Kostenvoranschlag + Zusatzarbeiten

27. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
renzen.renzen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag + Zusatzarbeiten

Hallo ihr Lieben,

mal angenommen:

A ist ein Verbraucher wünscht eine Reparatur von U Unternehmer und frägt nach einem Kostenvoranschlag.

U erstellt einen Kostenvoranschlag und gibt diesen A schriftlich zur Kontrolle. A kontrolliert den Kostenvoranschlag und meint, dass es doch sinnvoll wäre eine wichtige Zusatzarbeit C mitzuerledigen (sonst wäre die Reparatur halb erledigt) und erteilt somit aber den Auftrag "nur" auf Basis des Kostenvoranschlags, da er auch dachte, dass die Zusatzarbeit im Preis schon inbegriffen ist, da es unbedingt notwendig ist und ohne diese Arbeit, das Werk nicht ordnungsgemäß (nach Richtlinien) erschaffen werden kann.

U stimmt dem Auftrag auf Basis des Kostenvoranschlages zu und beginnt mit der Arbeit. A ist glücklich, als das Werk vollbracht wurde, jedoch nur bis die Rechnung von U kam.

Die Rechnung übersteigt den Kostenvoranschlag um ein Vielfaches. U meint, der Kostenvoranschlag wäre nicht mehr gültig, da ein neuer Auftrag abgeschlossen wurde und somit eine neue Auftrags- und Rechtsgrundlage entstanden sei, durch die notwendige Zusatzarbeit.

Doch es wurden auch noch mehr Zusatzarbeiten durchgeführt, als vereinbart! Sprich Kostenvoranschlagsarbeiten, Zusatzarbeit C und Zusatzarbeit X, Y, Z!!!

Außerdem ist es für A nicht nachvollziehbar, wieviel er für jede Zusatzarbeit bezahlen muss bzw. aus welchen Stunden (Zeitaufwand als Basis der Verrechnung) sich alle Arbeiten zusammensetzen, denn es wurde nur ein Gesamtbetrag als Rechnung vorgelegt.

Mal abgesehen davon, dass U ziemlich unseriös ist, hat A einen Fehler gemacht, indem er die Zusatzarbeit C mitbeauftragt hat? A war der Meinung, es sei im Kostenvoranschlag inkludiert, doch A hat eigentlich sogesehen nur den Kostenvoranschlag absolut gesegnet beauftragt.

Doch A vertritt auch diese Meinung:
Die Arbeit des Kostenvoranschlages muss zu diesem vereinbarten Preis durchgeführt werden. Weiters findet A, dass U ein zusätzlicher angemessener Lohn für die Zusatzarbeit C zusteht. Durch die Zusatzarbeiten X,Y,Z welche nicht von A vereinbart wurde und auch nicht informiert wurde, hätte U eine Überschreitung des eigentlichen Kostenvoranschlages ohne die Kosten von Zusatzarbeit C anzeigen müssen. Die Zusatzarbeiten sprengen den Kostenrahmen des Kostenvoranschlages erheblich.

Meint ihr A hat Recht oder Unrecht?


Danke Danke Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Hallo renzen.renzen,


sorry, damit kann keiner etwas anfangen.



Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
A war der Meinung, es sei im Kostenvoranschlag inkludiert,

Dann hätte es denknotwendigerweise keines Zusatzauftrages bzüglich Arbeit C bedurft ...



Zitat:
U meint, der Kostenvoranschlag wäre nicht mehr gültig, da ein neuer Auftrag abgeschlossen wurde und somit eine neue Auftrags- und Rechtsgrundlage entstanden sei, durch die notwendige Zusatzarbeit.

Nicht ganz korrekt.
A hat den Auftrag gemäß KV erteilt, versehen mit dem Zusatz "Arbeit C machen".


Jetzt ist nur fraglich, ob die Zusatzarbeit X, Y, Z aus dem Zusatz "Arbeit C machen" resultiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
renzen.renzen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! danke für deine Antwort

Arbeit C hat nichts mit X, Y, Z zu tun sondern ist einfach wie soll man sagen unabhängig von der Arbeit geleistet worden.

