Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einem Handynetzbetreiber. Ich wollte meinen Vertrag kündigen. Das hätte bis zum 14.12. erledigt sein müssen, deshalb habe ich am 10.12. den Brief weggeschickt. Laut Betreiber ist der Brief aber angeblich erst am 19. eingegangen. Deshalb wollen Sie mich nicht aus dem Vertrag lassen. Leider habe ich den Brief nicht per Einschreiben geschickt, aber meine Freundin kann bezeugen, daß ich den Brief am 10. eingeworfen habe.
Was kann ich tun? Gibt es eine andere Möglichkeit aus dem Vetrag zu kommen?
Vielen Dank im Voraus!
Kündigung Handy-Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Es kommt auf den Eingang an. Der 14.12.03 war ein Sonntag. Daher kann die Frist erst am 15.12.03 geendet sein. Klingt irgendwie seltsam. Entscheidend wird wohl (auch) der Stempel auf der Briefmarke sein.
In Zukunft: per Fax senden!!!
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)
Vielen Dank für die Antwort. Leider bringt mich das im Moment nicht weiter. Der Briefumschlag wird wohl nicht mehr existieren.
Reicht es aus, daß meine Freundin bestätigen kann, daß ich den Brief am 10. eingeworfen habe? Welche Möglichkeit hätte ich evtl. sonst noch?
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Eine Freundin wäre gut.
Sie sollten gegenüber dem Unternehmen auf stur machen. Ihre Kündigung ist doch datirt vom 10.12. ??? Ein gutes Indiz.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://silvester.sevriens.de" target="blank">Feuerwerk für Spätzünder</a>
Hi,
habe ein ähniches problem mit den telekomikern.
lt. agb muss die kündigung schriftlich 3 monate vor vertragsende eingegangen sein.
01.12. - 3 monate = 01.09. (??)
ich habe sie via einschreiben am 30.08. (17:30 uhr) bei der post eingeworfen und ging von einer durchschnittlichen zustelldauer von einem tag aus.
nun erhielt ich die bestätigung, dass der vertrag sich erst zum 01.06.2005 auflöst (1/2 Jahr verlängert, 01.12. + 6 monate).
habe ich da irgendeine chance?
oder muss ich auf die kolanz vom t-mobile hoffen?
danke
M.D.
-- Editiert von Dechenthin am 06.09.2004 10:08:46
ME sind Sie für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung bei Ihrem Vertragspartner beweispflichtig. Sofern Sie dies nicht beweisen können, ist es mE korrekt, dass Ihr Vertragspartner von einer Vertragsverlängerung ausgeht. Natürlich können Sie noch auf Kulanz hoffen - aber ob das was bringt?
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"fiat justitia et pereat mundus..."
denke ohne Kulanz des Anbieters, wirst du aufgeschmissen sein! Der Kunde hat hier die Last nachzuweisen, daß die Kündigung pünktlich eingegangen ist! Sicherer einschreiben mit Rückschein und etwas mehr Zeit vor Fristende schaffen!
Habe meinen am 17.12.2003 abgeschlossenen 2jährigen Handyvertrag am 24.09.2005 zum 31.12.2005 gekündigt.
Das Handyunternehmen hat die Kündigung erst für nächstes Jahr (12.2006) eingestellt.
Habe ich rechtlich eine Chance da rauszukommen.
MfG
Thomas
Hallo Thomas,
knappe Antwort: Nein.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Vertragsabschluß 17.12.2003, Vertragsende daher 16.12.2005, 24 Uhr (und nicht der 31.12.2005), nachweisbarer Kündigungseingang beim Netzbetreiber daher nötig bis spätestens 16.09.2005 und nicht über eine Woche später (also am 24.09.2005).
Rechtlich einwandfreies Vorgehen des Handyunternehmens...um Deine Kosten zu minimieren kannst Du also für diesen Zeitraum höchstens den Tarif wechseln, der Vertrag läuft entsprechend den AGBs des Anbieters bis nächstes Jahr Dezember weiter.
Andere Alternative: Reguläre Vertragsverlängerung um zwei Jahre machen und das subventionierte Handy dann gewinnbringend weiterverkaufen, um die Kosten zu decken.
MfG,
der Ritter
-- Editiert von derritter am 10.11.2005 21:18:07
Hallo,
ich habe eine Frage zum korrekten Fristanfang bzw. -ende.
Anders als 'der Ritter' frage ich mich, ob der Vertragsschluss nicht ein Ereignis im Sinne von § 187 I BGB
ist, womit dann § 188 II Var. 1 BGB
gilt. MaW als Bsp:
Vertragsschluss am 03.Februar 2004(Vertragslaufzeit 24 Monate, 3 Monate KüFrist). Ablauf der 24 Monate am 03. Februar 2006. Wirksame Kündigung nach §§ 187
I, 188
II BGB bis 03.November 2005 24 Uhr(Zugang) möglich?!?
Das obige Ergebnis wäre wohl nur falsch, wenn 187 II, 188 II Var. 2 BGB anzuwenden sind, wonach dann Fristablauf wohl am 02. November um 24 Uhr wäre.
Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
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