Hallo,
nehmen wir an eine Person schließt einen Mietgliedsvertrag im Fitness-Studio ab, Vertragsdauer 24 Monate. Vor Ablauf der Vertragsdauer erfährt die Person, dass sie Mitte Mai für ein halbes Jahr beruflich ins Ausland muss und kündigt den Vertrag ausserordentlich zu Ende April. Die Kündigung wird in einem Schreiben vom März für den 30.04. vom Studio bestätigt, mit der Aufforderung einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt zu erbringen. Der Nachweis wird im April erbracht und in einem Schreiben vom Mai bestätigt das Studio die Kündigung dann zum 31.07. entgültig.
Welcher Termin wäre nun für die Beendigung bindend?
Viele Grüße
-- Editiert am 22.05.2010 15:49
Kündigung Fitness-Studio zweimal bestätigt ?!
22. Mai 2010
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Frage vom 22. Mai 2010 | 15:33
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 20x hilfreich)
Kündigung Fitness-Studio zweimal bestätigt ?!
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#1
Antwort vom 22. Mai 2010 | 19:40
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Ersterer, solange der Nachweis in der Tat unverzüglich (und nicht erst auf den letzten Drücker) eingereicht wurde.
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#2
Antwort vom 25. Mai 2010 | 12:40
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 20x hilfreich)
Die Bescheinigung des AG war zur Unterzeichnung in Italien und wurde einen Tag nach Erhalt persönlich als Kopie im Studio abgegeben.
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#3
Antwort vom 25. Mai 2010 | 17:01
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Das beantwortet nicht die Frage, wie schnell das geschah.
(Blöde gesagt, wenn das Schreiben 3 Monate in Italien war, könntest du zwar persönlich nichts dafür, es wäre aber trotzdem nicht unverzüglich.)
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