Kündigung Maklervertrag innerhalb 14 Tage

15. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
TwoFace
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Maklervertrag innerhalb 14 Tage

Am letzten Freitag, also den 08.10.2010 haben meine Frau und ich einem ortsansässigen Immobilienmakler einen Alleinauftrag zur Veräußerung der von uns bewohnten Immobilie (EFH) erteilt. Die Auftragsdauer ist vertraglich bis zum 08.10.2011 festgelegt. Als Provision sind vom Verkäufer, sowie Käufer jeweils 3 % + 19% MwSt. zu zahlen. Nun hat sich bereits nach weniger als einer Woche privat die Möglichkeit ergeben das Haus zu verkaufen, ohne Einsatz des Maklers. Auch das Expose ist von uns nocht nicht freigezeichnet worden. Somit wird das Objekt auch noch nicht beim Makler veröffentlicht.

Ist es möglich, wie z.B. bei "Haustürgeschäften" den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu kündigen?


Vielen Dank für die Mühe

Bernd

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-- Editiert am 15.10.2010 20:57

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Nein, denn es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda".

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