Kündigung vom Provider (Webhosting) nie erhalten.

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
XITE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vom Provider (Webhosting) nie erhalten.

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem, ich war im Zahlungsrückstand bei meinem Provider (ca., 20 Euro) ich habe zwei Mahnungen vom Provider per E-Mail erhalten, die dritte Mahnung beinhaltet eine Frist, ist die Frist überschritten kommt es zum Kündigung.

Die dritte Mahnung verschickt mein Provider per E-Mail und per Einschreiben mit Unterschrift, genau in dem Augenblick als der E-Mail an mich verschickt wurden ist, wurde höchstwahrscheinlich ein update am Server durchgeführt, dadurch habe ich die E-Mail nicht erhalten, das hat auch mein Provider bestätigt.

Das Einschreiben konnte ich nicht entgegen nehmen, da ich mich im Urlaub befand, das Schreiben ging an meinem Provider wieder zurück. Nachvollziehbar mit der Sendungsnummer!

Zahlungsrückstand wurde bereits ausgeglichen, mein Provider hat sämtliche Domain's gekündigt (DE Domain in den Transit geschickt) alle Domains sind nicht mehr erreichbar, von viele Domains's habe ich ich eine Woche später immer noch keinen AuthCode um es zum neuen Provider zuwechseln, die Mitarbeiter sind sehr arrogant und inkompetent,

Eine Kündigung bedarf eine empfangsbedürftige, mein Provider weiß hier genau das ich es nie bekommen habe, hat mich jedoch trotzdem "gekündigt", wäre ich weiter im Urlaub, hätte ich eine noch größere Finanzielle Schaden.

Wie sieht es rechtlich im meinem Fall aus, kann ich meinem Provider verklagen, wenn ja - Schadenersatz?

LG

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125257 Beiträge, 40478x hilfreich)

Zitat (von XITE):
das hat auch mein Provider bestätigt.

Gerichtsfest nachweisbar?


Das ganze hat einen gewerblicnen Hintergrund, Du bist also ein Unternehmer?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
XITE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nur telefonisch die Informationen bekommen, sowie die Sendungsnummer.

Ja es hat einen gewerblichen Hintergrund.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16193x hilfreich)

Zitat:
Ja es hat einen gewerblichen Hintergrund.

Dann hast du meiner Meinung nach keine Chancen.
Du wurdest sicher auf die Folgen der Nicht-Zahlung per AGB u.ä. hingewiesen.

Und dass du als Gewerbetreibender Zustellungsvereitelung beim Einschreiben betreibst, fällt dir da ebenfalls auf die Füße. Klar, du warst im Urlaub, aber das ist dein Problem, nicht das des Vertragspartners. Entweder meldest du dich beim Vertragspartner ab oder du sorgst dafür, dass dein Unternehmen weiterhin erreichbar bleibt, indem du jemand anderem die Vollmacht gibst, Post entgegen zu nehmen.

Gewerbetreibende können sich nicht auf den üblichen Welpenschutz verlassen, den Verbraucher haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125257 Beiträge, 40478x hilfreich)

Zitat (von XITE):
Habe nur telefonisch die Informationen bekommen,

Das ist schlecht, da nicht beweisbar.



Zitat (von XITE):
Eine Kündigung bedarf eine empfangsbedürftige,

Korrekt.



Zitat (von mepeisen):
Und dass du als Gewerbetreibender Zustellungsvereitelung beim Einschreiben betreibst, fällt dir da ebenfalls auf die Füße.

Bei einem Einschreiben-Einwurf in jedem Falle
Hier war aber eine Unterschrift erforderlich.
Wenn der TS Glück hätte und keine Benachrichtigung im Briefkasten war bezüglich des Einschreibens, könnte man die Zustellung bestreiten.



Ist aber vermutlich alles nutzlos bezüglich des Schadenersatz.
Denn hier könnte man das hohe Mitverschulden (Verzug sowie 1. und 2. Mahnung ignoriert) im Feld führen.


Allerdings könnte man den Provider auf die für den Umzug benötigten Daten verklagen. Ja nach Dringlichkeit würde ich noch zuvor per Einschreiben-Einwurf unter entsprechend kurzer Fristsetzung zur Übergabe der Daten auffordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16193x hilfreich)

Zitat:
Hier war aber eine Unterschrift erforderlich.

Ja, aber als Gewerbetreibender hat man erreichbar zu sein. Wir reden hier wie gesagt nicht von Verbrauchern mit Welpenschutz.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.210 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.781 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen