Hallo!
Ich habe eine com-Domain bei einer Webhosting-Firma gebucht. Letztes Jahr hatte ich dieses Angebot dann über deren online-Formular unter Angabe der Kundennummer gekündigt.
Per E-Mail erhielt ich darauf Antwort, dass mein Kündigungswunsch zur Kenntnis genommen wurde, aber a) eine schriftliche Kündigung notwendig sei und b) sich nach dem Grund erkundigt wurde (wobei b recht irrelevant ist). Einer weiteren schriftliche Kündigung meinerseits ist dann aber nicht mehr erfolgt.
Nun meldete sich die Firma wieder und besteht darauf, dass nicht gekündigt worden sei, da höchstens elektronisch signierte Kündigungen per E-Mail rechtens wären.
Zitat"Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch :
Telefax als gewahrt gilt."
Nun verhält es sich ja so, dass man in die AGBs viele Dinge hineinschreiben kann, welche später nicht relevant sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zur Kündigung eines Webhosting-Angebots der Gesetzgeber vorschreibt, dass dies elektronisch signiert zu erfolgen hat (§ 126 / 126 a)
Leider finde ich zu Kündigungen per E-Mail nur "wichtige Angelegenheiten" wie Arbeitsplatz, Mietvertrag usw.
Hat jemand von Ihnen Erfahrung, wie sich das bei solchen Dingen verhält? Immerhin hat mir die Firma den Eingang der - angeblich nicht rechtswirksamen - Kündigung bestätigt....
Vielen Dank,
Gerrit