Kündigung Telekom +

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kufala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Telekom +

Hi,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe einen Vertrag bei der Telekom für einen Internetanschluss mit Entertain der bis zum 20.05.2020. Den vertrag hab ich anfang dieses jahres abgeschlossen für 24 Monate.
Nun habe ich früher schlechte Erfahrung mit vertägen gemacht die sich automatisch verlängern wen man sie nicht rechtzeitig Kündigt. Deshalb wollt ich mein Vertrag nun vor ca einer woche kündigen am 28.09.2018.
Als antwort habe ich bekommen:
------
Ihr Anschluss startete am 22. Mai 2018. Aufgrund der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, liegt der frühst mögliche Kündigungstermin auf dem 20. Mai 2020.
Bitte beachten Sie, dass der Kündigungstermin mehr als ein Jahr in der Zukunft liegt und somit noch nicht eingebucht werden kann.
------
Auch auf Telefonische nachfrage wurde mir diese Email bestätigt und gesagt das ich nicht Kündigen kann.
Habe dan auch nochmal etwas genauer nachgefragt, und mir wurde dan gesagt das dies rechtlich abgesichert sei durch das Telekomikationsgeset. Auch nach intensiver suche hab ich dort nichts gefunden.
Würde nur gerne wissen ob das alles wirklich so rechtens ist.
vielen dank im vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Habe dan auch nochmal etwas genauer nachgefragt, und mir wurde dan gesagt das dies rechtlich abgesichert sei durch das Telekomikationsgeset.

Das ist völliger Blödsinn. Kündigung ist Kündigung. Das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das ist nur empfangsbedürftig bzw. du musst den erfolgreichen Empfang der Kündigung nachweisen. Was du aufgrund der Ablehnung ja kannst.

Mir ist nicht mal ansatzweise bekannt, welcher Passus aus dem TKG eine vorzeitige Kündigung verbieten sollte. Das wäre auch angesichts allem, was Verträge und Kündigungen ausmacht, völliger Unsinn. Fristgerecht kündigen kannst du immer und jederzeit, sogar schon eine Sekunde nach Vertragsschluss.

Ich würde die Bundesnetzagentur in Form einer Beschwerde informieren, sowie die Verbraucherzentralen mit Bitte zu prüfen, ob das nicht ein abmahnwürdiges Vorgehen sei.

Wenn man denen richtig einen reinwürgen wollen würde, kann man das sogar mal in Form einer negativen Feststellungsklage vor Gericht bringen. Da freuen die sich bestimmt.

-- Editiert von mepeisen am 05.10.2018 12:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kufala
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

sy hab grade erst gesehen das ich garnicht das ganze schreiben rein kopiert hatte, also das ist der komplette Brief.

-----
Sie senden die Kündigung zu Ihrem Anschluss mit der Telekom.

Ihr Anschluss startete am 22. Mai 2018. Aufgrund der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, liegt der frühst mögliche Kündigungstermin auf dem 20. Mai 2020.

Bitte beachten Sie, dass der Kündigungstermin mehr als ein Jahr in der Zukunft liegt und somit noch nicht eingebucht werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Kommen Sie gern gegen Ende 2019 erneut mit Ihrem Kündigungswunsch auf mich zu. Gern führe ich diesen dann für Sie durch.

Haben Sie noch weitere Anliegen oder offene Fragen? Gern stehe ich weiterhin zur Verfügung.

Viele Grüße und noch einen schönen Tag
----

und danke für die schnelle antwort mepeisen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36313 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von Kufala):
Deshalb wollt ich mein Vertrag nun vor ca einer woche... kündigen
Moin, bitte schau in deinen Telekom-Entertain-Vertrag.
Dort findest du die Kündigungsfrist. Ich denke, es ist 1 Monat?? Oder sind es 3 Monate?
Dann kannst du also frühestens am 20.05.2019 (1 Jahr vorher) oder spätestens am 20.04.2020 (1 Monat) kündigen.
Die späteste Kündigung muss 1 Monat vor Ende der Laufzeit schon bei der Telekom vorliegen.
Ich empfehle die Kündigung Anfang 2020 loszuschicken. Dann kann nichts passieren.
Ich empfehle, deswegen keinen Rechtsstreit vom Zaune zu brechen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3451x hilfreich)

Ich sehe es so wie mespeisen. Die Aussage ".. noch nicht eingebucht werden kann" deutet auf systemische Probleme hin. Ein Jahr vor Ende der Laufzeit reicht auch zum Kündigen! Würde ich mich nicht sonderlich aufregen. Andere können es jedenfalls.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3012x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann kannst du also frühestens am 20.05.2019 (1 Jahr vorher)


Und woraus ergibt sich diese unübliche Kündigungsregelung?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann kannst du also frühestens am 20.05.2019 (1 Jahr vorher)

Natürlich kann er den Vertrag jederzeit mir Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen. Wenn die IT der Telekom das dank einer übereifrigen Plausibilitätsprüfung nicht erlaubt ist das kein Problem des Kunden. Eine Meldung an die Bundesnetzagentur dürfte das Problem zumindest für diesen Kunden kurzfristig beseitigen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127967 Beiträge, 40898x hilfreich)

Zitat (von Kufala):
Bitte beachten Sie, dass der Kündigungstermin mehr als ein Jahr in der Zukunft liegt und somit noch nicht eingebucht werden kann.

Das ist ganz alleine das Problem der Telekom, nicht das des Kunden.

Da würde ich jetzt gar nichts mehr machen (höchstens noch die Meldung an die Bundesnetzagentur), sondern die Kündigung und die Erwiderung gut sichern. Damit man im Falle des Falles was hat



Wie bei der Westerwälder Räuberbande, mit ihrem "bitte bestätigen Sie die Kündigung" Nonsens. Mit denen gehts zu dem Thema bald vor Gericht ... die hätten gerne (nochmals) eine kostenpflichtige Erklärung zu dem Thema ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36313 Beiträge, 6131x hilfreich)

Zitat (von Kufala):
Nun habe ich früher schlechte Erfahrung mit vertägen gemacht die sich automatisch verlängern wen man sie nicht rechtzeitig Kündigt.
Damits nicht nochmal passiert, kannst du wie vorgeschlagen, Anfang 2019 deinen Vertrag wieder kündigen. Oder eben 1 bzw. 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Natürlich kannst du dich auch auf rechtlich glattes Eis begeben, darüber und wegen der vielen komplizierten Briefe wieder die Kündigung verpassen...
Bitte entscheide selbst... und dass die Telekom kompliziert ist, weiß man doch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127967 Beiträge, 40898x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Natürlich kannst du dich auch auf rechtlich glattes Eis begeben

Es gibt kein glattes Eis.

Es wurde rechtskräftig gekündigt, der Empfang der Kündigung wurde bestätigt. Ende der Fahnenstange.

Wenn der Vertragspartner zu blöde ist, seinen Betriebsablauf zu organisieren, ist das für den Kunden nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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