Kündigung Mobilfunkvertrag abgelehnt

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Yaibeoh95
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mobilfunkvertrag abgelehnt

Hallo liebes Forum,

ich habe derzeit ein kleines Problem mit einem Mobilfunkanbieter. Ich habe den laufenden Vertrag meiner Schwiegermutter im Dezember 2022 form- und fristgerecht per Mail gekündigt (Laufzeit bis 01.05.2023).
Auf diese Mail reagierte der Anbieter wenige Tage später und teilte mit, dass die Kündigung nicht akzeptiert werden kann, da die Angaben aus der Kündigung nicht mit den hinterlegten Daten übereinstimmen würden. Bei den hinterlegten Daten ist im Vornamen ein Buchstabe falsch (S statt Z) und beim Nachnamen ein U statt ein I.
In der Kündigung habe ich natürlich die korrekten Daten angegeben, da mir nicht bewusst war, dass sie beim Anbieter falsch hinterlegt sein könnten.
Nun kommt der Knackpunkt: die Mail ist im Spam-Ordner meiner Schwiegermutter gelandet, die mich nun fragte, wieso der Vertrag trotz unserer Kündigung noch läuft. Zwischenzeitlich ist die Kündigungsfrist natürlich auch verstrichen.

Meiner Ansicht nach ist das ein Unding. Ich musste bei der Kündigung Vertragsnummer, Geburtsdatum und viele weitere Daten, die ein Fremder nicht haben kann angeben. Dass die Kündigung aufgrund von offensichtlichen Unrichtigkeiten wie den falschen Buchstaben unwirksam sein soll halte ich deshalb für falsch. Meiner Ansicht nach ist die abgelehnte Kündigung eindeutig wirksam und hätte vom Anbieter gemäß 133 BGB auch so ausgelegt werden müssen.

Wie verhält es sich denn tatsächlich damit? Sind so geringe Formfehler schon Grund genug für eine Unwirksamkeit?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Yaibeoh95):
Sind so geringe Formfehler schon Grund genug für eine Unwirksamkeit?

Also mit 2 falschen Namen haben wir die Sphäre der geringen Formfehler wohl schon verlassen.
Die Identifikation des Kündigenden war schlicht nicht möglich.



Zitat (von Yaibeoh95):
die Mail ist im Spam-Ordner meiner Schwiegermutter gelandet,

Man hätte also noch eine korrekte Kündigung verfassen können ... hätte man sein Post mal gelesen.
Insofern dürfte das mit 100% Mitverschulden gewertet werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zumindest für eine Rufnummernportierung ist eine exakte Übereinstimmung der Daten erforderlich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie weiß man denn, wie falsch der Name hinterlegt war?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wie weiß man denn, wie falsch der Name hinterlegt war?

Man liest nach
- Rechnung
- Vertragliche Vereinbarungen
- Online-Portal
...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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