Kündigung Mobilfunkvertrag

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Matthias Mazetti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mobilfunkvertrag

Hallo,

ich habe einen EPlus Mobilfunkvertrag der zum 02.01.05 gekündigt wurde
und der Termin schriftlich bestätigt wurde.

Da jener Vertrag leider in Besitz meiner EX-Freundin ist ( SIM + PIN )
und ich wohl versäumt habe die Karte zu sperren war es ihr möglich im
DEZ und bis zum heutigem Tage ( 24.01 ) zu telefonieren!

Für DEZ muß ich wohl zahlen, aber wie sieht es mit JAN aus, schriftlich
zugesicherter Termin der Kündigung war der 02.01.05! Eplus meinte ich würde vorsätzlich weiter telefoniert haben und müßte Die kosten für JAN komplett zahlen!

Um eine kurze Info wäre ich sehr dankbar!

Mfg,

Matthias

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Ich verstehe das so, daß der Vertrag zum 02.01.2005 durch Kündigung beendet wurde und daß die SIM-Karte eigentlich zu diesem Zeitpunkt hätte deaktiviert werden müssen.

Dann bestand bis zum 02.01.2005 noch ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Eplus, so daß Sie für die Leistungen in diesem Zeitraum auf jeden Fall zahlen müssen.

Ab dem 03.01.2005 bestand kein Vertrag mehr, aus welchem ein Zahlungsanspruch von Eplus resultieren könnte.

In Betracht kommt aber ein Anspruch von Eplus aus Verletzung von Treue- und Rücksichtnahmepflichten (§§ 241 Abs. 2 , 280 Abs. 1 BGB ), wonach jeder Vertragspartner grundsätzlich dazu verpflichtet ist, Schäden vom anderen Vertragspartner fernzuhalten. Dies gilt auch nach Beendigung des eigentlichen Vertrages.

Da Sie tatsächlich nicht telefoniert haben, kommt eine Verletzung von diesen Pflichten Ihrerseits durch das Telefonieren selbst nicht in Betracht.

Denkbar ist eine Pflichtverletzung dadurch, daß Sie die Karte Ihrer Freundin überlassen haben und sich nicht darum gekümmert haben, daß diese nicht mehr telefoniert. Ob es eine solche Pflicht des Kunden überhaupt gibt, würde ich schonmal bezweifeln.

Jedenfalls liegt das weit überwiegende Verschulden hier bei Eplus, da es versäumt wurde, die Karte rechtzeitig zu deaktivieren.

Sie als Kunde konnten sich m.E. sogar darauf verlassen, daß die Karte am 2.1. bzw. zeitnah deaktiviert wird.

Daher würde ein Schadensersatzanspruch von Eplus wegen § 254 BGB (weit überwiegendes Mitverschulden) scheitern.

Beweisen müßten Sie, daß nicht Sie sondern Ihre Freundin telefoniert hat.


Gruß
Harry!

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