Kündigung vom Fitnessstudio wegen Schweißgeruch

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ChibiChibi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vom Fitnessstudio wegen Schweißgeruch

Hallo zusammen,

vor ein paar Monaten wurde ich von einem Trainer im Fitnessstudio beim Ausdauertraining auf dem Fahrrad darauf angesprochen, dass ich sehr stark nach Schweiß stinken würde und ob ich nicht Deo benutzen könnte. Selbstverständlich habe ich auch vorher schon immer Deo benutzt, habe danach aber dann noch mehr benutzt. Letzten Dienstag sprach mich nun eine andere Trainerin auf das gleiche Thema an (wohlbemerkt, mehrere Wochen lang haben die deshalb kein Gesprächsbedarf gehabt), ob ich nicht beim Training zwischendurch duschen oder etwas anderes gegen den Geruch unternehmen könnte. Da ich in der Regel vor der Arbeit gehe, bleibt mir zum Zwischendurchduschen keine Zeit, aber heute habe ich zwischen Ausdauer- und Krafttraining einmal mit dem Waschlappen den Oberkörper gewaschen, noch mal eine Extradosis Deo aufgelegt und ein frisches Top angezogen.

Nach dem Training heute kam die Trainerin wieder zu mir und sagte, sie hat mit dem Chef gesprochen und sie würden mir zum Ende des Monats wegen der Sache kündigen müssen. Das tat sehr weh und ich habe mich noch nie so diskriminiert gefühlt. Auch nachdem die Trainerin eingesehen hat, dass ich mich heute bemüht habe, dem Geruch entgegenzuwirken, und noch mal mit dem Chef sprechen will, fühle ich mich in dem Fitnessstudio nicht mehr wohl.

Ich bin wirklich schon mindestens 5-6 Jahre in dem Fitnessstudio, der Geruch war bis vor ein paar Monaten noch nie Thema, und ich habe mich bis heute immer wohl dort gefühlt, aber das ist jetzt vorbei.

Ich bin 37 Jahre alt, nicht übergewichtig (65kg bei 1,70m), gut trainiert, da ich täglich mindestens 1 Stunde Ausdauer- und/oder Krafttraining mache (Radfahren, 10-km-Läufe, Ganzkörpertraining mit und ohne Gewichten), und der Geruch ist wahrscheinlich hormonell bedingt (habe Mitte September einen Arzttermin, wo ich das klären möchte).

Mal davon abgesehen, dass ich mir jetzt sehr wahrscheinlich eh ein neues Fitnessstudio suchen werde, wo ich hoffentlich nicht diskriminiert werde, würde mich interessieren, ob so ein Verhalten seitens des Fitnessstudios überhaupt rechtens ist.

Haben Sie dort irgendwelche Erfahrungen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von ChibiChibi):
wo ich hoffentlich nicht diskriminiert werde

Hier ist keine Diskriminierung erkennbar.


Die Begründung das man schwitzt als Kündigungsgrund in einem Fitnessstudio ist schon lächerlich.
Ich aber vermute mal, das das Studio gemäß Vertrag gar keinen Grund benötigt um zu kündigen. Vermutlich werden die also einfach kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Es gibt Menschen, deren Eigengeruch aus welchen Gründen auch immer ungewöhnlich stark ist. Bei körperlicher Anstrengung (Schwitzen) verstärkt sich das Problem dann. Die sogenannten "Käsefüße" sind wohl diesbezüglich am bekanntesten.

Das ist eine wirklich bittere Pille, speziell wenn man sich dessen bewusst ist und dagegen eigentlich auch was tun möchte bzw etwas dagegen tut, wie Sie.

Die Balance, die jetzt speziell das Studio irgendwie zu halten versucht(e), ist die zwischen Ihren Interessen (dort zu trainieren) und den Interessen der übrigen Kunden (die sich durch den Geruch belastet fühlen). Wie oben gesagt wurde, besteht wohl kein Kontrahierungszwang, das heißt, man *muß* Sie nicht als Kunden wollen. In wie weit sich der Ausgang gestaltet, wenn Sie gegen die Kündigung angehen, würde ich nicht erraten können... Vielleicht hängt es davon ab, wie stark die körperlichen Reaktionen der anderen Kunden sind oder so... (?)

Ich habe nur ein Urteil in Bezug auf "Kündigung und Schweißgeruch" gefunden und das stammt aus dem Arbeitsrecht. Da war allerdings der Kniff, daß die Probezeit noch nicht abgelaufen war.

Zitat:
Da die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht abgelaufen war, musste die Kündigung lediglich an den Maßstäben der §§ 138 und 242 BGB gemessen werden. Umstände, die eine Sitten- oder Treuwidrigkeit begründen könnten, sah das Kölner Gericht indes nicht. Vielmehr lägen der Kündigung „sachliche Erwägungen der Vorgesetzten zugrunde".


Das passt natürlich nicht wirklich auf Ihren Fall, weder vom Rechtsgebiet noch von den Umständen her. Aber man sollte doch eigentlich denken, daß sowas öfter mal vorkommt.

Ich weiß nicht - ich glaube, ich würde auch meine Sachen packen und gehen...ich persönlich hätte weder Nerven noch Lust, eine solche Sache durchzufechten. Lassen Sie uns doch bitte wissen, wie die Geschichte weiter geht. Einerseits finde ich, daß man ja nichts für Erkrankungen kann, man sucht sie sich ja nun nicht aus - aber ob die Fitnessleute bei einer gerichtlichen Gegenwehr am Ende vielleicht nicht doch durchkämen, keine Ahnung.

Vielleicht wissen andere hier mehr.

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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