Kündigung Fitnessvertrag Schwangerschaft

25. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitnessvertrag Schwangerschaft

Hallo,

ich bin seit 3 Monaten schwanger und habe jetzt meine Fitnessvertrag gekündigt, da darin Sondertrainingsgeräte (nennt sich Vakuum-move)vorhanden sind, die ich während der Schwangerschaft nicht nutzen kann.
Außerdem möchte ich sowieso nicht mehr in dieses Fitnessstudio.
Jetzt bekam ich Post und das Fitnessstudio räumt mir nur eine Pause von 6 Wochen vor der Geburt und 6 WOchen nahc der Geburt ein.

Kann ich dagegen vorgehen? Denn ich seh nicht ein, die ganze Zeit dafür zu bezahlen, wenn ich nicht gehen kann. Ich habe den Vertrag für 2 Jahre abgeschlossen und er läuft rechtmäßig im März08 aus.

Bitte kann mir jemand weiterhelfen?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1632x hilfreich)

Du hast ein Recht auf ausserordentliche Kündigung. Das Studio kann Da einreäumen ws es will.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antowrt, gibt es da ein gesetz oder ähnliches worauf ich mich beziehen kann?

bin um jede hilfe dankbar...

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1632x hilfreich)

Das Amtsgericht Mühldorf hat entschieden, dass auch eine fortgeschrittene Schwangerschaft die vorzeitige Kündigung des Fitnessvertrages rechtfertigt. Die Begründung der Richter: Eine nur zeitweise Aussetzung des Vertrages könne der Schwangeren nicht zugemutet werden, weil die Kundin damit gezwungen wäre, irgendwann nach der Geburt des Kindes den Fitnessvertrag fortzuführen. (AG Mühldorf, Az.: 1 C 832/04 )


Wichtig: Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen. Das gleiche gilt nach Meinung einiger Gerichte, wenn nach Vertragsabschluss eine Schwangerschaft festgestellt wird. Andere Gerichte haben hier anerkannt, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird. Das AG Itzehoe (AZ: 56 C 1402/99 ) hat hier geurteilt, dass eine entsprechende Verlängerung für die Kundin "überraschend" sei und sie die Verlängerung nicht hinnehmen muss. ACHTUNG: Jedes Amtsgericht (AG) urteilt hier anders. Sie können sich zwar auf das Urteil berufen, die Erfolgsaussichten stehen jedoch eins zu eins.

Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95 )

Schwangere dürfen ihren Fitnessvertrag kündigen.

Eine Frau hatte einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Im sechsten Schwangerschaftsmonat wollte sie den Vertrag kündigen, da sie keinen Sport mehr treiben durfte. Der Fitnessstudiobetreiber war jedoch der Auffassung, die Dame hätte lediglich das Recht, den Vertrag auszusetzen, und kassierte die Mitgliedsbeiträge weiter ein. Diese muss er jedoch an die Dame zurückzahlen, da eine schwangere Frau das Recht hat, einen Fitnessvertrag zu kündigen, wenn sie durch die Schwangerschaft dem Training nicht mehr nachgehen darf.

Gruß

Michael


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#4
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bei dem Fitnessstudio gekündigt, die möchten aber meine Kündigung nicht annehmen und meinen es gibt genügend Gerichtsurteile, die angeblich keine außerordentliches Kündigungsrecht zulassen. Kann mir jemand weiterhelfen???? Denn ich bin echt verzweifelt....

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1632x hilfreich)

Lies mal meinen Beitrag über Deinem letzten !!!

Keiner muss Deine Kündigung akzeptieren. Kündige per EInschreiben mit RÜckschein und dann lass die mal machen. Glaube kaum, daß die den Beitrag einklagen werden.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das mit ,,keiner kann deinen beitrag einklagen???`` Ich habe per Einschreiben gekündigt, und ich habe schon 2x widerrufen von meinem Konto abzubuchen, aber trotzdem buchen die fleißig ab. ich will aus dem vertrag raus und werde mir ein attest vom frauenarzt holen. müssen die das akzeptieren. bitte hilf mir weiter, denn ich find das nicht in Ordnung, die buchen immer mehr ab, zb. 30€ Trainergebühren, obwohl ich schon sehr lange nicht mehr dahin gehe..

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 656x hilfreich)

Du kannst die Beträge, welche abgebucht werden, doch zurückbuchen. Irgendwann wird es ihnen langweilig.

Fordere sie schriftlich auf, die Abbuchungen w/Entzug der Einzugsermächtigung zu unterlassen, da du sonst den Klageweg beschreitest.

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#8
 Von 
nicole82
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

na klar kann ich mir das geld zurückholen, aber wird das nicht noch teurer am ende????
hast du nicht ein paar tips für mich wie ich den vertrag endlich los werde???

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1632x hilfreich)

WAS WILLST DU NOCH HÖREN ??

DU SOLLST PER EINSCHREIBEN KÜNDIGEN !!!!!!!

WENN DIE DANN WEITERMACHEN HEIST DAS NICHT, DAS DIE IM RECHT SIND !!!!!!!

Abbuchungen zurückbuchen lassen, die Gebühren werden dem Studio berechnet. EInzugsermächtigung gegenüber dem Studio schriftlich widerrufen und im Wiederholungsfall auch mal Anzeige erstatten.

Nochmal zum Verständnis :

Nur weil das Studio was anderes sagt, haben die noch lange nicht Recht. Die müssten dann die Beiträge einklagen.

Gruß

Michael

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