Kreditkartenschulden verjährt - Schufa?

25. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Kreditkartenschulden verjährt - Schufa?

Hallo an euch ...

Nehmen wir mal an ein junges Mädchen (18 Jahre alt) bekommt eine Kreditkarte und verschuldet sich innerhalb eines Monats massiv damit, da sie von ihrem Ex Freund gezwungen wurde die Kreditkarte für seine Zwecke einzusetzen. (Spielbank)

Die Kreditkarte wird daraufhin eingezogen (Oktober 2004) und seitdem kam kein einziger Brief oder sonstiges der auf diese Sache hinweist. Es sind mittlerweile 5.5 Jahre vergangen.

Die Sache ist somit zum 1.Januar 2008 verjährt! Glück gehabt würde ich da sagen.

Wie würde es nun mit dem negativen Schufaeintrag aussehen, den die Bank mit der Einziehung der Kreditkarte gemacht hat? Ist die Schufa jetzt nicht verpflichtet den Eintrag zu löschen?

Das Mädchen, jetzt eine junge Frau hatte einen Fehler gemacht, der durch ihren jugendlichen Leichtsinn und Naivität zustande gekommen ist. Doch auch der Bank gebe ich hier Mitschuld, da sie ohne eine Bonitätsprüfung die Kreditkarte rausgab.

Hier handelt es sich um meine Nichte, würde mich auf Antworten sehr freuen und bedanke mich schon jetzt für eure Mühen.

Schönes Wochenende
Frank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Hm, ich würde denken, das hat nichts miteinander zu tun.

Verjährung ist ja nur eine Einrede, die zwar die Anspruchsdurchsetzung verhindert, den Anspruch selbst aber nicht vernichtet (wer z.B. nach Eintritt der Verjährung noch Zahlungen leistet, kann diese nicht unter Berufung auf die Verjährung wieder zurück verlangen).

Von daher würde ich denken, da die Schulden nach wie vor bestehen, ist der Eintrag auch weiterhin sachlich korrekt.

(Der Sinn der Schufa ist ja auch, vor notorisch säumigen Zahlern zu warnen und nicht nur vor konkret bestehenden *und* vollstreckbaren Schulden.)

Ob es andere Einwände gegen die weitere Speicherung gibt, weiß ich jedoch nicht, vielleicht gibt es da noch Möglichkeiten, die jemand anders aufzeigen kann.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Komisch, dass ihre Nichte keine Schuld trifft.
Hat nicht sie die Kreditkarte beantragt? Ist nicht sie die Einzige, die über die Karte verfügen darf?
Nein, die Bank ist schuld, weil sie ihrem regulären Tagesgeschäft nachgeht und an eine Volljährige (geistig voll handlungsfähige Person) eine Kreditkarte ausgegeben hat.
Die Bank hätte im Übrigen eine Betrugsanzeige erstatten könne, weil Kreditkarten unabhängig vom Limit nur soweit belastet werden dürfen, dass eine Begleichung der Forderung zum Abrechnungszeitpunkt gewährleistet ist.
Aber das hat die böse Bank natürlich im Kleingedruckten versteckt.

Ich werd schon wieder zu persönlich, also zurück zur Frage:

Soweit ich weiß, muss der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht werden, wenn keine titulierte Forderung besteht. Da sich die Bank nicht gemeldet hat, hat sie anscheinend keinen Titel.
Wäre ein Titel da, muss die Löschung erst 3 Jahre nach Zahlung erfolgen.

Dies ist jedoch ohne Gewähr. Rufen Sie doch mal die Schufa an, evtl. können die was dazu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Erstmal Danke für eure Antworten, vorallem weil jetzt Wochenende ist. Ich kann beide Antworten sehr gut nachvollziehen und werde mich diesbezüglich wohl wirklich mal selbst bei der Schufa erkundigen müssen.
@ Despi:
Ich gab der Bank ja nicht die komplette Schuld an der Sache, sondern lediglich eine Mitschuld (keine Bonitätsprüfung) Das meine Nichte hier in ihrem jugendlichen Leichtsinn einen Fehler machte, steht ausser Frage.

Meine persönliche Meinung: Volljährigkeit mit 21 Jahren, wie es früher auch war und wie es in einigen Ländern auch noch ist.

Falls noch jemand etwas konkretes zu meiner Frage "was passiert mit Schufaeintrage wenn schulden verährt sind?" weiss, dann würde ich mich über weitere Antworten freuen.

Schönes Wochenende
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich sehe ja auch ein, das die Banken manchmal etwas schnell bei der Vergabe von Krediten sind.

Aber bei uns ist man nunmal mit 18 volljährig. Ich musste in meinem Leben auch schon einiges Lehrgeld zahlen. Ich habe es aber bezahlt und nicht verjähren lassen ;-)

Aber lassen wir das, der Fehler wird ja eingesehen.

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