Hallo!
Die Firma schreibt zurück,der Eingang der Kündigung zählt (Tag der Zustellung ),nicht die Absendung, also der Poststempel.
Gibt es ab Januar 2014 eine neues Gesetz?
Denn bei einer Freundin zählte letztes Jahr der Poststempel.
Vielen Dank!
Lg. Schnatti7
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Kündigung Mobilfunkvertrag / Poststempel
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Eine empfangsbedürftige WE wird erst dann wirksam, wenn sie zugeht (§ 130 I 1 BGB
).
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quote:
zählte letztes Jahr der Poststempel.
vermutlich andere Firma? Das es aus Vereinfachungsgründen eine Orientierung bei anderen Anbietern am Poststempel geben mag ist nicht auszuschließen. Entscheidend ist der Zugang wie vorstehend beschrieben!
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Danke für die Antworten.
Ja war eine andre Firma ,war Tele Columbus.
Jetzt mobilcom-debitel.
Lg.
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Grundsätzlich zählt, wie hamburger schreibt, der Zeitpunkt, in dem die Kündigung eingeht. Damit ist aber gemeint, wann sie in den Machtbereich des Anbieters eingeht. Man kann sich normalerweise darauf berufen, dass es eine übliche Post-Laufzeit von einem oder maximal zwei Werktagen gibt. wenn der Anbieter nur einmal im Monat seine Post bearbeitet oder die Kündigungsabteilung chronisch unterbesetzt ist, ist das nichts, was den Kunden kümmern muss.
Manche Anbieter versuchen es durchaus, Verträge nochmal zu strecken, wenn die Kündigung etwas knapp war. Im Zweifel hat sich der Anbieter aber auf extrem dünnes Eis begeben, wenn er die Kündi9gungsbearbeitung verzögerte und bestätigte, dass der Poststempel deutlich vorher war als er den Eingang registriert hat.
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