Kostenlose Handyverträge

10. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenlose Handyverträge

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem.

im Dezember 2015 hatte ein Handyshop eine Aktion, bei der es kostenlose Verträge gab.
Ich habe zugeschlagen und gleich 3 Verträge abgeschlossen. Der "Deal" war, dass die ersten 6 Monate vom Netzbetreiber kostenlos waren und die restlichen 18 Monate vom Handyshop übernehmen werden sollten. Ich hatte bereits befürchtet dass etwas schief laufen könnte, und habe mir diesen "Deal" schriftlich geben lassen.

Wie es kommen musste, wurden nach den kostenlosen 6 Monaten bereits 2 mal die Grundgebühr für die Verträge von meinem Konto abgebucht. Ich bin nun 6 mal in dem Handyshop gegangen und mir wird jedes mal gesagt, dass demnächst das Geld für die Grundgebühr der 3 Verträge auf meinem Konto überwiesen wird. Jedoch ist bis jetzt nichts gekommen.

Der Vertrag den ich mit dem Netzbetreiber abgeschlossen habe, beinhaltet nur die 6 kostenlosen Monate und für die restlichen 18 Monate xx,-€/monat.

Meine Fragen nun:

Ist das Schreiben vom Handyshop, in dem steht, dass er die Grundgebühr übernimmt, rechtsfähig, sprich, bringt mir das schreiben was?
(Kann das Schreiben diesem Beitrag nicht anhängen, schreibe jedoch den Relevanten Teil ab.)

"Es wird vereinbar, dass dem Kunden nach dem Vertragsabschluss für die letzen 18 Monate der Mindestvertragsdauer keine Grundgebühr berechnet wird, die Kosten der Grundgebühr werden von der Firma XYZ GmbH direkt auf das Kundenkonto bei Telefonica überwiesen, so dass keine Kosten für die Grundgebühr anfallen"



Wie sollte ich nun am besten vorgehen?


Vielen Dank für eure Hilfe


Liebe Grüße

Koray



Nachtrag:

Das Schreibt ist ohne eine Unterschrift.

-- Editier von Koray Gutkhan am 10.11.2016 15:55

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29 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Man muss hier vermutlich zunächst mal trennen. Auf der einen Seite gibt es einen Vertrag mit dir und dem Anbieter und den hast du zu erfüllen. Rückbuchen ist also nicht.

Das zweite ist der Vertrag zwischen dir und dem Shop. Ich weiß zwar auch nicht, wie die auf die Idee kommen, so einen vertrag abzuschließen, aber das ist egal. Vertrag ist Vertrag. Sprich: Du kannst dir das Geld von denen zurückholen.

Ich würde da auch durchaus deutlich sein. Ich würde dem Shop folgendes per Einschreiben schicken: "Werter Shop. Ich erinnere Sie hiermit an den zwischen mir und Ihnen geschlossenen Vertrag, wonach sie mir Stand heute XX€ schulden, sowie bis abschließend Dezember/2017 monatlich jeweils weitere XX€. Sie werden hiermit in Verzug gesetzt. Ich erwarte die Zahlung auf mein Konto mit IBAN XYZ binnen 7 Tagen.
Bei Weigerung muss ich von einem Betrugsversuch ausgehen, werde dies zur Anzeige bringen und werde darüber hinaus ohne weitere Ankündigung per Anwalt und Gericht gegen Sie vorgehen und ihr Geschäftskonto pfänden lassen, sobald ich einen Titel habe."

Das sollte den Pappenheimern deutliche Warnung sein.

Meine Vermutung: Die wollen sich aus der Verantwortung stehlen. Denn wieso sollte ein Shop so einen Blödsinn jemals machen? Das ist doch Unsinn, dir einfach was zu schenken. Die hoffen, dass du aufgibst oder dass es ein Schlupfloch gibt oder was weiß ich. Da sollte man hartnäckig bleiben und deutliche Worte wählen. Mit lieb fragen und Betteln kommt man bei so Pappenheimern nicht weit.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi mepeisen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Sache ist, dass ich nicht wirklich einen Vertrag mit dem Shop abgeschlossen habe, sondern nur auf Anfrage das Schreiben von Ihnen erhalten habe.

