Kündigung Fitness Studio

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigung Fitness Studio

Hallo,
ich habe Mitte Oktober meinen Vertrag beim Fitness Studio gekündigt (per Brief).
Ich hatte dort Ende Mai einen 6 Monatsvertrag abgeschlossen. Handschriftlich wurde dort ein Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten vermerkt (Wortlaut: Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten).

Heute erhalte ich einen Brief mit folgendem Wortlaut:

Kündigungsbestätigung

Sehr geeehrte Frau ....,

hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres Vertrages bei Body Intense zum 29.05.2015

Leider wurde die vorgegebene Kündigungsfrist von 6 Wochen nicht eingehalten.
Somit verlängert sich der Vertrag um weitere 26 Wochen.

Bei Fragen könne Sie sich jederzeit telefonisch an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Body Intense Team


Das Schreiben widerspricht sich doch, oder sehe ich das falsch?

Der Vertrag wurde am 29.05.15 unterschrieben.

Ist Body Intense hier ein Fehler unterlaufen und ich kann mich auf die Kündigungsbestätigung zum 29.05.15 berufen, da dieses mir ja somit bestätigt wurde?

Würde nun gerne meine Einziehungsermächtigung bei der Bank stornieren, so dass nicht weiter abgebucht werden kann (weil ja Kündigung bestätigt zum 29.05.15) - oder ist das keine gute Idee?

Hoffe mir kann jemand helfen :-)

LG
Stephanie

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

29.5. plus 6 Monate heißt der Vertrag lief bis zum 29.11. (da Sonntag der 30.11.)
Gekündigt werden musste also bis spätestens 19.10. (6 Wochen Kündigungsfrist).

Hast du den Brief also rechtzeitig abgeschickt?

Zitat:
Das Schreiben widerspricht sich doch, oder sehe ich das falsch?

Ja, es widerspricht sich und im Zweifel würde sich der Anbieter vermutlich auf einen Irrtum berufen, da er eigentlich 29.5.2016 meint.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephaniep
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

geküdigt habe ich schriftlich am 18.10. - an diesem Tag habe ich den Brief eingeworfen (das war allerdings ein Sonntag).

Kann ich mich nicht auf den Schreibfehler berufen? Könnte ich denn zum 19.11. meine Einzugsermächtigung widerrufen?

Möchte ungern 26 weitere Wochen zahlen (abgebucht wird wöchentlich) - wenn ich schon rechtzeitig gekündigt habe und dann auch noch das Fitness Studio einen Fehler im Kündigungsschreiben hat.

Wie soll ich am besten weiter verfahren?

Danke schonmal im voraus :-)

Gruß
Stephanie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich nehme mal an, du hast das selbst beim Studio eingeworfen?
Zeugen?

Zitat:
(das war allerdings ein Sonntag

Und damit sollte der folgende Montag morgen in meinen Augen fristwahrend gewesen sein.

Zitat:
Kann ich mich nicht auf den Schreibfehler berufen? Könnte ich denn zum 19.11. meine Einzugsermächtigung widerrufen?

Warum? IMHO war deine Kündigung fristwahrend. Wieso also auf einen möglichen Irrtum berufen? Ich würde stur bleiben.

Auf den Fehler berufen, bringt dir im Zweifel gar nichts.

-- Editiert von mepeisen am 08.11.2015 18:11

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen