Küchenübernahme Vormieter

23. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Unscheinbare
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Küchenübernahme Vormieter

Hallo zusammen,

eine frischgebackene Mama braucht Hilfe ! Wir haben am 27.10 eine Wohnung gesehen und wpollten diese haben. Laut Vormieter wirde diese nur an neue Mieter übergeben die die Küche übernehmen. Natürlich in der heutigen Zeit total überteuert... ABer ich bin ja froh eine Wohnung bekommen zu haben, da ich mich mit meiner TOchter (5 wochen ) vergrößern muss. Leider sind die jetztigen Mieter total kompliziert. Die machen der Vermieterin und mir mega Probleme und alles wirklich sehr schwer. Keine Kompromissbereitschaft... . Am 27. 12 um 21 Uhr soll nun die Übergabe mit der Vemieterin und mir sein. Die Mieter fragten mich ob ich dann auch das Geld für die Küche mitrbingen könnte. Ich fragte ob wir den auch die Schlüsselübergabe machen könnten. SIe meinten dann : Nein, erst am 31.12. und bitte die Schlüßel dann um 16 UHr an deren neuen WOhnung abholen. Ich meinte dann das ich es lieber hätte dass wir die Schlüßelübergabe in der WOhnung machen und dann auch erst die Geldübergabe der Küche. Die meinten dann, das die das nicht möchten und das für die zu kompliziert wäre und mit sicherheit nichts an die Küche dran kommt. und wenn wir das nicht machen würden die die Übergabe mit den Vermietern platzen lassen und das auch erst auf den 31.12 legen. (Die vermieter möchten gerne vereisen, daher ein paar tage früher die Übergabe mit denen ) . Ich muss dazu sagen, das die Vermieter eigentlich die Übergabe gestern oder heute machen wollten, weil die in Urlaub wollten und die Wohnung leer steht. Aber die jetzigen Mieter haben abgesagt mit der begründung dass die IHre Vorweihnachtszeit genießen wollen. Die wurden schon ein Monat früher aus dem Vertrag gelassen und legen immer weiter Steine in den Weg. Ich fragte auch ob ich wegen meinem Baby schon mal ein oder zwei tag früher rein darf um zu streichen . Leider auch nicht. Die beharren eben auf ihr Recht am 31.12. Umgezogen sind die allerdings schon am 12.12.

Naja dLange Rede kurzer SInn. Die Küche ist nicht mal annähernd das Wert was die wollen. Die Elektrogeräte sind auch nicht dabei. Ich habe nur die Küche genommen weil die Mieter meinten die muss übernommen werden, im Mietvertrag steht nichts davon. Per Whats app habe ich gefragt ob der Preisverhandelbar ist , daraus könnte man lesen dass ich die Küche nehme. Was würde passieren wennich jetzt sage: Bitte die Küche abbauen.

Über Antworten freue ich mich sehr :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Unscheinbare):
Die beharren eben auf ihr Recht am 31.12.

Das dürfen sie auch. Wenn der Vermieter Urlaub bucht der mit seinen Vermieterangelegenheiten inkompatibel ist, ist das sein Problem.



Zitat (von Unscheinbare):
Was würde passieren wennich jetzt sage: Bitte die Küche abbauen.

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Vermutlich würden die Mieter ihren Unmut darüber aber mehr oder weniger massiv zum Ausdruck bringen...

Eventuell könnte das Dich auch ein paar tausend EUR zusätzlich kosten zu dem Preis der Küche.



Zitat (von Unscheinbare):
die Geldübergabe

Übergabe von Bargeld? Dann aber nur unter Zeugen / Videobeweis und gegen Quittung bei solchen Leuten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Also wenn eine Küche geschuldet wird, dann würde ich auch eine Küche erwarten und nicht, dass die Hälfte der Küche fehlt. Ich gehe hier davon aus, dass die Küche bei der Besichtigung Elektrogeräte hatte und bei der Verhandlung über den Vertrag zur Übernahme der Küche auch immer nur von der Küche die Rede war. Wenn dann nämlich die Elektrogeräte nicht dabei sind, dann ist mangels übereinstimmender Willenserklärungen kein Vertrag zustandegekommen. Schlecht wäre, wenn man das Fehlen der Elektrogeräte bestätigt hat.



-- Editiert von User am 27. Dezember 2022 11:05

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Sowie sich das liest, treten die bisherigen Mieter als Wohungsvermittler auf. daür gibt es das Wohungsvermittlungsgesetz. Dort steht in § 3 Abs. 3 +4:

Zitat:

(3) Außer dem Entgelt nach § 2 Abs. 1 Satz 1 dürfen für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen, vereinbart oder angenommen werden. Dies gilt nicht, soweit die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind.
(4) Eine Vereinbarung, durch die der Auftraggeber sich im Zusammenhang mit dem Auftrag verpflichtet, Waren zu beziehen oder Dienst- oder Werkleistungen in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrags bleibt unberührt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Verpflichtung die Übernahme von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen des bisherigen Inhabers der Wohnräume zum Gegenstand hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Unscheinbare):
Die Küche ist nicht mal annähernd das Wert was die wollen. Die Elektrogeräte sind auch nicht dabei. Ich habe nur die Küche genommen weil die Mieter meinten die muss übernommen werden, im Mietvertrag steht nichts davon.

Es gibt keine Pflicht, die Kücheneinrichtung oder sonst irgendwelchen Krempel der Vormieter zu übernehmen. Im Gegenteil haben die bisherigen Mieter die Pflicht, ihren Krempel rechtzeitig, d.h. zum Ende des Mietverhätlnisses aus der Wohnung zu entfernen.

Wer hat denn überhaupt gesagt, daß die neuen Mieter die Kücheneinrichtung übernehmen muss?

Der Vermieter?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es gibt keine Pflicht, die Kücheneinrichtung oder sonst irgendwelchen Krempel der Vormieter zu übernehmen.

Nun, hier gibt es wohl eine Vertrag genau darüber ... somit eigentlich auch ein Pflicht diesen zu erfüllen, sofern man keinen "Notausgang" findet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Sowie sich das liest, treten die bisherigen Mieter als Wohungsvermittler auf. daür gibt es das Wohungsvermittlungsgesetz.


Davon konnte ich bis jetzt eigentlich nichts lesen und der Vormieter wird dies sicherlich bestreiten.


Zitat (von Spezi-2):
Dort steht in § 3 Abs. 3 +4:



Dort steht aber auch:


Zitat:
Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.



Wenn es jetzt keinen Wohnungsvermittler gibt, ist es natürlich schwierig sich auf ein Gesetz zu berufen das nicht zum tragen kommt.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1085 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Unscheinbare):
Ich habe nur die Küche genommen weil die Mieter meinten die muss übernommen werden, im Mietvertrag steht nichts davon.


Darauf hättest du dich gar nicht erst einlassen dürfen.

Zitat:
Per Whats app habe ich gefragt ob der Preisverhandelbar ist , daraus könnte man lesen dass ich die Küche nehme.(...)


Daraus alleine sollte kein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein.

Zitat:
Was würde passieren wenn ich jetzt sage: Bitte die Küche abbauen.


Nicht zu beurteilen, denn man kann deren Reaktion ja schlussendlich nicht abschätzen.

Sollte ein rechtswirksamer Kaufvertrag nachweisbar geschlossen worden sein (das geht auch mündlich) und die Leute lassen sich das nicht gefallen, hättest du schlechte Karten.

Ich würde es vermutlich trotzdem drauf ankommen lassen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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