Kündigung nur durch Telefon möglich?

25. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nur durch Telefon möglich?

Aufgrund massiver Störungen bei meinen aktuellen Mobilfunkanbieter seit der Netzumstellung habe ich denen im Service-Center die Kündigung ausgesprochen.

Jetzt verlangen die aber von mir, das ich dort anrufen soll, die Kündigung telefonisch bestätigen soll. Das werde ich garantiert nicht machen, weil ich dann eher die Vermutung habe, das die mich weiterhin als Kunde behalten wollen. Ich hatte über eine Woche keinen Empfang auf meiner Haupt-Sim Karte. Das Theater zieht sich jetzt schon eine Weile und wollen nur ihr Geld. Gutschrift, sonstiges bei den ganzen Ausfällen Fehlanzeige.

Ich werde denen das noch schriftlich per Post zukommen lassen. Hierbei handelt es sich um den Anbieter, der über Drillisch läuft.

Laut Auskunft der Verbraucherzentrale bin ich nicht verpflichtet, einen solchen Anruf zu tätigen. Nur steht dort bei denen drin, das ich das machen müsste, damit die Kündigung wirksam wird und sonst wenn ich das nicht mache innerhalb von 6 Tagen mein Vertrag einfach weiter laufen wird. Wie schaut hier die Rechtslage aus? Das ist schon fast Nötigung mit dem Anrufen.

Ich habe schon eine 2 Sim Karte, damit ich bei solchen dauerhaften Ausfällen überhaupt erreichbar bin.




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
habe ich denen im Service-Center die Kündigung ausgesprochen.

In welcher Form?

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3025 Beiträge, 1238x hilfreich)

Entschädigung
Kündigung

Immer draufhauen, notfalls mit einem Anwalt (nach Mahnung und bei korrekter Berechnung letztlich auf deren Kosten).
Wenn du bereits eine Kündigungsbestätigung hast, dann kannst du den Laden danach auch ignorieren. Solange du fristgemäß gekündigt hast (also immer mit der 1-Monats-Frist nach Ende der Vertragslaufzeit). Wenn du außerordentlich gekündigt hast, käme es auf weitere Details an und zu ignorieren wäre ggf. nicht die beste Idee.

-- Editiert von User am 25. Oktober 2025 13:22

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#3
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

es wird bei sim de immer absurder. Ich habe Beschwerde eingereicht und nun heißt es, das ich keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

Hier kommt aus dem langen Absatz folgender Wortlaut:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen....und weisen darauf hin, das wir keine 100´% Netzabdeckung und Verfügbarkeit gewährleisten können. Die ungestörte Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen ist nicht von jedem Standort aus möglich und die Verfügbarkeit unterliegt verschiedenen Umgebungseinflüssen.

Ansprüche insbesondere zu Schadensersatz- und Regressansprüche aus der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen. Hinzu kommt noch, das der Fehler immer noch nicht behoben ist.

Die Störung liegt erst seit der Netzumstellung vor und da ich viel im Home-Office arbeite und auch am Handy, möchte ich schließlich erreichbar sein. Ich war auf meiner Haupt-Sim Karte eine Woche komplett weg und musste meine ganzen Leute auf meine 2. Rufnummer legen. Die wollen ihr Geld und nichts weiter. So ein Theater hab ich bei keinem Anbieter erlebt. Vorher hat das alles funktioniert und als Kunde wird man ja eh nicht gefragt, mit so einer Netzumstellung.

Das Handy hab ich durchchecken lassen im Laden, da ist alles in Ordnung. Ist gerade mal 1 Jahr alt. Bezahl ich über den Laden auch ab. Wie komme ich aus der Sache schnellst möglich raus und das ich einen funktionierenden Anbieter habe. Die Ausrede mit den "flächendeckenden" können die sich echt sparen. Wenn man dann telefonisch nicht erreichbar ist, weil es mal wieder klemmt, ist das für mich im Home-Office nicht sehr prickelnd.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3025 Beiträge, 1238x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Hinzu kommt noch, das der Fehler immer noch nicht behoben ist.

Haben die das selbst geschrieben?
Warst du vorher problemlos erreichbar?

