Kündigung Fitnessstudio + Beitragsrückzahlung für Corona Schließungen

23. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalle590
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitnessstudio + Beitragsrückzahlung für Corona Schließungen

Hallo zusammen ,

ich möchte gerne eine Kündigung für das Fitnessstudio schreiben und gleichzeitig für Die Corona Schließungen In NRW Taggenau eine Rückforderung der gezahlten Beiträge mit in die Kündigung aufnehmen . Jetzt weiß ich nicht so Recht wie viele Tage in NRW geschlossen war und wie ich das ganze in der Kündigung Formuliere.

Würde mich über Hilfe freuen lg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Gelöscht da unerlaubte Rechtsberatung

-- Editiert von Moderator am 24.03.2022 14:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kalle590
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
"Hiermit kündige ich den Vertrag XXXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ferner fordere ich Sie auf, mir die Beiträge für die Schließzeiten auf das folgende Bankkonto bis zum 28.04.2022 zu erstatten."

Das alles schriftlich und nachweisbar ans Fitnessstudio absenden!


Danke :-). Weiß denn einer wie lange die Studios in NRW gesamt geschlossen hatten ? ich Finde bei Google nicht wirklich was aufschlussreiches

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Man muss ja dem Fitnessstudio nicht auf die Nase binden, dass man nicht weiss, wie lange das Studio geschlossen hatte.

-- Editiert von vundaal76 am 23.03.2022 15:01

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von kalle590):
Weiß denn einer wie lange die Studios in NRW gesamt geschlossen hatten ?

Nö, das wird sich keiner die Mühe gemacht haben, da eine Liste für alles Studios zu erstellen.
Das wird man schon selber ermitteln müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kalle590
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wurden in NRW einheitlich geschlossen nur leider finde ich keine gesamt Tage . Nicht schlimm werde das nicht erwähnen wie vubdaal76 sagte . Danke euch Lg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von kalle590):
Die wurden in NRW einheitlich geschlossen

Diese Theorie ist falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kalle590
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

falsch ? Wenn man die normale Schließung der Regierung nimmt ist dem doch so , außer vereinzelte Studios haben von sich aus länger geschlossen gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bitte auch nicht vergessen:
Das Fitnessstudio wird freiwillig diese Beiträge nicht zurückzahlen.
Allenfalls wird angeboten, dass die Schließzeiten an den Vertrag angehangen werden und man als Kunde dann kostenfrei trainiieren darf. Ebenfalls wird auf irgendwelche nicht-relevanten Gerichtsurteile verwiesen. Auf so ein Angebot würde ich mich nicht einlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von kalle590):
Wenn man die normale Schließung der Regierung nimmt ist dem doch so

Richtig, aber das war ja nur die untere Schwelle und auch nur ein Faktor von vielen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kalle590
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch !!!

Frage ist wie wehre ich mich wenn sie sich weigern ? Anwalt einschalten ?

0x Hilfreiche Antwort

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