Hallo zusammen,
kann man als Versicherter eine eigens ausgesprochene Kündigung widerrufen oder kann die Versicherung ablehnen?
Viele Grüße
Tom
Kündigung Rechtsschutzversicherung zurückziehen
26. Januar 2012
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Frage vom 26. Januar 2012 | 21:30
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Rechtsschutzversicherung zurückziehen
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#1
Antwort vom 27. Januar 2012 | 15:31
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>kann man als Versicherter eine eigens ausgesprochene Kündigung widerrufen <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich ist eine Kündigung (im Gegensatz zum Vertragsschluß im Fernabsatz) keinem gesonderten Widerrufsrecht zugänglich.
Es blieben also nur die Regeln über den Widerruf von Willenserklärungen - dazu müßte aber der Widerruf die Gegenseite vor (bzw. zeitgleich mit) der eigentlichen Willenserklärung erreicht haben, §130 I S. 2 BGB .
quote:<hr size=1 noshade>kann die Versicherung ablehnen? <hr size=1 noshade>
Das muß sie gar nicht. Auch wenn sie nicht explizit ablehnt, ist der Widerruf unwirksam, sofern er nicht vor (bzw. zeitgleich mit) der eigentlichen Kündigung eingegangen ist.
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