Kündigung Fitnessstudio - Soll ich Einspruch gegen diesen Inkassoauftrag einlegen?

23. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
prayher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitnessstudio - Soll ich Einspruch gegen diesen Inkassoauftrag einlegen?

Hallo,

ich habe meinen Vertrag bei einem Fitnessstudio mit Bezug auf das außerordentliche Kündigungsrecht 01.02.2006 gekündigt, da ich mein Refendariat 80 km von meinem alten Wohnort leiste. Neben einem Kundigungschreiben Mitte Januar verfasste habe ich zusätzlich Ende Januar ein Kündigung per Einschreiben geschickt. Die Meldebestätigung habe ich in der ersten Februarwoche dem Fitnessstudio zukommen lassen.

Eine Kündigungsbestätigung habe ich nicht erhalten, die Beträge wurden drei Monate weiter abgebucht. Nach einer E-Mail an die Zentrale der Fitnesskette erhielt ich die Mitteilung, dass diese die Meldebestätigung nicht erhalten hätten.

Auf meine Antwort, in welcher ich darauf verwies, die Meldebestätigung im Fitnessstutio abgegeben zu haben und auf ein ähnliches "Verschwinden" von Dokumenten, wie z.B. einer den Beitrag reduzierenden Immatrikualationsbescheinigung hingewiesen habe, erhielt ich keine Antwort.

Jetzt habe einen Inkassoauftrag über 280 € erahlten, ich habe folgende Fragen:

1. Soll ich Einspruch gegen diesen Inkassoauftrag einlegen ? - Wenn ja auf welche Weise?

2. Welche Chancen hätte ich vor Gericht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
r.hohli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo..auch ich habe im jahr 05 einen vertrag im fitnessstudio unterschrieben und und 3 monate später gekündigt,da sich mein wohnort gewechselt hat und auch 30 km entfernt war.ich habe also meinen neuen mietvertrag dort abgegeben,da dieser laut vertrag reicht um außerordentlich zu kündigen.nach einer weile kam ein schreiben,das ein mietvertrag nicht ausreiche und ich eine ummeldebestätigung schicken solle!ich bin aber nicht verpflichtet mich umzumelden.darauf hin kam eine mahnung,das ich doch die offenen beiträge bezahlen solle.ich habe mich geweigert,da ich ja wie laut vertrag mit einem gültigen mietvertrag kündigen kann und meinte das sich die sache für mich als erledigt betrachte.heute,1 jahr später,stand das amtsgericht vor der tür und meinte,das ich im februar und märz post vom amtsgericht bekommen haben(an die neue adresse) mit einer offenen rechnung von rund 1000 euro.tja,meine frist für den widerruf ist abgelaufen,da ich keine kenntniss von den briefen habe.ich bin seit dezember letzten jahres dort allerdings nicht mehr wohnhaft!wie kann es dann sein,das ich angeblich 2 briefe bekommen haben soll?und jetzt,1 jahr später wissen sie aufeinmal wo ich wohne?warum sind sie nicht eher gekommen..mussten es erst 1000 euro werden?mir wurden weder die briefe nachgeschickt,noch hat irgendjemand sie entgegen genommen.wie kann das sein?wird soetwas nicht per einschreiben geschickt?
nun geht die sache vor gericht und ich bin der meinung,das das fitnessstudio eine beweispflicht hat,mir zu beweisen,das ich die briefe erhalten habe?
der oberhammer:meine freundin hat genauso mit einem mietvertrag gekündigt und esgab keine probleme!mir sagte man nur vom fitnessstudio,das mein mietvertrag nur ein wischi wasch sei und nicht gültig wäre!mietvertrag ist mietvertrag!!was sol ich nun tun?hilfe

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"r.hohli"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@prayher

Du hast anscheinend ordnungsgemäs gekündigt. Dem Inkassobüro mitteilen, daß die Forderung bestritten wird und auf den Rechtsweg verweisen. Die Unterlagen vom Einschreiben hast Du ja noch, oder ?

Einem evtl.Mahnbeschei widersprechen.

@ Rhohli

Auch bei Dir sieht es nach einer ordnungsgemässen Kündigung aus. Was heist denn das Amtsgericht stand vor der Tür ?
Hats Du einen Mahnbescheid bekommen ?
Wenn ja, Widerspruic einlegen, Du kannst ja nachweisen, daß Du den Vertragsbedingungen nach richtig gekündigt hast. Als Mietvertrag reicht auch, wenn Du einen Zettel mit handschriftlichen Vertrag vorlegst.
Allerdings bist Du verpflichtet, Dich umzumelden, von staatswegen, nicht wg. dem Fitnessstudio.

Gruß


Michael

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#3
 Von 
r.hohli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

..hallo..ich habe mich umgemeldet,allerdings auf die adresse meiner eltern auch wegen der post.wollte halt nicht die ganze post etc in die wg haben,da ich ja am wochenende immer heim gefahren bin.zu der tante vom amtsgericht:sie meinte sie sei von dort,hat sich aber nicht beim namen genannt!es kommt zum verfahren...weil ich auf die"nicht erhaltenen briefe"nicht reagiert habe.wie sollte ich auch wenn ich sie nie erhalten habe!muss unter eid aussagen!was für nen rechtsstaat.hab noch nicht mal nen anwalt gefunden,der auf die schnelle nen termin hat für mich.

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"r.hohli"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was Du schreibst ist leider nicht ganz nachvollziehbar.

Wenn das Studio Geld von Dir will, dann wird es mahnen, einen Mahnbescheid und anschliesend einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn beides rechtskräftig wird, musst Du bezahlen, dann spielt es keine Rolle mehr ob Du Recht hast.

Wenn Du dem Mahnbecheid widersprichst kommt es evtl. zum Gerichtsverfahren. Da kommt aber niemand vom Amtsgericht, wenn Du auf dei Ladung nicht kommst, wird ein Versäumnissurteil gegen Dich gefällt.

Was sollst Du denn für Briefe bekommen haben ?

Gruß

Michael

PS: etwas übersichtlicher schreiben wäre nett.

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#5
 Von 
r.hohli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe gestern post von der dame bekommen,die letztens da war und sie ist im übrigen vom inkassobüro.ich habe bis zum heutigen tag keine mahnung bekommen!in dem schreiben vom inkasso stand,das mir im februar und märz 2 briefe geschickt worden wären an die adresse meines abgegebenen mietvertrag.allerdings war ich aber zu diesem zeitpunkt nicht mehr dort wohnhaft!und es sind mir auch keine nachgeschickt wurden!jetzt liegt die sache vor gericht!da ich die briefe nie erhalten habe,konnte ich auch keinen widerspruch einlegen,da die fristen ja auch somit abgelaufen sind!müssen die mir nicht beweisen,das ich die briefe erhalten habe?nen rechtsanwalt wäre gut,allerdings kann ich den nicht bezahlen,da ich arbeitslos bin.

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"r.hohli"

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
WAS waren das für Briefe und was liegt vor Gericht ?

Was die vom Inkaso sagen muss lange nicht stimmen, die machen nur Druck, können in der Regel keinen Mahnbescheid beantragen, dies macht ein Rechtsanwalt.

Gruß

Michael

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