Küche angezahlt, keine Lieferung

22. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
omb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Küche angezahlt, keine Lieferung

Wir haben im Dezember 2011 eine Küche ausgesucht, den Vertrag unterschrieben und 1/3 des Kaufpreises angezahlt.
Nun wollten wir den Liefertermin durchgeben (Ende Juli) und haben erfahren, dass sich in der Küchenfirma etwas geändert hat.
Die Küchenfirma läuft auf die Ehefrau, der Ehemann hat mitgearbeitet und uns damals die Küche verkauft. Die Frau haben wir nie gesehen. Nun wollen die beiden sich trennen und der Mann sagte uns. wir sollten den Vertrag bei der Frau stornieren und bei Ihm einen neuen abschließen (Er hat eine neue GmbH gestartet). Die Anzahlung müssten wir von der Frau einfordern. Da sie aber wohl kein Geld hat, machte er uns keine Hoffnung, das Geld zurück zu bekommen.

Das hört sich für mich sehr merkwürdig an. Von der Frau haben wir bisher keinerlei Info bekommen, dass sie die Küche nicht liefern kann. Da der Mann aber anscheinend den Laden geschmissen hat, weiß ich nicht ob die Frau überhaupt was macht. Insolvenz hat die Frau auch nicht angemeldet.

Wie sollen wir uns verhalten? Gar nichts machen und darauf pochen, dass der Vertrag erfüllt wir? Oder stornieren und die Anzahlung von der Frau zurückfordern? Müsste nicht die ganze Firma noch der Frau gehören, wenn Sie sie nicht an den Mann überschrieben hat, und so genug Geld da sein um uns auszuzahlen?

An welchen Anwalt wende ich mich am besten Falls wir das Geld einklagen müssen? Einen aus dem Vertragsrecht? Können wir eine Anzeige gegen die Beiden schreiben? Aber auf welcher Grundlage?

Vielen Dank für alle Tipps. Hauptsächlich wollen wir möglichst Ende Juli die Küche haben. Die Anzahlung ist zweitrangig.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann würde ich erst mal weiter die Umstände erforschen und auch die Frau wg. Lieferung ansprechen. Auch eine Nachfrage beim Hersteller wäre aufschlußreich. Ist diese noch nicht in Fertigung wird es vor Weihnachten evtl. nichts.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Auf dem Vertrag steht doch sicherlich die genaue Anschrift und die Firma drauf???

An diese richtet man ein Schreiben (gerichtsfeste Zustellung, also mindestens Einschreiben-Rückschein), in dem man den Liefertermin angibt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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