Kündigung Telekom bei Umzug

6. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Con182
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Telekom bei Umzug

Hallo, ich bin am 15.07 umgezogen.
Nachdem ich im Juli schon außerordentlich kündigen wollte und dies ignoriert wurde, habe ich vor 2 Wochen eine zweite Kündigung zur Telekom geschickt!
Jetzt ham die mich angerufen und gesagt es ginge nicht!
Folgende Eckdaten.
In der Wohnung, in der ich jetzt lebe, h at bis Samstag, 3.10.09, eine Mitbewohnerin gewohnt, welche einen Festnetzanschluss hatte!
Der Telekomtyp konnte mir sogar von sich aus den Namen der Person nennen!
In der alten Wohnung hatte ich einen DSL6000-Anschluss.
In der neuen Wohnung ist KEIN DSL verfügbar.
Wie verthalte ich mich jetzt? Der Vertrag liefe noch bis nächstes Jahr August!
Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie haben in der Tat kein außerordentliches Kündigungsrecht, zumindest nicht für den Festnetzanschluss. Dass in der neuen Wohnung bereits ein Festnetzanschluss vorhanden ist, ist ja nicht das Problem der Telekom, sondern Ihres. Beim DSL könnte das anders aussehen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da stimme ich mal zu, möchte aber noch darauf hinweisen, dass die Tcom beim Umzug versuchen wird, die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate zu setzen, da man dort behauptet, bei Umzug müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Gruß
Michael

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#3
 Von 
Con182
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke der Antworten. Was ich an der Sache immer noch nicht verstehe.
1. Ich wurde in der alten Wohnung gekündigt. Und das in der neuen Wohnung schon ein Anschluss vorhanden ist, wenn jemand drin wohnt, sollte ja auch klar sein. Soll ich dann für nichts(da 2 Anschlüsse unmöglich) zahlen oder auf der Strasse wohnen?

2. Die Telekom kann ja den abgeschlossenen Vertrag gar nicht erfüllen!
Sie können mir ja nicht die Leistung anbieten, die abgeschlossen war!

Nunja, Telekom is mal wieder der einzige Verein, der mir beim Umzug Probleme bereitet hat!

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#4
 Von 
Lionel.Hutz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

in Deinem Fall würde ich der Deutschen Telekom AG (DTAG) anbieten, einen Anschlussinhaberwechsel vorzunehmen. So das Du Vertragspartnerin bist und den Anschluss von Deiner Mitbewohnerin übernimmst.

Ist am neuen Standort kein DSL möglich, so gibt es auch Anbieter, die aus Kulanz auf den gesamten Vertrag verzichten. DTAG kann aber zumindest Festnetz liefern, daher werden die Jungs und Mädels aus Bonn nicht darauf verzichten.

Und ja: Der Umzug setzt einen Änderungsvertrag voraus, dass würde eine neue Vertragslaufzeit bedeuten. Beim vorgeschlagenen Anschlussinhaberwechsel darf die Laufzeit des Vertrages hingegen nicht verändert werden.

Es hilft alles nichts: Du musst verhandeln.

Viel Erfolg.

Grüße
Lionel.Hudds

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Und ja: Der Umzug setzt einen Änderungsvertrag voraus, dass würde eine neue Vertragslaufzeit bedeuten


Das ist so nicht richtig, Die Tcom behauptet, das wäre so. Wenn sich die Kunden jedoch wehren und z.B. mit ausserordentlicher Kündigung drohen, wenn die alte MLZ am neuen Wohnort nicht weiterläuft, dann geht das plötzlich doch.

Gruß
Michael

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#6
 Von 
Joe.R.G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ich habe die gleiche Situation bei einem anderen DSL Anbieter durch.
(Drei Monate vor Vertragsende Umzug - Kündigung wegen Umzug wurde abgelehnt - nach weiteren Schriftwechsel zum Anwalt - Vertrag wurde zum Ende der Vertragslaufzeit aufgelöst - alle Kosten zu Lasten des DSL Anbieters).

Meiner Meinung nach hast Du ein Recht zur Kündigung, da die Telekom das Vertragsverhältnis technisch nicht fortführen kann.
Mein ehemaliger DSL Anbieter hatte auch behauptet, es müsste eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten geben. Dies ist nichts rechtens.

Mein Vorschlag ist, per Einschreiben und eine Frist setzen, auf die Erfüllung des alten Vertrages zu pochen. Gleichzeitig die Aufhebung des Vertrages anbieten, wenn er technisch nicht zu erfüllen ist.
Und im Nachtrag gleich mit Rechtsmittel drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird, inklusive Schadensersatzforderung für alle enstehenden Kosten.

In meinem Fall hatte der Anwalt mit einem Schreiben die Bestätigung der Kündigung mit einer Frist von nicht mal drei Wochen gefordert. Der DSL Anbieter hatte in dieser Frist dann auch der Kündigung zugestimmt. Der Schadenersatzforderung wurde auch stattgegeben und so hatte ich die rund 80 € Anwaltskosten wiederbekommen.

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