Kündigung eines Vertrages vom Fitnessstudio

27. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigung eines Vertrages vom Fitnessstudio

Guten Tag!

Ich habe da mal eine Frage. Ich weiß das es dieses 14-tägige Rücktrittsrecht nicht gibt! Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und keiner ist mit mir die AGB's durchgegangen. Und nun wollte ich den Vertrag nochmal kündigen. Ich hatte bisher nur einen Probetrainingstermin. Jetzt verlangen die von mir aber eine Anmeldegebühr von 45 € und einen Montasbeitrag von 29,95 €. Es steht in den AGB's das habe ich geprüft. Aber hätten die mich über so etwas aussergewöhnliches nicht informieren müssen? Ist es überhaupt rechtens so eine Klausel in seinem Vertrag zu haben? Ich habe gelesen, dass viele dieser Studios Klauseln haben die so nicht rechtens wären!
Ich weigere mich momentan diesen Betrag zu zahlen. Ich hätte akzeptiert, wenn ich für dieses Probetraining hätte eine Gebühr zahlen müssen, aber nun über 70 € zu zahlen nur weil ich einmal trainiert habe finde ich ganz schön dreist!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von stadtmaus1986 am 27.03.2013 09:49

Aber hätten die mich über so etwas aussergewöhnliches nicht informieren müssen?

quote:
von stadtmaus1986 am 27.03.2013 09:49

Es steht in den AGB's das habe ich geprüft.

Nein, denn du hast die AGB vor Vertragsabschluss gelesen und verstanden dass dies Vertragsbestandteil ist. Du kannst also nicht mit "außergewöhnlich" oder "unerwartet" argumentieren oder das man dich hätte benachrichtigen müssen, denn du wusstest es ja schon, da es in den AGB steht.

Nachtrag:
Desweiteren gibt es keine AGB's. Diese verkünstlichte Pluralisierung ist nicht notwendig, da es sich bei AGB schon um den Plural handelt, denn AGB heißt Allgemeine Geschäftsbedingungen .

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

-- Editiert radfahrer999 am 27.03.2013 10:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe es nicht gewusst das das da drin steht. Klar ist es mein Fehler, wenn ich diese nicht lese, aber es ist doch trotzdem nicht rechtens einen Kunden allein mit den Sachen zu lassen und so etwas nicht zu erwähnen!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von stadtmaus1986 am 27.03.2013 10:22

Klar ist es mein Fehler, wenn ich diese nicht lese, aber es ist doch trotzdem nicht rechtens einen Kunden allein mit den Sachen zu lassen und so etwas nicht zu erwähnen!

Klar. Wenn du den Vertrag nicht liest und dich über deine Rechten und Pflichten nicht informierst, muss dir das der Vertragspartner doch nicht nachtragen!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#4
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich bin trotzdem der Meinung das das eine unzulässige Klausel ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Ich bin trotzdem der Meinung das das eine unzulässige Klausel ist.

Denkbar wäre es, wissen können wir es natürlich nicht ...
Dummerweise ist Deine Meinung nicht relevant sondern die juristische Realität.
Eine Auseinandersetzung die alleine auf der Meinung eines juristischen Laien fußt, ist immer risikoreich (und am Ende eventuell sogar sehr teuer).



quote:
Klar ist es mein Fehler, wenn ich diese nicht lese, aber es ist doch trotzdem nicht rechtens einen Kunden allein mit den Sachen zu lassen und so etwas nicht zu erwähnen!

Die eigene Ingoranz ist nichts was einen Anbieter dazu verpflichtet einen Vorleser oder ein Kindermädchen zur Seite zu stellen.

Sofern Du volljährig bist oder nicht wegen irgendwelcher cerebraler Diskrepanzen unter Betreuung steht, habe ich eine schlechte Nachricht für Dich: DU bist tatsächlich für Dein Handeln verantwortlich.
Du darfst Auto fahren, Volksvertreter wählen, legale Drogen zu dir nehmen, Waffen besitzen, ...
So jemandem traut der Gesetzgeber tatsächlich zu, auch mal das zu lesen was man unterschreibt. Ganz alleine.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich dachte ich wäre hier in einem Forum wo man ordentliche Antworten bekommt und nicht so was blödes wie du bist für dein Handeln verantwortlich! DAS IST MIR AUCH KLAR!!!!!! ICH BIN JA NICHT BLÖD!!!!! Trotzdem stellt sich mir eben die Frage ob so etwas vielleicht unzulässig ist und da der Streitwert viel zu gering ist um damit zu einem Anwalt zu gehen hab ich mir gedacht das ich mal in einem Forum nachfrage ob vielleicht jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat. Also bitte nur etwas schreiben was mir auch was bringt und nicht so einen quatsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt Informationspflichten und es gibt genug Urteile, die versteckte Preisklauseln in den AGB untersagen. Ob das hier zutrifft, keine Ahnung. Ganz abwegig, dass die Klausel unzulässig ist, ist das nicht.
Alles andere wurde wohl schon gesagt. Ist halt risikoreich. Wenn man sich wehren möchte, sollte man sich überlegen, wie viel einem eine Probestunde wert war, denn: Unstrittige Teilbeträge sollte man stets bezahlen. Für dich ist ein gewisser Obulus für die Probestunde unstrittig.
Das bringt dann den Gegenüber auch in Zugzwang, denn will er den Rest, muss er dies auch einfordern, sowie begründen.´
Bei einer Zahlung im Verwendungszweck deutlich klar machen, wofür das ist, beispielsweise "Kosten Probestunde, ohne Anerkennen Rechtspflicht" oder sowas.

Natürlich: Vertrag ist Vertrag ist Vertrag. Deswegen haben Verbraucher aber stets Welpenschutz.
Ggf. sollte man zeitnah einen Anwalt hinzuziehen, gerade wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Der kann auch das Ganze durchleuchten, ggf. erläutern ob es Sinn macht sich zu wehren. Wenn man nämlich Unrecht hat, könnte es um eins zwei hunderter teurer werden (Gerichtskosten und Anwaltskosten).

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.03.2013 07:38

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich rufe nachher mal in verschiedenen Fitnesscentern meiner Region an und frage mal nach ob das so üblich ist. Mein Bauchgefühl sagt, dass die gerne das Probetraining bezahlt haben möchten, wenn der Dauervertrag nicht zu stande kommt, denn schließlich wird ja dann ein "Trainer" mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation zur Individualbetreuung abgestellt. Das sind nach meinem Bauchgefühl her auch Kosten, die zu entlohnen sind.

Bzw. sieht mir das so aus als wolle TE quasi vorzeitig kündigen. Dann sind auch imho die 45€ gerechtfertigt. Denn schließlich wurden bestimmt auch ein Mitgliederausweis oder ähnliches ausgestellt etc. Und 45€ für Bürokram + Probetraining mit Individualbetreung ist imho schon ein Schnäppchen.

Monatsbeitrag (30€)+ Anmeldegebühr (45€) halte ich per se schon für ein gutes und auch dir, stadtmaus1986, gegenüber für ein faires Angebot, wenn du (so wie es für mich aussieht) außerhalb der Kündigungsfrist kündigen möchte. Da ich nicht vermute, dass eine Sportbude Buch darüber führt wann ihre Mitglieder ein- und ausgehen. Was dazu führt, dass man zwischen Zugangsberechtigung erteilt und Kündigung nach knapp 2 Wochen, hätte jeden Tag dort ein- und ausgehen können. Die Dienstleistung wurde geboten und ist zu entlohnen. (Punkt)
Man erinnert sich evtl. an andere Sportbudenthreads wo auf die Vertragserfüllung gepocht wird, auch wenn der jeweilige TE nicht mehr hingehen möchte wird der Monatsbeitrag fällig.

