Kündigung eines Mobilfunkvertrags

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ichwillswissen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines Mobilfunkvertrags

Einen schönen Guten Morgen,

ich habe eine Frage zu den Kennern des Mobilfunkvertragsrechts.
Vor einigen Monaten habe ich meinen Mobilfunkvertrag, in meinen Augen fristgerecht zum 28.7.2008 gekündigt. Die 3 monatige Frist wurde eingehalten und ich habe auch eine Bestätigung dafür bekommen. Neuerlich habe ich festgestellt, dass von meinem Konnto immer noch monatlichen Gebühren abgebucht werden. Nach einer Nachfrage wurde mir gesagt, dass mein Vertragsverhältnis bereits am 7.7.2006 angefangen hat und meine Kündigung somit nicht fristgerecht einging. In den von mir unterzeichneten Vertragsunterlagen ist der Vertragsbeginn jedoch am 28.7.2006 eindeutig eingetragen. Nach Überprüfung weiterer Schreiben habe ich festgestellt, dass ich die Unterlagen von meinem Resaler erst am 13.7.2006 bekommen habe! Es ist zwar richtig, dass ich den Mobilfunkvertrag bereits Ende Juni 2006 unterschrieben habe, aber laut Vertrag wird als Vertragsbeginn 28.7.2006 geführt. Ich habe meine Sichtweise per Fax an das Mobilfunkunternehmen geschickt. Seit Wochen warte ich auf eine Antwort. Telefonische Nachfragen ergaben stets, dass sich meine Angelegenheit in der Bearbeitung befinde. Wer hat hier das Recht? Kann ich meine Einzugsermächtigung widerrufen und behaupten, dass mein Vertragsverhältnis keine Gültigkeit mehr hat? Wie soll ich handeln?
Ich hoffe, dass mir jemand hier im Forum helfen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Aua -wer über Resaler Verträge abschließt kann echt in die Sch... treten, denn der aktivierte Vertrag liegt vielleicht Wochen beim Resaler und der schickt irgendwann Handy und Karte an Kunden und es gilt das Aktivierungsdatum als Vertragsbeginn.

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