Kündigung Vodafone Internet und Festnetz bei Umzug

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
balin_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung Vodafone Internet und Festnetz bei Umzug

Meine Lebensgefährtin und ich wohnen in getrennten Wohnungen und jeder hat seinen eigenen Telefonanschluß. Nun wird sie zu mir ziehen (unterschiedliche Städte) und wir möchten ihren Telefonanschluß (Vodafone) kündigen. Ihr Vertrag hat aber auch noch eine Laufzeit bis Januar 2011. Bei Vodafone sagte man uns das wäre bei Umzug kein Problem, da man vom "Sonderkündigungsrecht bei Umzug" gebrauch machen könnte. Man müsse nur das "Sonderkündigungsrecht.." in der Kündigung erwähnen und dem Schreiben eine Ummeldebestätigung und eine Kopie des in der anderen Wohnung bestehenden Vertrages zufügen. Angeblich wäre dann der Vertrag zum Umzugstermin bzw Termin der Ummeldung ohne weitere Kosten aufgehoben. Das haben wir dann auch genau so getan und nu bekommen wir Anrufe von Vodafone und uns wird gesagt so ein "Sonderkündigungsrecht..." gibt es gar nicht und wir müßten den Vertrag erfüllen oder eine Ausgleichsleistung in höhe der noch bis zum regulären Ablauftermin des Vertrages anstehenden Grundgebühren leisten. Ist das so rechtens und gibt es gar keine Möglichkeit anders da raus zu kommen ?

Dazu kommt nun noch, daß sie einen 16.000er DSL Tarif hat und auf der Straße unserer zukünftigen gemeinsamen Wohnung liegt nur eine Leitung bis Maximal 3000er Bandbreite. Wäre das nicht ein Vertragsbruch ? Könnte man vielleicht über diese Nummer aus dem Vertrag rauskommen ?

Ich bedanke mich schon mal im voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
es gibt ja ein Urteil, dass man ein Dauerschuldverhhältnis bei einem Fitnesstudio bei Umzug kündigen kann. Dies aber nur, wenn dieses Studio z.B. am neuen Wohnort keine Filiale hat.

Euer Proble ist dann halt das Risiko, ob vor Gericht die Argumentation, dass am neuen Wohnort die vorherige Bandbreite nicht verfügbar ist, höher bewertet wird als die Argumente des Anbieters, dort doch genauso den Vertrag erfüllen zu können, nur halt mit weniger Bandbreite.

Rechtsschutzversicherung vorhanden ? Wenn ja, dann würde ich das so durchziehen.



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#2
 Von 
balin_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja das Hauptproblem ist ja eigentlich, daß durch das zusammenlegen 2er Haushalte 2 Anschlüsse vorhanden sind und man ja bekanntlich nur 1 nutzen kann. Da gibt es meiner meinung nach eine Gesetzeslücke, denn es geht ja nicht darum, den einen zu kündigen, weil man den Anbieter wechseln möchte, sondern weil man nunmal keine 2 nutzen kann...
Rechtschutzversicherung ist vorhanden aber die Sache mit der Bandbreite zählt nicht. Das ist kein Kündiungsgrund nach Wohnungswechsel, daß wurde mir schon von einem Anwalt bestätigt

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Annahme ist falsch. Es kann jeder Haushalt theoretisch viele DSL-Anschlüsse haben. Ohne Neuverkabelung gehen i.d.R. 2 separate TAE-Dose. Die Kelleranschlüsse sind meist mit ganzen Kabelbündeln weit über annehmbarem Bedarf ausgestattet.