quote:
von stadtmaus1986 am 28.03.2013 06:59

Also bitte nur etwas schreiben was mir auch was bringt und nicht so einen quatsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Vorweg, das ist kein quatsch. Was gesagt wurde ist imho völlig korrekt. Nur weil du damit nichts anfangen kannst heißt es nicht dass es falsch ist. Mein Ziel ist es nur durch eine Situationseinschätzung dem Fragensteller zu helfen seine Situation richtig zu erkennen.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#9
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

An so was habe ich eben auch schon gedacht. Erst mal einen Widerspruch einzulegen bei dem Fitnessstudio mit der Anmerkung das ich eben einen Obolus für diese Stunde bezahle, was auch völlig ok ist. Aber eben nicht den vollen Betrag. Und da hätte ich jetzt gesagt das dieser Monatsbeitrag von 29,95 € in Ordnung wären. Aber das würde ich dann erst mal nicht schreiben. Und wollte auch erst mal nichts überweisen. Wobei ich denke das das auch eine gute Idee ist, denn in diesem Fall habe ich auch schon was gezahlt und meinen Willen gezeigt.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie haben keinen Vertrag über die Bezahlung der Probestunden abgeschlossen, eher dürfte dies ein Vertrag über eine Mitgliedschaft sein. Dass Sie das beim Abschluss nicht bemerkt haben, ist schon ungewöhnlich.


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#11
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Wer sagt denn das ich einen Vertrag über das Probetraining abgeschlossen habe? Natürlich war es ein Vertrag für die Nutzung des Studios! Wer würde einen Vertrag für ein Probetraining abschließen??? :-D Wäre wohl ziemlich dämlich! :D
Es macht einfach keinen Sinn für mich in einem Studio zu trainieren. Und ich habe ausser diesem einen Probetraining nie wieder einen Fuß da rein gesetzt. Mir wurde auch erklärt das die das auf meinem Trainingsplan den ich dann bekommen würde vermerkt wird wann ich da war damit man eben die Gewicht etc. steigern könne. Also würden die da schon Buch drüber führen. Ich bin nach wie vor der Meinung das 75 € viel zu viel und nicht rechtens sind.

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von stadtmaus1986 am 28.03.2013 09:22

Und ich habe ausser diesem einen Probetraining nie wieder einen Fuß da rein gesetzt.

Das befreit dich nicht von einer Zahlungspflicht.

quote:
von stadtmaus1986 am 28.03.2013 09:22

Ich bin nach wie vor der Meinung das 75 € viel zu viel und nicht rechtens sind.

Ich bin sogar der Meinung, dass es 45€ + Vertragslaufzeit in Monaten x Monatsbeitrag ist, was die Sportbude ohne weiteres verlangen könnte. Und meiner Meinung kommst du mit 75€ noch relativ günstig aus der Nummer raus. Es gibt hier Threads die ganz anders ausgegangen sind!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Tel. Recherche ergab

Einmaliges Probetraining mit Personalcoach ist kostenlos
Eine Anmeldegebühr von 25-40€ wurden genannt und Monatspreise liegen zwischen 30-40€ bei 12monatiger Laufzeit. bei 24 monatiger Laufzeit ist die Gebühr geringer. Bei einem Studio ist der erste Monat gar ein Probemonat und es kann grundlos schriftlich sogar am letzten Tag des "Probemonats" grundlos gekündigt werden.


Demnach trifft das genau hier auch auf die Frage der Fragestellerin zu.
Anmeldegebühren sind gang und gäbe. Monatsbeitrag ist auch klar.
Evtl. gab es bei der TE auch noch einen vereinbarten "Probemonat".
Die 75€ sind imho egal ob mit oder ohne "Probemonat" okay und der Sprtbude zu erstatten.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe das auch erst nach dem Probetraining unterschrieben und NICHT vor dem Training. Mein Gott. Kann ich bitte nur antworten haben die mir was nutzen und nicht so einen Mist?????? GEHT DAS?????????? Mir ist auch klar das ich was für das Training zahlen muss darum geht es auch nicht. Es geht immer noch darum ob dsa überhaupt zulässig ist!!!

