Kostenerhöhung Mahnverfahren bei Übergang zu zivilrechtlichen Klageverfahren?

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
mc_east
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerhöhung Mahnverfahren bei Übergang zu zivilrechtlichen Klageverfahren?


Hallo Zusammen!

Ich habe da mal eine Frage.. angenommen ein Gäubiger X leitet ein Mahnverfahren ein, da von einer Privatperson Geld aus einer eBay Auktion aussteht (Der Artikel wurde zurück gegeben, Betrag i.H.v. ca. 160€ jedoch nicht erhalten, da Artikel angeblich defekt angekommen. Weder Geld noch Artikel nun da.).
Für dieses Mahnverfahren müssen bekanntlich Gebühren entrichtet werden.
Legt der Schuldner hierfür Widerspruch ein, geht das ganze in ein zivilrechtliches Klageverfahren über. Müssen dann mit diesem Schritt weitere respektive höhere Gebühren entrichtet werden? Oder ist dies mit der "Erstgebühr" des Mahnverfahrensabgedeckt?

Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Gläubiger muss in der Tat einen Vorschuss leisten. Den er bei Obsiegen dann vom Schuldner zurück bekommt.

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