Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
mein Vertrag wurde durch meinen Anbieter fristlos gekündigt und sofort gesperrt. Ein Anruf bei der Hotline hat auch nichts gebracht und man bestätigte mir nur das der Vertrag gekündigt wurde und eine Reaktivierung nicht möglich ist. Man sagte mir außerdem das ich noch eine Abschlussrechnung erhalten würde in der mir die Folgekosten auferlegt werden.
4 Tage später erhalte ich einen Brief von meinem Anbieter indem er angibt das es ein Fehler im System gab und mein Vertrag wieder reaktiviert ist. Allerdings habe ich in der Zwischenzeit schon einen neuen Vertrag abschließen müssen um mobil zu bleiben. Jetzt möchte ich natürlich nicht für zwei Verträge zahlen und meinen neuen Vertrag, mit besseren Konditionen, behalten.
Bei einem Gespräch mit dem Kundenservice meines Anbieters gab es auch keine Einigung. Der Fehler lag ja eindeutig bei meinem Anbieter. Wie kann ich mich verhalten? Wie ist die rechtliche Lage bei Nichteinhaltung des Vertrages seitens des Anbieters?
Danke schon mal für die schnellen und zahlreichen Antworten.
Delta112
Kündigung durch Anbieter
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wenn die fristlose Kündigung nicht angefochten wird, ist sie wirksam, da sie zugegangen ist. So käme man also grundsätzlich aus dem nun ungewollten alten Vertrag raus.
Wenn der Anbieter diese Willenserklärung hingegen wegen Irrtums anfechten will, müßte er das zum einen beweisbar unverzüglich tun, zum anderen macht er sich schadensersatzpflichtig (also hier in Höhe der Grundgebühr für den neuen Vertrag).
-- Editiert von JenAn am 11.09.2015 12:43
Gibt es diese Aussage
in schriftlicher Form oder nur mündlich? JenAn hat an sich Recht, jedoch könnte die Falle darin bestehen die unberechtigte fristlose Kündigung nachweisen zu können. Welcher Chaos-Anbieter war das denn? (kann man auch leicht umschreiben)Zitat:mein Vertrag wurde durch meinen Anbieter fristlos gekündigt und sofort gesperrt.
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Hallo Zusammen,
es kam ein netter Brief von OTELO/Vodafone indem sie den Fehler zugeben und auch ganz klar die Schuld auf sich nehmen.
Ich werde wohl mal nen Anwalt damit beauftragen müssen.
Gut überlegen, damit Du nicht auf den RA-Kosten sitzenbleibst!
Wenn ein Schriftstück vorliegt, dann ist die Sache glasklar. Eine Kündigung kann man nicht wegen Irrtum oder Fehler aufheben/anfechten etc. Eher kommen Schadensersatzforderungen in Betracht. Dafür würde sich ein RA eher lohnen. Kommt drauf an was für Dich vorteilhafter ist. VF ist noch vor O2 der chaotischste Laden, bei dem man scheínbar die Kontrolle über die Systeme völlig verloren hat.
Nach Lage der Dinge würde ich, sofern Interesse, eine kostenfreie Portierung deiner Rufnummer verlangen, die Einzugsermächtigung entziehen und ggf. einen Schaden (Telefonate, Porto, Ausfalltage etc.) beziffern und von OT fordern und eine Beschwerde bei der BNetzA in Aussicht stellen. Erst wenn man da nicht einlenkt zum RA und VF zahlt dessen Kosten.
Zitat:Eine Kündigung kann man nicht wegen Irrtum oder Fehler aufheben/anfechten etc.
Grundsätzlich ist jede Willenserklärung wegen Irrtums anfechtbar, auch eine Kündigung - wenn man den Irrtum plausibel machen kann.
Die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden bleibt natürlich.
Fast jede ...
Ich beziehe mich dabei auf das Gestaltungsrecht und danach ist, u.a. wegen der Rechtssicherheit, Rücknahme einer Kündigung formal nicht möglich. Eine Anfechtung dürfte eigentlich auch darunter fallen. Wo bleibt sonst die beabsichtigte Rechtssicherheit? Aber gerne lasse ich mich dabei belehren, denn damit muß man sich sehr wenig rumschlagen.
Generell hätte ich eine In-Verzugsetzung mit kurzer Frist persönlich vorgezogen.
-- Editiert von Mr.Cool am 14.09.2015 15:23
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