Besser erklärt an einem Beispiel:
Wenn man sich ne Hose (Kostenvoranschlag) kauft und die ist zu weit geschnitten braucht man einen Gürtel (Zusatz C). Dann kann man aber auch noch Ohrringe (X), Sonnenbrille (Y) und T-Shirt (Z) kaufen die aber sogesehen nicht unbedingt sein müssen um ne enge Hose um den Bauch zu bekommen ;) und nur das war gewünscht und wurde in Auftrag gegeben.. alles andere ist zwar schön aber muss ich nicht unbedingt haben und gegen Entgelt schon garnicht!

Zum Kostenvoranschlag gehört die Zusatzarbeit C dazu sonst wäre das Werk nicht möglichgewesen zu erschaffen. Der Verbraucher sieht das auch ein und bietet dafür ein angemessenes Entgelt zusätzlich zu den Kosten vom Kostenvoranschlag.. aber Unternehmer blockt ab und will den vollen "neuen" Betrag aufgrund seiner Meinung nach neuen geschlossenen "Komplettvertrag"

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Auf welcher Grundlage basieren die Aufgaben X,Y und Z? Waren die notwendig für A oder C oder wurden die mündlich erteilt?
Wenn der Kostenvoranschlag nur auf A erstellt wird, dann kann ja logischerweise C nicht im Preis mit inkludiert sein.
Das hätte vom Auftraggeber expliziet so erklärt worden sein müssen.
Man nehme beispielsweise eine Autowerkstatt die man für einen Radwechsel beauftragt (A). Kunde wünscht aber noch neue Reifen (C).
Jetzt kann der Händler natürlich nicht hingehen und noch eine Inspektion (X), neue Bremscheiben (Y) und eine Innenreinigung (Z) machen.
Trotzdem wird die Rechnung deutlich höher sein durch Posten C.

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#5
 Von 
renzen.renzen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey danke! Also so sehe ich es auch .. er hätte schon sagen müssen, dass es mehr kostet mit Arbeit C... Der schriftliche Kostenvoranschlag wurde einen Tag nach Erstellung mündlich in Auftrag gegeben.

Nunja ich will ihm schon was Angemessenes zahlen .. Aber er sagt mir nichtmal wieviel Zusatzarbeit C kostet! Er hat alle gemachten Arbeiten aufgelistet, aber hat einfach einen neuen Gesamtbetrag auf die Rechnung geschrieben und die aufgebrachten Stunden..

X, Y, Z hat nichts mit dem Werk zu tun. Es ist eher so, dass ich sogesehen "neue Reifen" (Kostenvoranschlag) gekauft habe und er mir die dann auch logischerweise aufpumpen muss damit ich fahren kann (Zusatzarbeit C).. Dann wie du sagst Inspektion (X), neue Bremscheiben (Y) und eine Innenreinigung (Z) hat nichts mit neuen Reifen inkl. Montage zu tun..

Nun ist mir auch noch aufgefallen, dass er die Stunde um € 6,00 von einen Tag auf den anderen einfach erhöht hat als im Kostenvoranschlag "extra" angegeben wurde, was eine Stunde kostet und wieviel Zeit er braucht.

Danke für eure Antworten! Der Unternehmer ist ne harte NUss und will nicht mit sich reden lassen. Der volle Betrag ist zu zahlen lt. seiner Aussage wegen der neuen Geschäftsgrundlage weil ich Zusatzarbeit C auf meiner Empfehlung mitbeauftragt habe

*Edit*:
Die Zusatzarbeit X,Y,Z wurde nicht beauftragt.. ich hab mich auch im Internet und Bekannten erkundigt, deswegen bin ich mir sicher, dass diese Arbeiten nicht notwendig waren.. sowas ist ganz klar "optional"

-- Editiert von renzen.renzen am 29.03.2016 22:45

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