Kündigung Hausmeister wirksam? Kein Vertrag, nur Unterschrift auf Angebot

18. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
so384270-33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Hausmeister wirksam? Kein Vertrag, nur Unterschrift auf Angebot

Hallo Allerseits,

in unserer Wohnanlage wurde ein Hausmeister ab 2016 beauftragt Arbeiten auszuführen. Es wurde auf seinem Angebot eine Unterschrift als Auftragserteilung geleistet. Ein Vertrag wurde nicht beschlossen. Es geht konkret um:

1.) Kündigungsfrist
2.) Wirksame Kündigung

Am Ende des Beitrages steht der genaue Wortlaut der "Kündigung-Email". Der Hausmeister schickte im Nachgang immer wieder Rechnungen die wir zurück geschickt haben. Er meinte das das Vertragsverhältnis weiter besteht und führt seine Tätigkeiten hier und da immer wieder aus. Einen Schlüssel zum Haus hat er noch. Wir haben ihm immer wieder geschrieben das wir der Auffassung sind das ordentlich das Vertragsverhältnis beendet wurde und das er jetzt auch bitte seine Habseligkeiten die er zum arbeiten vor Ort gelagert hatte bitte mitnehmen solle.

Eines ist klar, es wurde in benannter Mail mit der "Kündigung" absolut unsauber gearbeitet. Das ist also bitte nicht zu kommentieren. Es geht nunmehr darum ob 1.) und 2.) kommentiert werden können.

Konkret ob dieser Wortlaut hier eine Kündigung darstellt:

"Hier waren wir seither sehr froh Sie zu haben. 
Die Änderung würde zum 01.01.2020 greifen".

Hintergrund: Ein Anwaltschreiben kam nun mit der Gesamtsumme aller Rechnungen von Januar bis Oktober 2020 in Höhe von ca. 3.000 EUR. Des weiter der Hinweis das nie gekündigt wurde. Wir eine Frist haben das wir einvernehmlich auflösen können. Es gibt wie gesagt keinen Vertrag, lediglich eine Unterschrift auf einem Angebot. Ich nehme an das hier dennoch Vertragsgrundlagen auf gesetzlicher Eben bestehen.


::: (Kündigungs) E-Mail an Hausmeister (Dezember 2019) :::

Sehr geehrter Herr xxx,

der Garten wird nun vom Bewohner der UG Wohnung gepflegt da wir diese Wohnung nicht mehr an Studenten vermieten. Der Garten gehört nun zur Wohnung. 
Wir haben für jede Wohnung auch seit einiger Zeit schon eine Reinigungkraft die Küche und Bad reinigt. 
Diese würde auch am besten gleich das Treppenhaus reinigen in Zukunft. 
Wir bitten daher um eine Überarbeitung der Tätigkeiten, bzw. ist die Frage des Eigentümers inwiefern eine Weiterführung des Vertrages Sinn macht. 
Haben sie uns hierzu Ideen die wir an die Hand bekommen um Sie zu halten?
Wenn wir die Tätigkeit auf das Rausstellen der Mülleimer reduzieren „lohnt" sich eigentlich eine Weiterführung so nicht. 
Dürfen wir sie aber gerne für einzelne Arbeiten in Zukunft weiter gewinnen?
Hier waren wir seither sehr froh Sie zu haben. 
Die Änderung würde zum 01.01.2020 greifen. 

:::




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Email würde ich nicht als Kündigung betrachten.

Es handelt sich lediglich um eine Bitte über einen Änderungsvertrag zu verhandeln.

Zitat:
Es gibt wie gesagt keinen Vertrag, lediglich eine Unterschrift auf einem Angebot.


Also gibt es einen Vertrag.

Zitat:
Ich nehme an das hier dennoch Vertragsgrundlagen auf gesetzlicher Eben bestehen.


Zunächst einmal gilt der Angebotstext als Vertragsgrundlage.

Ohne Vereinbarung einer Kündigungsfrist gilt § 621 BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

So, wie ich das sehe, war der Hausmeister ja nicht angestellt, sondern hat als Selbständiger gearbeitet, da er ja Rechnungen gestellt hat.

Wenn man das nun nicht möchte, muss man das Geschäftsverhältnis beenden. Denn das ist es bisher nicht. Eine Mail in dem man ihn bittet, doch mal zu überlegen, was er in Zukunft für Arbeiten erledigen kann, reicht nicht aus.

Dementsprechend wird man die Rechnungen - soweit die in Rechnung gestellten Arbeiten erfolgten - noch zahlen müssen.

Zusätzlich sollte man ein Schreiben (keine Mail) aufsetzen, in dem man ihm mitteilt, ihn in Zukunft nicht mehr zu benötigen. Dies am besten per Einschreiben versenden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von so384270-33):
Es wurde auf seinem Angebot eine Unterschrift als Auftragserteilung geleistet. Ein Vertrag wurde nicht beschlossen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von so384270-33):
Konkret ob dieser Wortlaut hier eine Kündigung darstellt:

Nicht mal ansatzweise ...

Da steht "wir wollen über Änderungen verhandeln (und bis dahin gilt alles wie vertraglich vereinbart weiter)"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so384270-33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Danke für die Antworten. Ja es ist so wie ihr schreibt. Wir zahlen und beenden wie vorgesehen. War unser Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

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