Kostenvoranschlag

24. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Crni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag

Hallo erst einmal,

ich habe da ein problem mit einem Fernsehtechnicker.
ich habe vor 2 wochen einen 16:9 Fernseher zur reparatur gebracht, und dort habe ich ein auftragszettel ausgefüllt.

Name, vorname etc.
Kreuzchen bei Kostenvoranschlag (19.-€)
und unter sonstiges haben wir ausgemacht wenn die reparatur nicht 120.-€ übersteigt kann er sofort reparieren.

so nach 1 1/2 wochen ohne das man mich angerufen hatt, habe ich angerufen und nachgefragt was den los wäre mit meinem TV gerät.
Die antwort war das die reparatur jetzt über 200.-€ kosten würde, und er schon das Netzteil ausgetauscht hätte (ohne mich zu fragen oder bescheid zu geben das es teurer wird) darauf hin, bin ich hingefahren und wollte mein fernsehr gerät wieder holen, und bekam es aber nicht zurück weil der technicker sein Kostenvoranschlag von 19.- € haben will.(ich habe nie ein KV bekommen)

so jetzt meine frage was kann ich tun und wie muß ich vorgehen um mein gerät wieder zu bekommen.

Regard
Crni

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Kostenvoranschlag verlangen - Gebühr (19 Euro) und die ausgeführten Arbeiten (bis 120 Euro) bezahlen - Gerät mitnehmen.

Hat er mehr ausgetauscht und der Preis liegt daher über 120 Euro, ist es sein Problem. Entweder macht er seine Arbeit rückgängig oder beisst in den sauren Apfel.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Crni
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur das dumme ist das der Fernsehr nicht lauffähig ist (immer noch kaputt)

und er darauf besteht das ich alles zahle(oder er baut die teile wieder aus). die 19.- € will er haben wenn alles rausgebaut wird.

Polizei angerufen und die sagten es wäre eine zivilrchtliche sache.

ich habe keine ahnung was ich machen soll.

regard Crni

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48408 Beiträge, 17074x hilfreich)

Das entspricht doch genau Eurer Vereinbarung, oder habe ich da in Deiner ersten Frage etwas falsch verstanden.

Ihr habt vereinbart, dass für einen Kostenvoranschlag 19€ bezahlt werden müssen. Dadurch, dass er Dir gesagt hat, dass die Reparatur 200€ kostet, sind diese 19€ also fällig.

Ihr habt vereinbart, dass die Reparatur nur dann durchgeführt wird, wenn sie unter 120€ kostet. Sie kostet aber über 120€ und wird damit ohne gesonderten Auftrag nicht durchgeführt. Natürlich hat der Fernsehtechniker das Recht, bereits einbaute Teile wieder gegen die alten defekten Teile auszutauschen, auf seine Kosten natürlich.

Also kannst Du nur die 19€ zahlen und einen defekten Fernseher wieder mitnehmen oder 200€ zahlen und einen heilen Fernseher wieder bekommen.

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