Ich werde eine Email mit dem Inhalt aus deinem Beitrag los schicken und schauen ob der Shop dann seinen Verpflichtungen nachgeht.



-- Editiert von Koray Gutkhan am 10.11.2016 16:28

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Die Sache ist, dass ich nicht wirklich einen Vertrag mit dem Shop abgeschlossen habe, sondern nur auf Anfrage das Schreiben von Ihnen erhalten habe.

Doch, du hast einen Vertrag abgeschlossen. Der war entsprechend wohl mündlich. Das Schreiben bestätigt dann die Konditionen und ist verbindlich. Die können sich da nicht rausreden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß zwar auch nicht, wie die auf die Idee kommen, so einen vertrag abzuschließen


Zwei Möglichkeiten:

1. Betrugsabsicht

2. Der Shop bekommt vom Betreiber so hohe Provisionen, daß er davon so eine Bonuszahlung leisten kann. Damit spekulieren dann Shop wie Betreiber darauf, daß das über hohes Telefonieraufkommen und im Vergleich zur Konkurrenz überhöhte Gesprächspreise wieder reinkommt. (Würde man direkt mit "erste 24 Monate ohne Grundgebühr" werben, würde die Konkurrenz nachziehen, daher versucht man es auf dem "heimlichen" Wege.)

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#5
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Wissende :)

Ich hab dem Shop ein Schreiben per Einschreiben geschickt, in dem ich ihm eine Frist von zwei Wochen für das begleichen der Forderung gesetzt habe. Habe auch geschrieben, dass ich bei nicht Begleichen der Forderung einen Abwalt aufsuchen und die Forderung rechtlich geltend machen werde. Die Frist endete am 22. Dez. Jedoch kam bis jetzt keine Reaktion seitens des Shops.

Meine Frage:Was sollte ich jetzt am besten tun?

Wie hoch wären die Kosten für einen Anwalt, wenn ich einen beauftragen würde.


Schon mal vielen Dank für eure Hilfe


Viele Grüße

Koray

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Koray Gutkhan):
Ich hab dem Shop ein Schreiben per Einschreiben geschickt,

Und der Zustellnachweise sagt was genau?



Zitat (von Koray Gutkhan):
in dem ich ihm eine Frist von zwei Wochen

Frist nach Datum?



Zitat (von Koray Gutkhan):
Wie hoch wären die Kosten für einen Anwalt, wenn ich einen beauftragen würde.

Sollte man den Anwalt fragen.

Wie hoch ist die geforderte Summe?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Koray Gutkhan):
Ich hab dem Shop ein Schreiben per Einschreiben geschickt,

Und der Zustellnachweise sagt was genau?

Der Nachweis sagt, dass das Schreiben am 03.12.2016 losgeschickt wurde und am 06.12.2016 dem Empfänger zugestellt wurde.


Zitat (von Koray Gutkhan):
in dem ich ihm eine Frist von zwei Wochen

Frist nach Datum?

Frist bis 22.12.2016 zu bezahlen

Zitat (von Koray Gutkhan):
Wie hoch wären die Kosten für einen Anwalt, wenn ich einen beauftragen würde.

Sollte man den Anwalt fragen.

Wie hoch ist die geforderte Summe?


Die geforderte Summe beträgt bis jetzt ca. 450,-€
Dazu kommen bis Dez. 2017 monatlich 150,-€ hinzu.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Das wären dann ca. 2500 EUR für Deinen Anwalt, ca. 2300 EUR für deren Anwalt und 1300 EUR an Gerichtskosten die da fällig wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Was soll ich am Besten tun?
Einen Anwalt kontaktieren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage:Was sollte ich jetzt am besten tun?