Dann werde ich wie radfahrer999 schon sagt nicht drum herum kommen... Okay. Danke für die Hilfe! Einen Widerspruch werde ich trotzdem mal einlegen. Probieren kann man es ja mal. ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich habe das auch erst nach dem Probetraining unterschrieben und NICHT vor dem Training.

Worüber reden wir hier? Dass du einen Vertrag unterschrieben hast, den du nie wolltest? Sorry, aber wenn ich einen Telefonanschluss habe, dafür einen Vertrag unterzeichne aber niemals telefoniere, weil ich viel lieber Briefe schreibe, dann muss ich den dennoch bezahlen.

Du bist zum augenscheinlich auch bei dir kostenlosen Probetraining gegangen, hast danach einen Vertrag unterzeichnet, bist dann aber niemals zum Training erschienen.
Sorry, aber dann liegt Annahmeverzug vor. Das befreit dich nicht von deiner Zahlungspflicht (du hast die vertraglich angebotene Trainingsmöglichkeit nicht angenommen). Ganz allgemein.

Uch auch ich möchte dir sagen: Das ist kein Mist. Das sind nunmal die Gesetze. Vertrag ist Vertrag.

Das einzige, was man in den Raum stellen kann ist, dass ja auch der Trainer nicht in Anspruch genommen wurde, der tatsächliche Schaden des Studios geringer ist als diese 75€. Aber du kommst doch gut bei weg, denn die könnten sicherlich noch ein paar Monatsgebühren mehr fordern, es gibt doch gewiss Mindestvertragslaufzeiten u.ä., oder?

Natürlich ist es ärgerlich für etwas zahlen zu müssen, was man nicht nutzen will. Aber keiner hatte dich gezwungen, das zu unterzeichnen...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.03.2013 11:35

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#17
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Mein Gott was sind denn hier für Leute unterwegs??? Was ist denn mit euch los? Ja ich habe einen Vertrag unterschreiben den ich im nachhinein nicht haben wollte. Ich bin zu dem Training weil ich es vor hatte. Habe das Training gemacht was auch nicht schlecht ist und habe dann aber doch nochmal darüber nachgedacht das ich letzten endes einen Vertrag unterschrieben habe und wohl nicht regelmäßig gehen werden. Was dann also für mich heißt ich kündige. Vertragsbeginn war erst 14 Tage später. Das wurde so datiert! Und ich hab dann eben gekündigt. Und bin in den 14 Tagen nicht hin. Was wollen Sie mit Annahmeverzug?????
Hier bekommt man echt das Gefühl vermittelt man wäre dumm so wie ihr hier antwortet! Es ging nie darum wann ich den Vertrag unterschrieben habe und warum. Ich sage es nun noch einmal. Mir ging es nur darum zu erfahren ob es vielleicht jemandem ähnlich erging und ich wollte wissen ob das rechtens ist! MEHR NICHT!!!! Boa ich reg mich über diese total unnötigen Antworten wirklich richtig auf!

Zitat: "Uch auch ich möchte dir sagen: Das ist kein Mist. Das sind nunmal die Gesetze. Vertrag ist Vertrag." Das ist mir klar, aber was man hier für unqualifizierte Antworten bekommt ist mist! Zu den Sachen die gesetzlich geregelt sind hab ich hier auch nichts gesagt!
Natürlich gab es eine Vertragslaufzeit, aber ich habe ja die Möglichkeit gehabt innerhalb dieser 14 Tage zu kündigen. Aber ich betone es nun noch einmal. Ich habe mich eben gefragt ob diese 75 € gerechtfertig sind. Wie ich oben schon geschrieben habe, weil mir radfahrer999 bereits sagte das ich wohl nicht drum herum komme, werd ich es zahlen müssen werde aber trotzdem mal einen Widerspruch einlegen.