Ansonsten siehe oben.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das haben die mir wortwörtlich so geschrieben. Ich hatte davon einen Screenshot gemacht, bekomme das hier aber irgendwie nicht eingefügt.

Mein Handy knapp 1 Jahr alt ist technisch auf dem neusten Stand. Ich habe das mehrmals überprüfen lassen.

Die massiven Störungen und eine Woche zuhause gar kein Empfang sind erst nach der Netzumstellung aufgetreten. Davor hielt es sich in Grenzen und die Störungen sehr gering. Je nachdem wo man sich gerade aufgehalten hat.

Auf meine Kündigung sind die dort im Service-Center erst gar nicht eingegangen und Geduld hab ich keine mehr. So kann ich nicht arbeiten.

Ich nutze daher das Deutschland Ticket nur noch als Chipkarte, sonst hab ich am Ende die Probleme, wenn das beim aktuellen Anbieter nicht mehr funktioniert Das Problem kommt leider auch noch dazu und das scheint denen ebenfalls egal zu sein.

Dazu hab ich noch folgenden Artikel gefunden

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/digitale-welt/internet-oder-telefon-ausgefallen-so-gibt-es-schadenersatz-93122?fbclid=IwY2xjawNr-81leHRuA2FlbQIxMQABHv5oAHcrRz6gZ9-HrCOvSVP-EsQrKDg8DqgrY-u2C_hHJQgSEuvDmuqgXR0h_aem_dNmwzJRyKmBhF-UeJWE1xQ#:~:text=Wenn%20der%20Internet%2D%20oder%20Telefonanschluss,Schadenersatz%20vom%20Anbieter%20zu%20verlangen.

-- Editiert von User am 27. Oktober 2025 08:22

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12722 Beiträge, 4590x hilfreich)

Nochmal die Frage zu Deiner Kündigung.... ->

Zitat (von hh):
In welcher Form?


Rauchzeichen?
Mündlich?
Schriftliche Kündigung dort abgegeben?

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1233 Beiträge, 207x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
die Kündigung telefonisch bestätigen soll.


Eine telefonische Kündigung ist unwirksam!
Nimm dir ein Anwalt, sonst hast du nur noch mehr Ärger.
Hatte ein ähnliches Problem vor einigen Jahren. Anwalt hats gemacht!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12722 Beiträge, 4590x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nimm dir ein Anwalt, sonst hast du nur noch mehr Ärger.

Solange der TE nicht mal im Ansatz verrät WIE und WO er überhaupt gekündigt hat, kann er vermutlich den Anwalt selbst bezahlen.

Zitat (von go630459-26):
habe ich denen im Service-Center die Kündigung ausgesprochen.

Kann alles sein, aber vermutlich NICHT die erforderliche Form und nicht beim richtigen Ansprechpartner.

Zitat (von go630459-26):
Hierbei handelt es sich um den Anbieter, der über Drillisch läuft.

Wo hat man den überhaupt gekündigt?
Beim Anbieter XY, oder seinem Vertragspartner Drillisch?



-- Editiert von User am 28. Oktober 2025 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Also noch mal. Ich habe in der Servicewelt von sim de den Kündigungsbutton gedrückt. So wie die das dort verlangen.

Heute morgen als ich gegen 5 Uhr aufgestanden bin, war ich komplett ohne Verbindung und Internet.Auch die 2 Sim Karte down. Nur ein zwangsläufiger Neustart reichte hier zum Glück aus.

Beschwerden bei Sim de verlaufen ins Leere oder denen ist das gleich. Wollen nur ihr Geld haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1792 Beiträge, 717x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
massive Störungen bei meinen Mobilfunkanbieter


1. Dies könnte eine vom Anbieter zu vertretende Verletzung seiner Vertragspflichten sein; dies wäre ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.

Zitat (von go630459-26):
... im Service-Center ...


Wenn der Anbieter den Abschluß des betreffenden Mobilfunk-Laufzeitvertrag (auch) über eine Webseite angeboten hatte, dann muß über die Webseite auch ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können.

Zitat (von go630459-26):
ich habe ... im Service-Center die Kündigung ausgesprochen


§ 312k BGB

"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung ... über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein."

--> Auf der sim.de-Webseite existiert keine Schaltfläche, sondern nur eine unter der Überschrift Service & Info angezeigte Liste von Menüzeilen, deren letzte ein mit "Vertrag kündigen" beschrifteter Link ist.

"Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sie muss den Verbraucher unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die

1. den Verbraucher auffordert und ihm ermöglicht Angaben zu machen
a) zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund
(...)

2) eine Bestätigungsschaltfläche enthält, über deren Betätigung der Verbraucher die Kündigungserklärung abgeben kann und die gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „jetzt kündigen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Zitat (von go630459-26):
Jetzt verlangen die aber von mir, das ich dort anrufen soll


--> Hast Du als Kündigungsart "ordentliche Kündigung" oder "Außerordentliche Kündigung" angegeben?

--> Auf der sim.de-Webseite wird weder zur Angabe der Kündigungsart, noch zur Angabe des Kündigungsgrunds aufgefordert; es wird lediglich ermöglicht, zu beidem Angaben machen zu können:

"Art der Kündigung (optional)
[ ] Ordentliche Kündigung
[ ] Außerordentliche Kündigung "

"Kündigungsgrund (optional)
[ ..........................................................]

"Der Verbraucher muss seine durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigungserklärung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger so speichern können, dass erkennbar ist, dass die Kündigungserklärung durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegeben wurde."

"Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu bestätigen."

---> Sind der Inhalt der Kündigungserklärung ( Art der Kündigung ( ggf. + Kündigungsgrund ), Identitätsangaben usw. ) und der Zeitpunkt der Beendigung per eMail bestätigt worden?

"Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen."

--> Wenn alle vorgeschriebenen Kündigungsdaten ( Kündigungsart ( + ggf. Kündigungsgrund), zur eindeutigen Verbraucheridentifizierung, zur Vertragsbezeichnung, zum Kündigungszeitpunkt, eMailadresse für die Kündigungsbestätigung ) angegeben sind und "jetzt kündigen" betätigt ist, gilt die Kündigungserklärung als zugegangen und der Vertrag damit Kündigungszeitpunkt ( entsprechend den Angaben ) als beendet.

Zitat (von go630459-26):
Jetzt verlangen die aber von mir, das ich dort anrufen soll, die Kündigung telefonisch bestätigen soll.


--> Man könnte vielleicht so pingelig sind und bemäkeln, dass die Schaltflächen und die Bestätigungsseiten nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt sind und folglich FRISTLOS gekündigt werden könnte, § 312k Abs. 6 BGB

RK

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal lieben Dank für die ausführliche Information was sim de betrifft Mein Freund hat auch gesagt, das es so nicht geht. Ich bin bereits an einem neuen Anbieter dran. Damit ich da raus komme bei sim.de

Bringt es zusätzlich was, die Bundesnetzagentur noch über diesen Fall zu informieren? Das Handy läuft ja auch vertragsmäßig als Abbezahlung über Sim de. Bin ich dann noch verpflichtet, bis zum Vertragsende dafür auch noch auf zu kommen? Weil seit der Netzumstellung wie schon ausgeführt, häufen sich die ganzen Ausfälle und Störungen.

Ich habe nachdem Vorfall am Donnerstag eine erneute Beschwerde bei Sim de eingereicht über das Kontaktformular. Telefonisch mach ich nichts mehr und oftmals landen Nachrichten von denen anscheinend in der Sericewelt bei mir ins Leere. Ich habe jetzt bewusst Geld zurück behalten und ich denke das sie mich dann nicht so eben sperren können. Ansonsten gehts damit an die Presse, schneller als die von sim de auch nur gucken können. Da würde ein Anruf genügen.

Erst mal lieben Dank und ich werde noch was schriftliches aufsetzen damit ab zur Post. Anrufen oder mich von denen am Telefon bequatschen lassen, damit man sich das mit der Kündigung usw. noch mal überlegt, gibts bei mir nicht mehr. Wünsche ein angenehmes Wochenende. Wenn der Firmensitz nicht so weit weg wäre, dann wäre ich dort persönlich aufgeschlagen.

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