Kündigung Mobilfunkvertrag nicht wirksam durch Kündigungsvormerkung + Anruf?

20. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
hg6806
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigung Mobilfunkvertrag nicht wirksam durch Kündigungsvormerkung + Anruf?

Guten Tag,

vor knapp 2 Jahren hatte ich einen Mobilfunk mit einem Provider abgeschlossen, der nun im Oktober 2021 auslaufen sollte.
Fristgerecht hatte ich online Mitte Januar 2021 gekündigt, jedoch handelte es sich dabei nur um die "Kündigungsvormerkung".
Ich hatte daraufhin folgende Email erhalten:
"wir möchten Sie als Kunden nicht verlieren.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags bei xxx vorgemerkt ist.
Damit die Kündigung wirksam wird, bestätigen Sie uns diese bitte innerhalb von 14 Tagen telefonisch. Rufen Sie uns dazu einfach unter xxxxx an.
Falls Sie sich innerhalb dieses Zeitraums anders entscheiden und wir nichts von Ihnen hören, verfällt die Vormerkung Ihrer Kündigung und der Vertrag läuft ungekündigt weiter. Sie können dann selbstverständlich jederzeit erneut eine Kündigung online vormerken oder in Textform kündigen. Bitte beachten Sie dabei Ihre aktuellen Kündigungsfristen."
Das Telefonat wollte ich führen, jedoch wurde ich in der Zeit von dem Provider angerufen ob ich die Kündigung durch diverse Angeboten zurücknehmen möchte, hier hatte ich meine Kündigung nochmals bekräftigt.
Meiner Meinung muss das genügen. Auch stand in meinem Vertragsdaten, die man online oder über eine App einsehen kann, Vertragsende Okt. 2021 drin.
Nun hatte ich nochmal in meine Daten geschaut, wurde der Vertrag auf 2022 verlängert.
An der Hotline des Provides sagte man mir, ich hätte mich nicht bei der Rufnummer gemeldet, deshalb wurde um 12 Monate verlängert.

Leider kann ich den Anruf nicht beweisen.

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Muss der Vertrag weiterlaufen oder kann ich das SEPA Mandat entziehen mit möglichen Konsequenzen?
Ich bin auch im Rechtschutz.

Vielen Dank für Ratschläge.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Prinzipiell frage ich mich was ihr für bescheuerte Mobilfunkanbieter habt...

Zitat (von hg6806):
Fristgerecht hatte ich online Mitte Januar 2021 gekündigt
Und damit ist imho der Kündigiungswille klar bekundet. Diese dummdämliche erneute Bestätigung per Telefon halte ich für nicht gültig. Man teilt dem Mobilfunkanbieter mit, dass man eindeutig gekündigt hat, entzieht das SEPA-Mandat und nutzt diesen Vertrag nicht mehr.

Zitat (von hg6806):
mit möglichen Konsequenzen?
Die werden kommen.

Zitat (von hg6806):
Ich bin auch im Rechtschutz.
Hier würde ich gleich mal die Deckung abfragen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Prinzipiell frage ich mich was ihr für bescheuerte Mobilfunkanbieter habt...

Ich tippe mal auf die Westerwälder Räuberbande ... das ist eine Spezialität von denen ...



Zitat (von hg6806):
Fristgerecht hatte ich online Mitte Januar 2021 gekündigt, jedoch handelte es sich dabei nur um die "Kündigungsvormerkung".

Finde den Widerspruch. Entweder man hat gekündigt oder man hat nur eine Kündigung vorgemerkt.

Man ist Verbraucher?

Früher war das sehr missverständlich formuliert, es wurde die Sache mit der "Kündigungsvormerkung" nicht bzw. nicht klar genug heraus gestellt. Was zur Folge hatte, das es sich rechtlich gegenüber Verbrauchern um eine Kündigung handelte
Die Frage ist, wie es hier war, angeblich sollt das mit der "Kündigungsvormerkung" jetzt klar erkennbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hiermit informieren wir Sie, dass die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags bei xxx vorgemerkt ist.
Damit die Kündigung wirksam wird, bestätigen Sie uns diese bitte innerhalb von 14 Tagen telefonisch.


Mit dieser E-Mail können Sie den Zugang der Kündigung zweifelsfrei nachweisen.

Zitat:
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?


Der Vertrag wurde durch Ihre Kündigung wirksam beendet.

Zitat:
Muss der Vertrag weiterlaufen


Nein, der Vertrag läuft nicht weiter.

Zitat:
oder kann ich das SEPA Mandat entziehen


Das ist nicht nötig. Sie können SEPA-Lastschriften einfach zurückbuchen.
Bei einer Kündigung muss nicht noch extra ein SEPA-Mandat entzogen werden.

Zitat:
mit möglichen Konsequenzen?


Es kommen Mahnungen, Drohbriefe ... etc. Da würde ich genau einmal nachweislich und schriftlich widersprechen und auf die Kündigung hinweisen.
Weitere Briefe können Sie als kostenfreies Klopapier nutzen.

