Hallo......ich habe seit einiger Zeit einen Vertrag mit einem Fitnessstudio. nun habe ich ein ärztliches Attest von meinem Hausarzt bekommen, das "wegen Schwächung der Gesundheit und drohender Erkrankung von einer Fortführung der Fitness Übungen im Studio aus ärztlichen Gründen dringend abzuraten ist." Ich habe daraufhin den Vertrag gekündigt. Allerdings schreibt mir das Studio, das das Attest nicht ausreichen würde und das sie lediglich eine längere Pause gewähren für 3 Monate mit Beitragsaussetzung. Der Zeitraum wird dann an die Laufzeit angehängt. Was soll ich jetzt machen? kann mir vielleicht jemand helfen mit einem Rat? Muss auf dem Attest die Diagnose stehen?
Ich würde mich freuen ein paar Ratschläge zu bekommen wie ich mich verhalten kann.
VLG Yvonne
Kündigung Fitnessstudiovertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hier sind erst einmal die AGB des Studios wichtig.
Das Studio akzeptiert ein Aussetzen von 3 Monaten, was mich vermuten läßt, das der Grund des Attestes eine Sonderkündigung nicht zuläßt.
In der Tat ist die Frage: Was steht im Vertrag und in den AGB? Wie lange läuft der Vertrag schon und noch?
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Der Vertag läuft seit Jan. 08 auf 2 Jahre. Im Vertrag steht das bei Krankheit mit Attest länger als 4 Wochen eine Stilllegung gemacht wird. Ein Außerordentliches ündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Ich habe aber rein rechtlich gelesen, das ein Attest mit der Besacheinigung das man keinen Sport im Studio ausüben kann ausreicht und das man dann das Sonderkündigungsrecht hat.
Was nun?
Besorg dir von deinem Arzt eine entsprechende Bescheinigung, in welcher steht, dass du den Sport nicht mehr ausüben kannst.
Dies dürfte notfalls ein außerordetliches Kündigungsrecht darstellen. Gleichzeitig kannst du überlegen, ob du zusammen mit diesem Attest ein Schreiben abgibst, in dem du um zeitnahe Bestätigung bittest, dass das Vertragsverhältnis nun beendet ist.
Sollte das nicht reichen, wirst du dich wohl tatsächlich an einen Anwalt wenden müssen, der ein entsprechendes Schreiben nochmal aufsetzt und notwendigenfalls mit einer (negativen) Feststellungsklage droht. Aber gehen wir mal nicht vom schlimmsten Fall aus...
Vielen Dank, ich werde es nochmals versuchen mit einem erneuten Attest und einem neuen Schreiben, mal sehen was passiert....also vielen Dank nochmal.
vlg yvonne
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