Anwalt würde ich noch nicht einschalten.
Tip: Beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid.
https://www.online-mahnantrag.de

Sollte der Handy-Shop gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, sollten Sie zum Anwalt gehen.
Das Geld für den Mahnbescheid ist nicht verloren, denn das Geld wird mit dem Verfahrenskosten verrechnet.

Achten Sie tunlichst darauf, die korrekte juristische Person im Mahnbescheid anzugeben (also die genaue Bezeichnung von diesem Handyshop).

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Koray Gutkhan):

"Es wird vereinbar, dass dem Kunden nach dem Vertragsabschluss für die letzen 18 Monate der Mindestvertragsdauer keine Grundgebühr berechnet wird, die Kosten der Grundgebühr werden von der Firma XYZ GmbH direkt auf das Kundenkonto bei Telefonica überwiesen, so dass keine Kosten für die Grundgebühr anfallen"


Schwierige Nummer - aber hier sichert der Erfüllungsgehilfe des Providers etwas zu und nur daher wurde der Vertrag geschlossen. Bei einem anderen Vertragsangebot wäre der Vertrag nicht geschlossen worden. Hier kann es durchaus sinnvoll sein dem Provider eine Rechnungsreklamation zu senden und den Angebotstext beizulegen. Das erhöht auf jeden Fall den Druck, auch wenn die Durchsetzbarkeit gegenüber O2 schwierig sein mag.
Bleibt die Hoffnung auf weitere Beschwerden anderer Kunden und das dann die Verträge storniert werden.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja genau, der Provider bekommt sein Geld auch monatlich vom Kunden.

Aber die Vereinbarung zwischen Shop und Kunde sagt ganz klar, dass die Grundgebühren vom Shop übernommen werden. Nur ist das Schreiben ohne Unterschrift.

Dies ist auch kein einzelfall. Dieses Angebot war nur für Mitglieder eines Vereins gültig und viele haben da zugeschlagen. Im Zweifel lassen sich viele finden, die diese Vereinbarung bestätigen können.

Ich denke das lässt sich ganz gut beweiesen, kann dass der Shop eine Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen hat, in den garantiert die Grundgebühr zu übernehmen.

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Genau darum geht es doch primär - O2 nachzuweisen, das hier (viele?) Kunden mit Versprechungen in einen Vertrag gelockt wurden. Das wäre auch der Ansatzpunkt ob eine "übereinstimmende Willenserklärung" vorliegt.
Der nächste Punkt ist, das zumindest auf AG-Level schon einige Urteile existieren, das an Zusagen eines Shops auch der Provider gebunden ist oder er löst wieder den Vertrag (s. Willenserklärung). Es kommt auch auf den Shop an - war es ein Franchise-Nehmer von O2, dann stehen die Chancen sehr gut. Ist es einer der windigen Partnershops - au weia.
Das das eine harte Nummer werden könnte ist natürlich klar.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

??? Ich bin zufriedener O2-Kunde. Trotzdem kann ich mich doch kritisch zu windigen Verkäufern äussern.

Hier ist eine Diskussionsplattform und kein Gerichtssaal. Daher darf man doch Hinweise geben, die bei mir bekannten Fällen von Provisionsabzockern bei Vodafone nach 6 Monaten zu Erfolg geführt haben. Die mit falschen Versprechungen ergaunerten Verträge wurden annulliert und der Kunde bekam sein Geld zurück.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So - noch ein Beleg, das die Anfechtung gute Erfolgsaussichten hat:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Saarbr%FCcken&Datum=02.04.2014&Aktenzeichen=121%20C%20248/13

http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-mobilfunk-vertrag-bei-taeuschung-bei-taeuschung-durch-partnershop-betreiber.html

Bitte auch diese Aussage beachten:
Das Handeln der Mitarbeiterin sei dem Telekommunikations-Anbieter zuzurechnen. Es sei unerheblich, welche Rechtsbeziehung zwischen der Klägerin und dem Partnershop bestünde: Ob Handelsvertreter, freier Mitarbeiter oder Angestellter.