Einzig einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie rechtzeitig widersprechen. Das geht ganz einfach über ein Kreuzchen.

Zitat:
Ich bin auch im Rechtschutz.


Gut! Im unwahrscheinlichen Fall, dass eine Klagebegründung Ihnen zugestellt wird, würde ich den Fall dann an einen Anwalt abgeben.

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#4
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Bei o2 gibt es genau diesen Passus.

Einfach mit einem Klick kündigen scheint nicht zu gehen, im Kundenportal wird damit nur die Kündigung "vorgemerkt". Danach muss man dann, wie oben beschrieben, mit einem Anruf bei der Hotline die Kündigung bestätigen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
im Kundenportal wird damit nur die Kündigung "vorgemerkt". Danach muss man dann, wie oben beschrieben, mit einem Anruf bei der Hotline die Kündigung bestätigen.

Je nach Formulierung kann das sogar tatsächlich ganz legal so ablaufen.



Zitat (von vundaal76):
Mit dieser E-Mail können Sie den Zugang der Kündigung zweifelsfrei nachweisen.

Zitat (von vundaal76):
Der Vertrag wurde durch Ihre Kündigung wirksam beendet.

Zitat (von vundaal76):
Nein, der Vertrag läuft nicht weiter.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von vundaal76):
Sie können SEPA-Lastschriften einfach zurückbuchen.

Richtig, man muss dann nur mit den negativen Folgen leben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Und was genau soll das heißen - eine Kündigung vormerken? -> der Anbieter vormerkt sich eine Kündigung des Kundens.
Eine Kündigung ist eine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Und was genau soll das heißen - eine Kündigung vormerken?

Man teilt mit, dass man zu kündigen wünscht - also nur die Absicht später eventuell dieses zu tun.
Mit dem Ziel das man via "Rückgewinnungsteam" über die Wandlung der Absicht verhandelt mit einem "unwiderstehlichen Angebot".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man teilt mit, dass man zu kündigen wünscht - also nur die Absicht später eventuell dieses zu tun.
Mit dem Ziel das man via "Rückgewinnungsteam" über die Wandlung der Absicht verhandelt mit einem "unwiderstehlichen Angebot".
Genau, so sieht es aus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Da muss nichts verhandelt werden.

Dass ein Gericht sich bei Endverbrauchern wirklich auf so eine Argumentation einlässt (Kündigung vormerken ist ungleich Kündigung), daran habe ich große Zweifel.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hiermit informieren wir Sie, dass die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags bei xxx vorgemerkt ist.


Da kann sich der Mobilfunkanbieter nur schwer herauswinden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dass ein Gericht sich bei Endverbrauchern wirklich auf so eine Argumentation einlässt (Kündigung vormerken ist ungleich Kündigung), daran habe ich große Zweifel.

Die alten Formulierugen und Gestalungen waren nicht haltbar.

Wie es bei den Neuen aussieht, kann ich mangels Quellen nicht beurteilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
hg6806
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 15x hilfreich)

Bzgl. des Streitfalls wollte ich noch einmal Rückmeldung geben.

Ich hatte durch meine Rechtschutzversicherung mit einem Anwalt telefoniert. Dieser meinte direkt per Einschreiben eine Bestätigung der Kündigung verlangen, da diese rechtskräftig sein mit max. 2 Wochen Frist für die Antwort.
Nach einer Woche kam eine Nachricht von denen, dass die Kündigung eingegangen wäre, und ich solle mich noch einmal telefonisch melden.
Das habe ich dann direkt getan, am Telefon sagt man mir, Kündigung steht bis Ende Okt. 2021, sie würden eine Bestätigung per Post schicken. Per Post kam noch einmal das Gleiche, dass ich mich noch einmal melden soll, aber wenigstens stand auf der Website, dass zum Ende Okt. 2021 gekündigt sei.

Gestern kam endlich der Brief mit genauem Datum des Vertragendes.

Ich hoffe dass das vielen hilft, die ein gleiches Problem mit einem Mobilfunkanbieter/Provider haben.

Alles in Allem hätte ich fast damit gerechnet aus dem Vertrag nicht rauszukommen und dass die den genauen Wortlaut rechtlich abgesichert hätten.
Aber ist wohl nur ein Versuch gewesen. Ich denke die meisten fallen darauf rein.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ich hatte vor drei Monaten genau dasselbe "Problem" bei 2 & 2. Da ich keinen Anruf tätigen wollte, habe ich eine kurze E-Mail hinterhergeschickt und dann problemlos die Bestätigung der Kündigung erhalten. Das Ganze war in 5 Minuten erledigt.

Von Telefonaten mit dem Provider kann ich nur abraten.

Wenn die Kündigung knapp vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt, empfehle ich die klassische Kündigung per Einschreiben. ;)

-- Editiert von cruncc1 am 08.10.2021 10:53

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