Hallo,
ich brauche einen kleinen Hinweis womit ich diesen Fall lösen kann:
A eröffnet für ihre Kinder B (15) und C (1Cool bei der Bank XY ein Konto inkl. Depot für die Aktien. In dem Vertrag wird vermerkt Kontoinhaber: A (für ihre Kinder B und C). Den Vertrag unterschreibt ausschließlich die A.
Nach 5 Jahren kündigt der B sowohl das Girokonto als auch das Depot. Die Aktien sollen auf ein neues Depot übertragen werden. Die A und der C sind damit einverstanden, aber die Kündigung enthält nur die Unterschrift des B.
Die Bank überträgt die Aktien auf das neue Depot des B. Jedoch lässt sie das Konto/ Depot weiterlaufen, da sie eine Kündigung von allen 3 Personen verlangt. Später verlangt die Bank Gebühren in Höhe von 100 €, da das Konto durch Gebühren nun überzogen ist. Das Konto hat keinen Dispo.
Der Fall hat gleich mehrere Probleme.
Liegt ein Und- oder ein Oder-Konto vor. Durfte der B alleine das Konto kündigen? Durfte die Bank die Aktien übertragen? Kann die Bank die 100 € verlangen?
Wäre super, wenn mir jemand ein paar Literaturhinweise geben könnte. Im 2. Semester Jura hat man ja doch noch nicht den totalen Überblick.
mFg
Kündigung Girokonto
28.4.2009
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Frage vom 28.4.2009 | 22:12
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Girokonto
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#1
Antwort vom 29.4.2009 | 00:44
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 59x hilfreich)
quote:
Jedoch lässt sie das Konto/ Depot weiterlaufen, da sie eine Kündigung von allen 3 Personen verlangt.
Also die Bank hat rechtzeitig erwähnt, dass die Kündigung von alle 3 unterschrieben werden muss?
Wie alt war der C? 1J?
#2
Antwort vom 29.4.2009 | 10:36
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Nein die Bank hat gar nicht reagiert. Der C ist 18 zu dem Zeitpunkt.
Ich habe das erst gemerkt als der nächste Kontoauszug kam. Dann habe ich die Bank darauf hingewiesen, dass ich längst gekündigt habe. Die Anwort war nur, dass alle 3 Leute hätten unterschreiben müssen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29.4.2009 | 22:36
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 59x hilfreich)
quote:
Die Anwort war nur, dass alle 3 Leute hätten unterschreiben müssen.
Als Du allein gekündigst hast, das hat die Bank Dir umgehend mitteilen müssen.
#4
Antwort vom 29.4.2009 | 23:03
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe den Fall jetzt so gelöst, dass B in Stellvertretung für A gekündigt hat.
Es ist nur ein Einzelkonto der A. A steht in einem Treuhandverhältnis zu B und C. Somit bedarf es nur der Kündigung der A. Dies ging über Vertretung
Und jetzt?
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