Denn es handle sich bei dem Partnershop um einen Erfüllungsgehilfen, so dass er nicht Dritter sei.


Wenn man nun weitere Zeugen/Betroffene hat, dann ist der erste Weg die formale Rechnungsreklamation beim Provider mit entsprechender Begründung, dann etwas Psychoterror der Betroffenen im Providerforum und wenn alles nicht hilft der Rechtsweg.
Aber auch das nur als meine persönliche Meinung im Sinne eines Brainstoming!

-- Editiert von Mr.Cool am 01.01.2017 17:12

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Das wären dann ca. 2500 EUR für Deinen Anwalt, ca. 2300 EUR für deren Anwalt und 1300 EUR an Gerichtskosten die da fällig wären.

Huch, wie kommst du denn auf diese Zahlen?
Streitwert liegt bei 2250€ bis Ende Dez 17.

1. Instanz wäre Gerichtskosten laut Rechner bei 324€, Anwaltskosten je 621,78€

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#19
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Urteil: http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-mobilfunk-vertrag-bei-taeuschung-bei-taeuschung-durch-partnershop-betreiber.html

klingt vielversprechend.

Haltet Ihr es für sinnvoll, wenn ich den Provider anschreibe und den Vertrag zwischen mir und dem Provider auf Grund der Täuschung der Mitarbeiter des Shops anfechte?

Wenn ja, wie sollte das Schreiben aussehen?

Vielen Dank =)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Einfach nur die Rechnung per Einschreiben reklamieren und auf vorherige Reklamationen beim Shop verweisen.
Man kann dann vorsorglich auf weitere Betroffene hinweisen und das man den Vertrag anfechten würde, wenn der Vertragsschluß durch arglistige Täuschung erfolgt sein sollte. Oft probieren kleine Shops solche fiesen Nummern, geben dann aber doch auf Druck der Provider klein bei. Eine arglistige Täuschung ist ja noch nicht nachgewiesen, es steht derzeit nur die Gutschrift auf dem Providerkonto aus.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#21
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Wäre so ein Schreiben gut:?

Ihre Rechnungen XXX941311/10, XXX117696/10, XXX668679/10 und XXX279027/10 vom 10.09.2016, 10.10.2016, 11.11.2016 und 12.12.2016
Kundennummer: XXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die oben genannten Rechnungen von Ihnen erhalten. Jedoch bin ich mit diesen Rechnungen nicht einverstanden. Ich habe die drei Verträge mit den Rufnummern:
01590440abcd – 01590440abcd- 01590440abcd
bei der Filiale MyFoneShop, Tanusstr. 47, 60329 Frankfurt von khokhar-telecom GmbH, Darmstädter Str. 34, 64521 Groß-Gerau abgeschlossen.
Mir wurde jedoch von dem Mitarbeiter der Filiale, bei dem ich diese Verträge unterschrieben habe und einem Schreiben von khokhar-telecom GmbH garantiert, dass die Kosten für die Grundgebühr, nach den sechs kostenlosen Monaten durch O2 Business, von der khokhar-telecom GmbH übernommen werden. Jedoch ist dies nicht der Fall. Nach den kostenlosen sechs Monaten wird die Grundgebühr monatlich von meinem Bankkonto eingezogen.
Ich habe bereits bei khokhar-telecom GmbH reklamiert, jedoch ohne Erfolg.
Die drei Verträge mit den oben genannten Rufnummern hätte ich nicht abgeschlossen, wenn mir nicht garantiert worden wäre, dass khokhar-telecom GmbH die Grundgebühr übernimmt.
Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass es weitere betroffene gibt und wir in Erwägung ziehen, die Verträge anzufechten, wenn der Vertragsschluss durch arglistige Täuschung erfolgt sein sollte.
Eine Kopie der Vereinbarung zwischen khokhar-telecom GmbH und mir zur Übernahme der Grundgebühren hänge ich diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen


XXXXX

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Kann man mal rausschicken und abwarten, wie sie reagieren.
Ich hätte noch den Satz ergänzt "Ich behalte mir das Erstatten einer Strafanzeige ausdrücklich vor."

