Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Kündigung des Fitnessstudios. Ich habe am 01.05.14 einen Vertrag zu folgenden Bedingungen geschlossen:
"Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage bei Laufzeiten ab 12 Monate. Bei weniger als 12 Monate beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Der Vertrag verlängert sich fortlaufend um die Grundlaufzeit, sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgt sein..."
Ich habe am 29.09.16 gekündigt und mir wurde das Ausscheiden zum 30.04.17 bestätigt. Darüber war ich entsetzt, da ich dachte, der Vertrag wäre zum Jahresende "erledigt". Liege ich da tatsächlich komplett falsch? Der Besitzer sagt ja...
Danke schonmal vorab.
Kündigung meines Fitnessvertrages
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ich teile Deine Einschätzung,
aber nur unter der Voraussetzung, das es keine weitere Vertragsklausel gibt, die eine Kündigung nur immer zum Ablauf eines Vertragsjahres (oder vergleichbare Formulierung) vorsieht.
Als Beispiel: Bei Versicherungen steht z.B. häufig Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Das VJ ist da auch nicht immer identisch dem Kalenderjahr.
Berry
ZitatLiege ich da tatsächlich komplett falsch? :
Ja.
12 Monate Grundlaufzeit sind und bleiben 12 Monate Grundlaufzeit
.
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Harry,
Vertragsbeginn war der 01.05.2014, die 12 Monate schon 2015 rum.
Berry
ZitatVertragsbeginn war der 01.05.2014, die 12 Monate schon 2015 rum. :
Und sie sind es zum jeweils 01.05 eines jeden Jahres:
ZitatDer Vertrag verlängert sich fortlaufend um die Grundlaufzeit, :
Aber es steht ja nirgends explizit, dass die Grundlaufzeit 12 Monate ist?! Und nein, es gibt keine weitere Vertragsklausel.
ZitatAber es steht ja nirgends explizit, dass die Grundlaufzeit 12 Monate ist?! :
Was genau ist denn dann zur Laufzeit/Grundlaufzeit vereinbart worden?
Es gibt keine weiteren Vereinbarungen. Das oben geschriebene ist alles, was zur Kündigungsfrist im Vertrag steht. Deshalb bin ich über diese lange Kündigungsfrist so überrascht bzw. entsetzt.
Dann würden tatsächlich die 90 Tage gelten.
Ich würde die Bestätigung zum 30.04.17 zurückweisen (per Einschreiben), mitteilen das laut vertraglicher Vereinbarung die Kündigungsfrist 90 Tage beträgt und der Vertrag daher spätestens zum 31.12.2016 beendet ist.
Wenn man diesbezüglich anderer Meinung wäre, möge man das bitte substantiert begründen.
Dann werde ich das machen, vielen Dank.
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