Kündigung Fitness-Vertrag wegen Krankheit

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eisblume2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitness-Vertrag wegen Krankheit

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Letztes Jahr habe ich am 05.06 eine Mitgliedschaft in einem privaten Fitness-Studio (Physiotherapie-Praxis mit E-Gym Geräten) abgeschlossen.
Aufgrund von Krankheit konnte ich leider kaum trainieren, deshalb bat ich den Inhaber des Studios (Physiotherapeut) meinen Vertrag vorzeitig zu beenden.

Der inhaber ging hierauf aber nicht ein, deshalb wollte ich das Jahr vorerst abwarten und dann regulär kündigen. Aufgrund der Corona-Krise war bzw. ist das Studio seit 8 Wochen geschlossen und durch einen längeren Krankenhausaufenthalt verpasste ich den Kündigungstermin leider um ca. 4 Wochen (Kündigungsfrist ist 3 Monate).

Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert, selbst ein Attest vom Facharzt beeindruckte den Inhaber nicht sonderlich. Da ich durch meine Erkrankung auch meinen Arbeitsplatz verloren habe und deshalb in eine finanzielle Notlage geraten bin weis ich nicht wie ich die monatliche Gebühr für das Studio noch für ein weiteres Jahr aufbringen soll (Monatsgebühr ist 70€).

Chipkarte und Mitgliedskarte habe ich schon vor Monaten abgegeben, trotzdem soll ich noch für weitere 13 Monate bezahlen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten das Vertragsverhältnis zu beenden?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Eisblume2000):
Gibt es noch andere Möglichkeiten das Vertragsverhältnis zu beenden?

Steht denn was zum Thema "Pausieren" im Vertrag? Oder das man den Vertragsinhaber wechseln kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eisblume2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

leider steht davon nichts im Vertrag.
Das Studio ist seit 2 Monaten geschlossen, trotzdem wird weiterhin abgebucht.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Eisblume2000):
leider steht davon nichts im Vertrag.

Dann wird man weiterzahlen müssen.



Zitat (von Eisblume2000):
Das Studio ist seit 2 Monaten geschlossen, trotzdem wird weiterhin abgebucht.

Bisher galt, das bei fehlender Leistung keine Beiträge fällig sind.
Nun hat die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das man da auch mit Gutscheinen zufrieden sein muss.
Ausnahme: wenn die Gutscheinlösung angesichts der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Das dürfte hier der Fall sein.


Ich würde also das Studio gerichtsfest auffordern die Beträge auszuzahlen und künftige Abbuchungen zu unterlassen solange die Leistung nicht erbracht wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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