Kündigung des Fitnessvertrages???

14. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
DominicCox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Fitnessvertrages???

Hi Leute,

ich habe vor einem Jahr eine Fitness-Anmeldung unterschrieben. Diese hat sich jetzt autmoatisch um 6 Monate Verlängert.
Da ist nichts zu beanstanden.

Aber vor kurzem ist der Besitzer bzw. Pächter des Studios gewechselt und ein neuer ist jetzt dort.

Ich habe gelesen :"Unwirksam sind Klauseln, die verlangen, dass der Kunde an den Vertrag gebunden bleibt, wenn das Studio umzieht oder ein neuer Pächter die Anlage übernimmt."

Meine Fragen an euch:

1- Muss der neue Besitzer bzw. Pächter neue AGB´s mit den Mitgliedern aushandeln oder kann er die alten AGB´s offiziell übernehemen??

2- Kann ich aufgrund des Besitzer- bzw. Pächterwechsels meinen Vertrag kündigen?
und wenn ja, wo steht bzw. in welchen Pragrafen steht das im AGB-Gesetz, dass man nicht an den Vertrag gebunden ist wenn der Pächter bzw. Besitzer wechselt?

Vielen vielen Dank schonmal an alle die mir helfen!!!

Gruß

Dominic

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Dominic,

richtig, Ihr Fall klingt nach § 309 Ziff. 10 BGB . Sie haben mE. ein außerordentliches kündigungsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DominicCox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss der neue Pächter bzw. Besitzer dann auch neue AGB´s festlegen?
Und diese den Kunden auch mitteilen???

Gruß

Dominic


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Er kann die alten AGB verwenden und auf gewohnte Weise mitteilen!

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DominicCox
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Sie habe mir sehr geholfen.

Eine Frage hätte ich allerdings noch:

Muss der neue Besitzer, wenn er die neuen oder alten AGB´s mitteilt, dann eine Frist setzen damit man diese Annhemen oder Ablehnen kann?? Steht irgendwas gesetzlich fest über solche Fristen?

Vielen Dank nochmal für alles

Gruß

Dominic

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es nicht bei AGB-Änderungen Sonderkündigungsrechte ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Genau. Sonderkündigungsfristen !
Frist beginnt erst mit Belehrung zu laufen, Sonderkündigungsrecht ist natürlich irgendwann auch wieder verwirkt!

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