Wenn es ein Altvertrag ist, könnte noch die Freikaufklausel bei ca. 95.-€ gelten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fresa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Uns ist wohl etwas Ähnliches passiert ist. Daher würde es mich interessieren wie bei Ihnen der Fall ausgegangen ist. Musste Ihre Freundin die Ausgleichszahlung leisten?
Ich habe folgendes Problem mit Vodafone: Ich habe bis Februar in einer WG gelebt, in der wir gemeinsam (meine Mitbewohnerin und ich haben beide unterschrieben) einen DSL/Festnetz-Vertrag abgeschlossen hatten. Die Vertragslaufzeit ging bis Ende April, meine Mitbewohnerin ist jedoch bis Ende Juni in der Wohnung geblieben. Um die 3-Monats-Frist einzuhalten habe ich mich im Februar telefonisch an Vodafone gewandt um zu erfahren, wann und wie meine Mitbewohnerin den gemeinsamen Vertrag kündigen muss. Dort wurde mir gesagt (nachdem die Dame vom Callcenter an anderer Stelle nachgefragt hatte), dass wir von einem Sonderkündingungsrecht Gebrauch machen können, da sowohl meine Mitbewohnerin als auch ich wieder zu unseren Eltern ziehen, wo schon andere Verträge vorliegen. Man sagte mir, wir sollten die Kündigung im Mai abschicken und explizit auf den Gebrauch des Sonderkündigungsrechts hinweisen, zudem Meldebescheinigungen und Rechnungen beider Verträge beilegen, dann kämen wir kostenlos aus dem Vertrag raus. Meine Mitbewohnerin ist dann genauso verfahren und hat noch im Mai eine Bestätigung der Kündigung erhalten. Nun fordert Vodafone eine Ausgleichszahlung von rund 130 Euro von uns und behauptet, ein Sonderkündigunsrecht gäbe es gar nicht. Da wir diese Information nicht schriftlich haben, fühlen wir uns nun ziemlich hilflos. Ich ziehe eine Information des Verbraucherschutzes in Betracht, vielleicht wären Sie bereit sich dabei anzuschließen?
Vielen Dank schon mal!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Ich ziehe eine Information des Verbraucherschutzes in Betracht,

Die auch nichts ausrichten können ...

Pacta sunt servanda ('Verträge sind einzuhalten")
Ihr seid einen Vertrag eingegangen. Wenn ihr diesen nun einseititg nicht einhalten wollt, steht dem Vertragspartner der Ersatz des Schadens zu (hier wäre das die monatlichen Grundgebühren der Restlaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen)
Einzige Ausnahme: in den Vertragunterlagen ist eine Klausel die in eurem Fall greift.



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
balin_77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !
Wir sind mehr oder weniger nur durch Glück aus der Sache wieder rausgekommen ohne eine Zahlung zu leisten. Es ging über Wochen hin und her. Mal sagte man uns wir müssen nicht zahlen und mal sagte man uns, daß dieses Sonderkündigungsrecht überhaupt gar nicht existiere. Plötzlich hatte Vodafone einfach den Betrag eingezogen. Beim nächsten Anruf sagte man uns wir sollten den Betrag zurückbuchen lassen und dann kam die nächste Mahnung. Irgendwann hatte ich dann die Schnauze voll und habe einen Brief direkt an die Vodafone Geschäftsleitung geschrieben in dem ich noch einmal alle Vorkommnisse mit Datum aufeglistet habe. Wir bekamen dann kurze Zeit später eine Antwort der Geschäftsleitung mit einer Entschuldigung. Die haben die Sache noch einmal geprüft und wir brauchten dann nur noch die letzte Rechnung zahlen. Alles aufgrund der unterschiedlichen Aussagen der Mitarbeiter in den Callcentern. Alle Anrufe wurden Aufgezeichnet und so konnte ganz klar bewiesen werden, daß uns falsche Aussagen gemacht wurden. Wenn es bei euch Ähnlich war dann versucht es doch einfach auch auf diesem Wege.

Gruss

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fresa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

@Harry_van_Sell: Dass wir rechtlich keine Grundlage haben, ist mir durchaus bewusst. Jedoch wurde uns ja im Februar MÜNDLICH mitgeteilt, es gäbe ein Sonderkündigungsrecht womit wir aus dem Vertrag kämen OHNE dafür zu zahlen. Da dies offenbar nicht das erste Mal ist, dass Kunden so behandelt wurden, finde ich ist dies ein Fall für den Verbraucherschutz. Denn für mich zählt dies einfach nur unter Verarschung auf Deutsch gesagt. Hätten wir zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt, hätten wir fristgerecht gekündigt und mal zwei Monate ohne Internet gelebt. Allein, dass wir uns in der Kündigung auf unser Sonderkündigungsrecht berufen haben, zeigt ja schon, dass wir uns das nicht ausgedacht haben...
@balin_77: Danke für die Info! Wir werden es auch mal so versuchen! Vielleicht haben wir ja Glück und die Anrufe wurden ebenfalls aufgezeichnet!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

in solchen Fällen immer geschäftsmäßig direkt bei der Geschäftleitung beschweren. Dann geht der Fall zum Eskalationsteam und die haben mehr Möglichkeiten als der (externe) Doofliner.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=53938&linked=pm&Blank=1
vielleicht noch für jemand interessant, sofern mal jemand die Suchfunktion anwirft :augenroll:


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