Kündigung des Fitnesstudio Vertrag

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
donesteban1973
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung des Fitnesstudio Vertrag

Hallo!

Ich habe vor längerer Zeit ein Vertrag in einem Fitnesstudio unterschrieben.
Da ich allerdings wegen Krankheit nicht weiter trainieren kann, möchte ich von meinem Außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen.
Mein Arzt hat mir daraufhin eine Ärztliche Bescheinigung geschrieben.
In dieser Bescheinigung steht jetzt:
"Aufgrund einer akuten Verschlechterung wird die weiter Beschäftigung im Fitnesstudio medizinisch nicht indiziert.

Bei der Persönlichen Abgabe der Kündigung sowie der Ärztlichen Bescheinigung im Fitnesstudio, wurde diese mit der Begründung abgelehnt: Beschäftigung bezieht sich auf ein Arbeitsverhältnis, und das wäre nicht der Fall.

Meine eigentliche Frage ist, kann ich die Ärztliche Bescheinigung korregiert nachreichen, ohne das meine Kündigung ungültig wird?

Die Kündigung sollte eigentlich bis zum 01.05.13 erfolgen, unter Umständen kann es jetzt aber sein das ich eine verbesserte Ärztliche Bescheinigung erst nächsten Monat nachreichen kann.
Muss ich den im Vertrag Vereinbarten Betrag für den nächsten Monat trotzdem zahlen obwohl ich nicht tranieren gehen kann?



Vielen Dank im Vorraus :)
Ben


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Aufgrund einer akuten Verschlechterung wird die weiter Beschäftigung im Fitnesstudio medizinisch nicht indiziert.

Aufgrund der fehlerhaften Ausdrucksweise und der Rechtscheibfehler, frage ich mich ob das wirklich ein Arzt geschrieben hat?



quote:
kann ich die Ärztliche Bescheinigung korregiert nachreichen, ohne das meine Kündigung ungültig wird?

Wenn die Bescheinigung fehlerhaft war, gab es auch keinen Nachweis, das die Kündigung zu dem Zeitpunkt berechtigt war. Somit wäre erneut zu kündigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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