Kündigung des Mobilfunkvertrags aufgrund Umzug ins Pflegeheim

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Justin_Time
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung des Mobilfunkvertrags aufgrund Umzug ins Pflegeheim

Sehr geehrte Experten,

meine Schwiegereltern mussten im Februar ins Pflegeheim. Nun leben sie von Sozialhilfe, sie haben im Monat gerade mal 120 € Taschengeld + 24 € Kleidergeld. Das Sozialamt zahlt zwar die Heimkosten, aber die Renten werden mit einbezogen. Es wurde uns empfohlen sämtliche Verträge zu kündigen, oder auf ein Minimum zu reduzieren, da die Kosten dafür einfach nicht mehr aufgebracht werden können. Alle Vertragspartner haben einer Kündigung aufgrund der besonderen Umstände zugestimmt, bis auf einen Mobilfunkanbieter. Er besteht auf Vertragserfüllung bis August 2023. Es sind immerhin fast 90 € im Monat, die mein Schwiegervater aufbringen muss.
Gibt es denn eine Regelung, einen Paragraphen, oder gar ein Gesetz, dass es ihm/uns ermöglicht, den Vertrag wegen seiner sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzeitig zu beenden?

MfG

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Justin_Time):
Gibt es denn eine Regelung,

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Zitat (von Justin_Time):
einen Paragraphen, oder gar ein Gesetz, dass es ihm/uns ermöglicht, den Vertrag wegen seiner sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzeitig zu beenden?

Nein, im Gegenteil.



Falls die Rente unter der Pfändungsgrenze liegt. könnte man überlegen, einfach die Zahlungen einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen