Kündigung Fitness wegen Krankheit

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fabiiiii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitness wegen Krankheit

Guten Abend,

da ich vor einem Monat operiert wurden bin, habe ich für bis Ende dieses Jahr ein Attest wo deutlich hervor geht das ich kein Fitnessstudio nutzen darf. Kann ich den Fitnessvertrag fristlos kündigen? Oder reicht ein Attest von einem halben Jahr für eine fristlose Kündigung nicht aus?

Gruß

Fabian

-- Editiert am 07.07.2009 20:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Deine Frage kann man so nicht beantworten,
Fakt ist, dass man bei längerfristiger Krankheit fristlos kündigen kann.
Willst Du denn kündigen ?
Wenn ja, dann tu es und das Studio müsste ja dann, wenn es die Kündigung nicht akzeptiert den Klageweg (also Mahnverfahren) bestreiten.

Wenn Du niht kündigen willst, könntest Du beim Studio ja wegen einer vorübergehenden Stillegung anfragen.

mfg
Thomas

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#2
 Von 
Fabiiiii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort! Ja ich möchte gern den Fitnessvertrag kündigen, was ich auch schon gemacht habe. Als Antwort erhielt ich, das ich den Vetrag nicht außerordentlich kündigen könnte, da kein wichtiger Grund vorliegt, "nur" das ich ein halbes Jahr krankgeschrieben bin. Der Vertrag ruht nun bis Ende dieses Jahres und läuft dann weiter. In den AGBs steht:
"§12 Bei Erkrankung, aufgrund derer das Mitglied länger als ein Monat von der Nutzung der Einrichtung des XXX ausgeschlossen ist, kann das Mitglied die Mitgliedschaft für die Dauer der Erkrankung stilllegen lassen......"

D.h. auch wenn ich 4 Jahre lang krankgeschrieben bin kann ich den Vertrag nur stilllelgen? Irgendwie kommt mir das nicht ganz richtig vor ...

Gruß

Fabian

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#3
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

Du musst Bedenken, dass einige AGBs Wunschdenken des Vertragspartners sind. Wie Thomas schon geschrieben hat, kannst Du bei Deiner Kündigung bleiben oder einknicken.

Genau diese von Dir erwähnte Klausel ist nicht gültig. Die Frage ist halt letztendlich, wie so was in einem Mahnverfahren vor einem Richter beurteilt wird.

Da aber auch die Einziehung zum Wehrdienst als Grund für die fristlose Kündigung anerkannt wird, wo ja fest steht, dass der Kunde nach 10 (?) Monaten wieder trainieren kann, würde ich die Chancen eher auf Deiner Seite sehen.

Gruß
Michael


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#5
 Von 
guest-12310.07.2009 08:42:10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

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#6
 Von 
fb509417-50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Falscher thread

-- Editiert von fb509417-50 am 21.02.2019 22:26

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