Kündigung eines Schulvertrages

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb488768-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung eines Schulvertrages

Meine Tochter hat einen Vertrag an einer staatlich anerkannten Ersatzschule für Heilerziehungspfleger abgeschlossen. Das Schuljahr sollte zum 01.08.2018 beginnen. Diese Schule ist kostenpflichtig. Jetzt hat sie eine kostenlose Schule gefunden und wir haben den Schulvertrag vor Vertragsbeginn gekündigt. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, so dass der Vertrag zum 31.10.2018 beendet wird. Eine frühere Möglichkeit wird nicht eingeräumt. Die Kündigung erfolgte bereits am 10.04.2018. Im Vertrag steht nicht explizit, dass wir die Kosten bis zum 31.10.2018 tragen müssen. Die Schule verlangt dies nun aber von uns zzgl der Anmeldegebühr. Diese sollte bereits nach Vertragsunterzeichnung beglichen werden, was wir jedoch übersehen haben. Ist die Schule berechtigt, das Schulgeld für die ersten 3 Monate zu verlangen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb488768-86):
Ist die Schule berechtigt, das Schulgeld für die ersten 3 Monate zu verlangen?

Klar.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles, das bekommen ist meist das Problem.



Zitat (von fb488768-86):
Im Vertrag steht nicht explizit, dass wir die Kosten bis zum 31.10.2018 tragen müssen.

Nun ja, eventuell steht es "unexplizit" drin?
Müsste man mal schauen.

Am besten den Vertrag mal anonymisiert hier einstellen, dann kann man mal darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zumindest für Kindergärten / Kitas gibt es ein BGH-Urteil, dass kein(!) sofortiges Kündigungsrecht besteht und der Betreiber die EInhaltung der Kündigungsfrist zu recht erwarten kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Verträge sind zunächst einmal beidseitige Willenserklärungen und auch einzuhalten. Und wenn man sie nicht einhält, muss man mit Kosten rechnen. Niemand arbeitet umsonst und Schulen planen jetzt bereits das kommende Schuljahr. Der Platz war also fest zugesichert und kann im schlimmsten Falle auch an niemand anders mehr vergeben werden.

ABER:

Vielleicht macht es Sinn, mal direkt mit der Schule zu sprechen und sich darauf zu einigen, dass man beispielsweise die drei Monate betahlt und die Anmeldegebühr nicht berechnet wird. In persönlichen Gesprächen lässt sich meistens mehr erreichen als per Mail mit dem Sekretariat oder der Schulleitung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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