Hallo Zusammen
ich habe am 22.12.2018 einen 23 monatigen Vertrag bei einer bekannten Fitness-Kette abgeschlossen. 23 Monate habe ich mir nicht ausgesucht, das war deren Angebot.
Nun habe ich fristgerecht gekündigt und ging davon aus, dass der Vertrag am 21.11.2020 enden würde. Das Studio beharrt jedoch auf dem 30.11.20. In den AGBs oder auf dem Vertrag gibt es keinen Vermerk zum genauen Ende der Vertragslaufzeit ("...immer Monatsende" oder so ähnlich).
Gibt es generelle Regelungen für solche Fälle? Das Studio könnte bei 23 Monate + 1 Tag noch extra Beträge (Servicepauschalen) verlangen, weshalb man wohl darauf besteht.
Entschuldigt die Laiensprache und vielen Dank für jede Hilfe!
Kündigung Fitness-Studio immer zum Monatsende?
29. September 2020
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Frage vom 29. September 2020 | 00:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitness-Studio immer zum Monatsende?
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#1
Antwort vom 29. September 2020 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatEntschuldigt die Laiensprache :
Naja, wie solltest Du auch sonst schreiben.
ZitatIn den AGBs oder auf dem Vertrag gibt es keinen Vermerk zum genauen Ende der Vertragslaufzeit :
Was genau findet sich denn da zum Thema "Kündigung" bzw. Laufzeit?
War die Zeit vom 22.12.2018 bis 31.12.2018 beitragsfrei / kostenfrei?
Zitatund ging davon aus, dass der Vertrag am 21.11.2020 enden würde. :
Derzeit würde ich diese Meinung stützen.
#2
Antwort vom 29. September 2020 | 10:08
Von
Status: Weiser (16473 Beiträge, 9287x hilfreich)
Sollte sich aus dem Vertrag nichts Gegenteiliges ergeben, wäre aber §621 BGB relevant:
Dienstverträge mit monatlicher Zahlungsweise sind zum Monatsende kündbar.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. September 2020 | 13:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Was genau findet sich denn da zum Thema "Kündigung" bzw. Laufzeit?
War die Zeit vom 22.12.2018 bis 31.12.2018 beitragsfrei / kostenfrei?
Unter "Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft" steht eben nur etwas zur Stilllegung oder zu Kündigung bei Umzug. Es gibt noch den Punkt "Dauer der Mitgliedschaft", wo es jedoch nur um die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist und andernfalls 12 Monate Verlängerung geht.
Ich hatte ein Angebot, wonach ich vom 22.12.18 - 28.02.19 von den Beiträgen befreit war. Demnach weiß ich nicht, wie es sich andernfalls mit den 10 Tagen im Dezember noch verhalten hätte.
#4
Antwort vom 29. September 2020 | 13:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSollte sich aus dem Vertrag nichts Gegenteiliges ergeben, wäre aber §621 BGB relevant: :
Dienstverträge mit monatlicher Zahlungsweise sind zum Monatsende kündbar.
Eben so etwas habe ich befürchtet.
Das Studio verlangt alle 6 Monate im Voraus eine Servicepauschale, die (laut Mitarbeiter vor Ort) für das Bereitstellen von Duschen etc verlangt wird. Mit dem ersten Tag nach 23 Monaten, also dem 22.11.2020 wäre diese erneut fällig. Eigentlich doch fragwürdig, wenn es um Leistungen geht, für die ich in Vorkasse gehe.
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