Hallo zusammen,
die Frage müsste relativ einfach und schnell zu beantworten sein, denke ich. ;-)
Der Mobilfunkanbieter gibt auf seiner Homepage die Möglichkeit zur Kündigung per E-Mail an.
Dies macht man fristgerecht (> 3 Monate bis Ende der Laufzeit) und erhält dann eine Antwort-E-Mail mit dem Inhalt: "Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen." und dazu noch dass man sich bitte telefonisch melden soll, weil der Anbieter noch Fragen zur Kündigung hätte usw.
Dann sollte das ausreichend als Bestätigung des Zugangs der Kündigung sein, oder?
Man hatte sich überlegt das ganze noch zusätzlich per Post mit Einschreiben zu übersenden, aber das wäre ja dann wohl nicht mehr nötig, oder?
Danke schonmal für die Antworten.
-- Editiert von Dirrly am 15.02.2022 14:26
Kündigung Mobilfunkvertrag - Bestätigung per E-Mail
15. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2022 | 14:25
Von
Status: Student (2022 Beiträge, 533x hilfreich)
Kündigung Mobilfunkvertrag - Bestätigung per E-Mail
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Februar 2022 | 14:49
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Dann sollte das ausreichend als Bestätigung des Zugangs der Kündigung sein, oder?
Wenn Vertrags- bzw. Kundennummer in der Kündigungsemail enthalten sind, sollte das reichen.
Diese Bitte zum Anruf dient nur der Rückgewinnung.
Und jetzt?
Schon
268.232
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten