Kündigung der Kooperationsvereinbarung

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
david2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung der Kooperationsvereinbarung

Hallo,

ich habe mit eine Model eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Grundtenor ist, das in den nächsten 24 Monaten im Abstand von je 3 Monaten Fotos von dem Model von mir erstellt werden. Bezüglich der Kündigung wurde nichts gesondert vereinbart.

Wie wäre es nun, wenn sich das Model die Sache nun anders überlegt, und jetzt einfach so aus der Sache wieder raus will??? Hätte sie da eine rechtliche Handhabe???

Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus!

LG

David

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
david2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja eine Vergütung pro Shooting ist vereinbart. Wo findet mann denn die Kündigungsfristen bei Dienstleistungsvereinbarungen???

Es ist bzgl. der Kündigung folgender Passus vorgesehen:

"Dieser Vertrag ist nur bei groben Verstößen gegen elementare Bedingungen mit einer Frist von 4 Monaten kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt."

Es geht um einen Vertrag über eine freie Mitarbeit.

-- Editiert von david2010 am 30.03.2007 23:12:33

-- Editiert von david2010 am 30.03.2007 23:13:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na, um freie Mitarbeit wird es wohl auch nicht gehen. Dieser Begriff wird eher dann verwendet, wenn ein Unternehmen div. Mitarbeiter beschäftigt und diese zu ihm in einem freien Dienstverhältnis stehen. Das Model wird wohl kaum ein solches Unternehmen sein.

Dieser Vertrag dürfte zudem eine Mischform aus Werkvertrag und Dauerschuldverhältnis sein.

Auf jeden Fall verstehe ich die Klausel zur Kündigung so, dass grundsätzlich das Recht zur ordentlichen Kündigung beschränkt sein soll und zwar auf grobe Verstöße gegen elementare Bedingungen. D.h. liegt ein solcher Verstoß nicht vor, dann kann auch nicht gekündigt werden und man ist an den Vertrag gebunden. Eine Kündigung, weil man sich die ganze Sache anders überlegt hat, wäre dann nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.244 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen