Hallo,
Situation ist folgende:
Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag, der vom Vermieter vorzeitig am 1.8.2016 fristgerecht zum 31.3.2017 gekündigt wurde.
Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde eine Verlängerung gewährt und der Vermieter hat ein entsprechendes Angebot geschickt für einen Vertrag ab dem 1.10.2017 (das eigentliche Ende des ursprünglichen Vertrags, der vorzeitig gekündigt wurde).
In dem Schreiben steht allerdings auch drin, der bestehende Vertrag würde erst zum 30.9.2017 enden.
Das Problem ist, dass der Vermieter das vom Mieter unterschriebene Angebot nicht erhalten hat und daher den Wohnraum zum 1.4.2017 erneut vermietet hat und jetzt vom Mieter den Auszug verlangt.
Ist es rechtens, vom Mieter den Auszug zum 31.3.2017 zu verlangen, wenn in dem Verlängerungsangebot, welches Monate nach der ursprünglichen Kündigung aufgesetzt wurde, auf einen bestehenden Mietvertrag bis zum 30.9.2017 verwiesen wird?
Das Verlängerungsangebot, welches beim Vermieter nicht eingegangen ist, bezieht sich auch ausschließlich auf einen Vertrag ab dem 1.10.2017.
Danke
Kündigung des Mietvertrags mit anschließender Verlägerung
9. Februar 2017
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Frage vom 9. Februar 2017 | 02:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mietvertrags mit anschließender Verlägerung
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 13:28
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Also, ich verstehe hier einiges nicht, aber ich bin ja auch nur juristischer Laie...
Zitat:
Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag, der vom Vermieter vorzeitig am 1.8.2016 fristgerecht zum 31.3.2017 gekündigt wurde.
Wie kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig fristgerecht gekündigt werden?
Welche Befristungsgründe gab/gibt es und sind die im Mietvertrag aufgeführt bzw. schriftlich mitgeteilt worden?
Oder handelt es sich um Wohnraum nach § 549 BGB (Studentenwohnraum, Vermieter wohnt im gleichen Haus pp)?
Zitat:
Nach Rücksprache mit dem Vermieter wurde eine Verlängerung gewährt und der Vermieter hat ein entsprechendes Angebot geschickt für einen Vertrag ab dem 1.10.2017 (das eigentliche Ende des ursprünglichen Vertrags, der vorzeitig gekündigt wurde).
In dem Schreiben steht allerdings auch drin, der bestehende Vertrag würde erst zum 30.9.2017 enden.
Gibt es einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag über den befristeten Mietvertrag, der ja erst am 30.09.2017 beendet wäre?
Zitat:
Das Problem ist, dass der Vermieter das vom Mieter unterschriebene Angebot nicht erhalten hat und daher den Wohnraum zum 1.4.2017 erneut vermietet hat und jetzt vom Mieter den Auszug verlangt.
Wenn der befristete Mietvertrag nicht rechtswirksam beendet wurde, hat der Vermieter ein Problem - er hat nämlich ab dem 01.04.2017 doppelt vermietet.
Zitat:
Ist es rechtens, vom Mieter den Auszug zum 31.3.2017 zu verlangen, wenn in dem Verlängerungsangebot, welches Monate nach der ursprünglichen Kündigung aufgesetzt wurde, auf einen bestehenden Mietvertrag bis zum 30.9.2017 verwiesen wird?
Das Verlängerungsangebot, welches beim Vermieter nicht eingegangen ist, bezieht sich auch ausschließlich auf einen Vertrag ab dem 1.10.2017.
Verlangen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Das hört sich alles verworren an, insbesondere die Kündigungsgeschichte über einen befristeten Mietvertrag, der fristgerecht vorzeitig gekündigt worden sein soll.
Ich würde umgehend mit allen Unterlagen entweder zum Rechtsanwalt gehen (teuer) oder aber beim Mieterschutzbund nachfragen (kostet auch, aber weniger, da man dort wohl eintreten muß gegen Gebühr).
Und jetzt?
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