Kosten für Rücklastschrift (war: RÜcklastschrift und Anzeige...)

11. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kajsa-Maja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Rücklastschrift (war: RÜcklastschrift und Anzeige...)

Wahrscheinlich ist der Beitrag schon zu weit "unten", daher poste ich ihn neu...

Der Mobilfunkvertrag lief am 30.4. aus, war fristgerecht und per Einschreiben gekündigt, gleichzeitig ist Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangen.

In der vorletzten Rechnung vom 5.2. sind Telefonate bis 26.4. berücksichtigt. In den letzten Apriltagen habe ich einige Gespräche geführt und werde selbstverständlich auch alles bezahlen, was ich vertelefoniert habe. Die letzte Rechnung vom 3.8. (also über 3 Monate später - das macht mobilcom angeblich immer bei Rechnungsbeträgen unter 10 Euro) zeigt einen falschen Tarif - ist die Rechnung damit fehlerhaft da falsche Berechnungsgrundlage? Oder kann sich mobilcom herausreden mit Tippfehler u. dergleichen? Ich habe mobilcom gleich nach Erhalt der Rechnung per Fax widersprochen und auf den Fehler hingewiesen. Dennoch haben sie einige Tage später abgebucht, ohne weiter auf mein Fax eingegangen zu sein.

Nun möchte ich einen Widerspruch aufsetzen mit Fristsetzung (14 Tage) für Erstattung des Betrages und korrekte Rechnungsstellung. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, lasse ich das Geld zurückgehen. Normalerweise werden mir dann alle möglichen Gebühren berechnet - Verwaltungsaufwand für Rücklastschrift, Mahngebühren, evtl. Inkasso u.dergl.

Muss ich das dann bezahlen? Schließlich hat mobilcom mit der unberechtigten Abbuchung (da Einzugsermächtigung zum 30.4. widerrufen) und einer falschen Rechnung (worauf ich sie ja hingewiesen habe!) diesen Mehraufwand selbst verursacht. Sehe ich das richtig?

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1 Antwort
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#1
 Von 
normi
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