Guten Tag,
bei der Kündigung eines einjährigen Zeitschriftenabos am 13.11. wird gesagt, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Beginn des Abos ist: Ausgabe 004/2014 (04.03.2014)
Nach den AGB muss eine Kündigung bis 3 Monate vor Lieferjahresende eingehen.
Großes Problem ist hierbei die Definition von Lieferjahresende.
Meiner Ansicht nach müsste das Lieferjahresende auf den 3.3.2015 fallen.
Andere Ansicht ist: mit regulärer letzter Lieferung des Jahresabonnement mit Heft 03/2015 (26.01.2015). Problem hierbei, dass dieses Datum und Erscheinungsdatum für den Kunden nicht ersichtlich und bekannt ist.
Was muss korrekt angenommen werden auf der Grundlage von:
Lieferung der Zeitschrift ab dem 04.03.2014, die 10x im Jahr erscheint. Falls Sie sich nicht 3 Monate vor Lieferjahresende anders entscheiden, erhalten Sie Ihre Zeitschrift immer für ein weiteres Jahr.
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Kündigung Zeitschriftabo
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Schwierig. Aber IMHO spricht vieles dafür, dass man ersatzweise annehmen dürfte als Kunde, dass es sich um das normale Jahresende handelt. Dann wäre die Kündigung genauso zu spät gewesen.
Anzunehmen, dass es eine Vertragslaufzeit wäre, so wie bei z.B. Telekommunikationsverträgen üblich, wäre etwas weit her geholt rein sprachlich, oder?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Bei so einer schwammigen Klausel dürfte im Rahmnen der AGB-Regelung auszulegen sein (contra Verwender, proKunde).
Somit dürfte insbesondere der Verbraucher ohne weitere Hinweise auf die Erscheinungszeitpunkte davon ausgehen vom 04.03.2014 bis zum 03.03.2014 die Zeitschrift 10x zu erhalten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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