Kündigung per Einschreiben nicht abgeholt.

31. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)
Kündigung per Einschreiben nicht abgeholt.

Hallo, ich hätte da mal ein Anliegen.
Ich habe per Einschreiben meine Mitgliedschaft mit Wirkung zum 31.12.2011 bei der Krankenkasse gekündigt.
Ab Januar möchte ich mich bei einer anderen Krankenkasse, die bessere Konditionen hat, versichern.
Jetzt liegt das Einschreiben auf der Post und wird nicht abgeholt und das schon seit gut 5 Tagen.
Wie sieht es rechtlich aus wenn das Einschreiben nun erst nächsten Monat abgeholt wird?
Ist die Kündugung dann erst zum 31.01.2012 wirksam?
Oder gilt das Datum des Poststempels?

Herzliche Grüße!


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-- Editiert Empathie am 31.10.2011 16:21

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11 Antworten
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#2
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo Florian, Danke für die Info.
Es war ein Einwurfeinschreiben.
Möglicherweise hat die Krankenkasse keinen Briefkasten (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) oder der Postbote hat geschlafen.
Naja, ich warte dann eben mal ab.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Naja, ich warte dann eben mal ab. <hr size=1 noshade>



Nein, besser nicht.

Laut BGH muss man, wenn die erste Zustellung zu scheitern droht, einen weiteren Zustellversuch "mit einem weiteren Original auf einem anderen Übermittlungsweg" unternehmen.

Dann sollte die erste Kü. wirksam sein, der rechtzeitige Zugang wird dann fingiert.

XII ZR 164/03 , lies ab Ziff. 25 ff.

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#5
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Flawless danke für den Hinweis!


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#6
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Woher weisst du dann, dass es bei der Post liegt?


Ich sehe gleich nochmal nach was genau in der Sendungsverfolgung steht. Vielleicht habe ich auch irgendwas falsch interpretiert.

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#7
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

So, habe nochmal den Beleg rausgekramt.
Bei der Sendungsverfolgung steht "Die Sendung wurde eingeliefert (Postfiliale Blabla) und befindet sich in der Zustellung".


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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Wenn das nicht noch korrigiert wird, dann war das wohl Pech ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Das nächste mal schicke ich einen Gerichtsvollzieher los.


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-- Editiert Empathie am 01.11.2011 00:09

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Einfach die Kündigung mit etwas mehr Vorlauf dürfte reichen.

Denn der GV stellt auch nicht innerhalb von 48h zu ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Denn der GV stellt auch nicht innerhalb von 48h zu ...


Ja, allerdings kriegt es die Post laut Sendungsverfolgung offensichtlich nicht gebacken ein Einschreiben innerhalb von 1 Woche zuzustellen. :-/



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