Kündigung - Falsche Adresse

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
SnoopDog123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung - Falsche Adresse

Was wäre wenn jemand bis zum Ende eines Monats Zeit hätte, seine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen und deswegen auf der Internetseite des Vereins im Impressum wegen der Adresse nachschaut und die Kündigung an diese schickt, der Brief aber nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder als unzustellbar zurück kommmt, weil die Adresse auf der Internetseite nicht stimmte oder sich unter dieser kein Briefkasten befand?

Ist die Kündigung gültig wenn man den ungeöffneten Brief mit dem Unzustellbarkeitsvermerk des Zustellers mit 1-2 Wochen verspätung an die Privatadresse des Vereinsvorsitzenden schickt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ja,
die rechtzeitige Absendung zählt(Einschreiben?). Kopier dir den Umschlag und sende den Brief mit Umschlag an den Vorsitzenden oder eine andere ladungsfähige Adresse des Vereins.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SnoopDog123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Hab ein Foto vom Brief gemacht und es dann beim Vorsitzenden in den Briefkasten geworfen.
Ich hab jetzt sogar schon 4 VERSCHIEDENE Adressen vom Verein. Eine von der Internetseite, eine aus dem Telefonbuch, eine aus dem Vereinsregister der Stadt und die vom Vorsitzenden. Was für ein Sauverein, hoffentlich klappt das auch mit dem Austritt. :D

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