Kostenvoranschlag und Angebot: Kostenpflicht?

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
ElkeStein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag und Angebot: Kostenpflicht?

Hallo,

mich treibt folgender Fall um, den ich fiktiv halten möchte:

Familie K baut ein Haus und überlegt, einen Bausachverständigen (BSV) einzubeziehen. Der BSV X wird kontaktiert und bittet zur Angebotserstellung um Unterlagen. Ein erstes Treffen findet kurz danach auf der Baustelle statt, in dem es einerseits um die Gewinnung der Kunden K geht, andererseits aber auch einige Fragen zum Bauprojekt von K beantwortet werden.

Das nun von X vorgelegte Angebot ist der Familie K jedoch einerseits zu teuer, andererseits enthält es Leistungen, die Familie K nicht einkaufen will. Ohne diese Leistungen will X jedoch auch den Auftrag nicht annehmen. K erteilt insofern den Auftrag nicht.

BSV X schickt K daraufhin eine Rechnung über zu mehrere zu zahlende Ingieursstunden für Angebotserstellung und Beratung - obwohl bis dahin in keiner Weise auf eine erforderliche Zahlung hingewiesen wurde, weder auf die Notwendigkeit noch die Höhe. Familie K ist verunsichert und zahlt die Hälfte des Betrages für das "Beratungsgespräch", lehnt aber die Zahlung des Restes ab.

BSV reagiert empört und setzt eine Frist zur Zahlung des Restbetrages.

Frage: Wäre der BSV im Recht und könnte die Zahlung tatsächlich juristisch durchsetzen? Könnte Familie K die Zahlung verweigern?

Bin gespant auf Einschätzungen.
Elke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Kostenvoranschläge und Angebote sind ohne das eine besondere Vereinbarung besteht immer kostenlos.



quote:<hr size=1 noshade>Familie K ist verunsichert und zahlt die Hälfte des Betrages für das "Beratungsgespräch", <hr size=1 noshade>

Taktisch unklug.



quote:<hr size=1 noshade>BSV reagiert empört und setzt eine Frist zur Zahlung des Restbetrages. <hr size=1 noshade>

BSV soll doch bitte erstmal die genaue Rechtsgrundlage benennen aufgrund derer er glaubt kostenpflichtig abrechnen zu können.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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