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#23
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Wenn ich mir die Google-Bewertungen ansehe, dann würde ich mir überlegen ob es nicht sinnvoll ist bei der Polizei/Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu stellen u. das zuständige Gewerbeamt zu informieren!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Kann ich dafür einfach zur Polizei gehen?


-- Editiert von Koray Gutkhan am 15.02.2017 07:41

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Na klar. Das geht sogar online.
Hilfreich ist es immer den Sachverhalt sachlich und verständlich in Schriftform vorzubereiten und Hinweise auf vorsätzliche Tat zu geben. Auch Mit-Betroffene benennen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

der Shop ist mittlerweile verschwunden bzw. hat den Besitzer gewechselt.

Ich sehe als letzte Chance nur noch den Vertrag direkt bei o2 wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Kann ich den Vertrag selbst anfechten oder muss dass ein Anwalt für mich tun?

Ich habe von o2 als Antwort auf das Schreiben vom oben erhalten, dass o2 da nichts machen kann, da der Vertrag bei einem Drittanbieter abgeschlossen wurden.

Vielen Dank

Gruß

Koray

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Koray Gutkhan):
Ich sehe als letzte Chance nur noch den Vertrag direkt bei o2 wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Das wird wenig bringen, denn vertraglich ist wohl eine Erstattung durch den Shop vereinbart gewesen. In so einer offenkundigen Dreiecksbeziehung wird es schwer das Verkäuferverhalten dem Mobilfunkanbieter anzulasten. Der verschwundene Shop lässt die Sache skeptischer erscheinen.

Siehe auch oben die Diskussion dazu. Da sehen andere die Chancen noch geringer als ich. Hier ist auch zu unterscheiden, ob die Argumentation nur im Rahmen einer Rechnungsreklamation erfolgt oder ob man sich Aussichten bei einer Klage macht.
Hast Du denn wie empfohlen eine Rechnungsreklamation an O2 geschickt? Was haben die geantwortet?

Bedenke - ein Anwalt kostet DICH Geld! Das wäre schade es rauszuwerfen, zusätzlich zu den Vertragskosten.

-- Editiert von Mr.Cool am 30.05.2017 13:53

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort Mr.Cool.

Ja, hatte eine Rechnungsreklamation an o2 geschickt. Die Antwort war, dass der Vertrag zwischen mir und O2 ist und der Shop ein Drittanbieter ist und ich somit an den Vertrag gebunden bin und die Rechnung zu bezahlen habe.

Das Urteil: http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-mobilfunk-vertrag-bei-taeuschung-bei-taeuschung-durch-partnershop-betreiber.html

ist klingt doch für meinen Fall vielversprechend?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Den Link hatte ich doch selbst gepostet am 1.1. ;)
Lies dazu aber bitte die Diskussion oben und die anderen Stimmen dazu.

Berufst Du Dich auf dieses Urteil bei einer Reklamation, dann könnte das zu einer Provisionskürzung für den Shop führen und O2 kann entgegenkommend reagieren. Existiert der Shop nicht mehr, dann kann a) O2 sich das Geld nicht mehr zurückholen und b)
die Sache ist kaum aufklärbar, außer es gibt 100 Strafanzeigen von Mit-Opfern und entsprechende schriftliche Belege.

Ich persönlich würde allenfalls ein anwaltliches Schreiben veranlassen und beten das O2 einknickt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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