Ich hab auch nie gesagt das mich jemand gezwungen hat! Und genau das sind diese Aussagen die ich für total unnötig halte und dann sage das es Mist ist. Diese Dinge könnt ihr euch alle sparen!!!!

EIN LETZTES MAL!!! ICH WOLLTE NUR WISSEN OB DAS RECHTENS IST UND OB ICH DAS ZAHLEN MUSS!!!!!! MEHR NICHT!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Mir geht es auch nicht darum ob die Leute mir sagen was mir genehme ist oder nicht. Aber so sachen wir das ich für mein Handeln veranwortlich bin etc. tun hier absolut nichts zur Sache und darum gehts auch nicht. Leute dir mir keine hilfreiche Antwort geben können, können sich das auch sparen!

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1x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Oh man! Ich wollte doch nur wissen ob diese Gebühren rechtens sind sonst nichts! Mir ist klar das ich dafür was zahlen muss für diese Probetraing.

Ach vergesst es! Ich hab keine Lust mehr mich zu wiederholen!

WER ALSO ERFAHRUNG HAT MIT SO WAS KANN MIR GERN NOCH WAS SCHREIBEN AUF DEN REST REAGIER ICH NICHT MEHR! UND ICH SCHREI JETZT NIEMANDEN AN! :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
UND ICH SCHREI JETZT NIEMANDEN AN! :-)

Großschreibung bedeutet nun ein mal üblicherweise SCHREIEN wenn man in Foren postet.



quote:
Mir ging es nur darum zu erfahren ob es vielleicht jemandem ähnlich erging und ich wollte wissen ob das rechtens ist! MEHR NICHT!!!! Boa ich reg mich über diese total unnötigen Antworten wirklich richtig auf!

Selbstverständlich gibt es auch unzulässig formulierte Klauseln. Da du bis jetzt aber noch nicht einmal in der Lage warst, die beteffenden Klauseln als Diskussionsgrundlage für uns interessierte Laien kund zu tun, WAS erwartest du? Wir sind keine Telepaten oder gar Hellseher ...

Da bleibt nur das Grundprinzip, welches nun mal lautet "Vertrag ist vertrag". Was dort an Pflichten festgehalten ist, ist einzuhalten, die persönliche Meinung steht hinten an.
Eine weiteres Recht ist natürlich, das jeder die Erfüllung von Pflchten aus dem Vertrag nach seiner persönlichen Meinung ganz oder teilweise verweigern kann. Das führt dann zu Diskussionen mit dem Vertragspartner oder auch nicht weil er das akzeptiert.



Die unnötigen Antworten resultieren wohl aus Deiner hier getätigten Aussage heraus:
quote:
aber es ist doch trotzdem nicht rechtens einen Kunden allein mit den Sachen zu lassen und so etwas nicht zu erwähnen!






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#23
 Von 
stadtmaus1986
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Es hat auch nie jemand mal nach der Klausel gefragt. Hauptsache immer was blödes kommentiert!
Mir ist das jetzt zu blöd. Ich habe eine Aussage mit der ich was Anfangen kann und werde das erst mal so handhaben. Und bitte falls noch jemand was hilfreiches hat schreiben ansonsten lasst es doch einfach!

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Natürlich gab es eine Vertragslaufzeit, aber ich habe ja die Möglichkeit gehabt innerhalb dieser 14 Tage zu kündigen


Steht das im Vertrag?


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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Stadtmaus,

das Studio sieht es so, dass Du an den Vertrag gebunden wärst und macht Dir das Angebot, gegen diese gebühr von 79 EUR den Vertrag aufzulösen.

Damit hat das Studio dem ersten Anschein nach ein faires Angebot gemacht. Um etwas zu den Klauseln zu sagen, würde man den kompletten Vertragstext benötigen + evtl. die AGB.

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