Guten Tag,
Person A ist auf der Suche nach einen neuen Job und stößt auf Firma B, wo Person A von Person C angeworben wird. Es gibt bisher keinen Arbeitsvertrag, da Person A noch nicht ausreichend qualifiziert ist und ihm erst erklärt wird, wie alles genau abläuft. Beim Vorstellungsgespräch unterschreibt Person A bei Person C ein Formular für eine Betriebsveranstaltung / Messe, welche für Person A völlig kostenfrei ist. Allerdings wird bei Nichterscheinen eine Strafgebühr von 100€ erhoben. Dies wird durch Person C so begründet, dass für Person A Essen und Getränke bereitgestellt werden müssen und dies Kosten verursacht. Person A erscheint allerdings nicht, da er sich in der Zwischenzeit gegen den Betrieb entschieden hat.
Hat Firma B nun rechtlichen Anspruch auf die 100€ bzw. nach welchem Paragraphen wäre Firma B im Recht?
Person A verweigert die Zahlung aus folgenden Gründen:
- Bereitgestellte Nahrungsmittel hätten theoretisch auch bei Erscheinen von Person A nicht verzehrt werden müssen
- Es macht für den Veranstalter Firma B finanziell keinen Unterschied, ob Person A kommt oder nicht.
Kostenlose Veranstaltung - Strafgebührklausel bei nichterscheinen
22. März 2018
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Frage vom 22. März 2018 | 10:35
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenlose Veranstaltung - Strafgebührklausel bei nichterscheinen
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#1
Antwort vom 22. März 2018 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Kommt ganz darauf an, was genau diese vertragliche Vereinbarung enthielt und ob die 100 EUR angemessen sind, für die durch das Nichterscheinen nutzlosen Aufwendungen.
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