Kündigung von Handyverträgen Grund Umzug Ausland

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung von Handyverträgen Grund Umzug Ausland

Hallo ,

kann ich ein Handyvertrag sofort Kündigen wen ich nach Frankrecih ziehe?Ausland

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Deinen Handyvertrag kannst du jederzeit fristgerecht kündigen. Einen besonderen Grund brauchst du dafür nicht.

Der Zugang der Kündigung sollte möglichst gerichtfest erfolgen, falls der Anbiter keine Bestätigung versendet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
flachdachkrach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

quote
Deinen Handyvertrag kannst du jederzeit fristgerecht kündigen. Einen besonderen Grund brauchst du dafür nicht.
/quote

haben Sie dafür ein paar Links/Tipps bezüglich rechtlicher Grundlagen? … Mir wäre damit sehr geholfen.

Herzlichen Dank im voraus!

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-- Editiert flachdachkrach am 22.06.2013 00:02

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Sofort fristgerecht kündigen heißt nicht fristlos, du bist an deine Vertragslaufzeit gebunden, musst nur die Kündigungsfrist beachten.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
flachdachkrach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, habe das wohl zu ungenau sprich optimistisch gelesen ;)
Bin mittlerweile aber auch schlauer und werde mich wohl auf §46TKG in der Novellierung des letzten Jahres halten: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Danke trotzdem! :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das bringt nichts, denn dank roaming wird die Leistung fast weltweit erbracht. Die Regelung zieht nur bei ortsfesten Angeboten(Anschlußdosen) wie DSL.
Für Studenten gibt teilweise Angebote den Vertrag bei Auslandssemestern ruhend zu stellen. Einfach ins Ausland abhauen und Verträge nicht einzuhalten klappt so gar nicht. Sonst würden Herscharen von Leuten mal zeitweise zur Oma nach Nizza oder Athen umziehen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
denn dank roaming wird die Leistung fast weltweit erbracht.

Aber nicht einmal ansatzweise zum selben Preis und damit greift das dennoch. Denn die Vertragsbedingungen müssen die gleichen bleiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
flachdachkrach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

… als ob Roaming das gleiche wäre wie die Leistung an meinem derzeitigen Wohnort … :s

Bin mal gespannt, wie mich mein Anbieter in Schweden mit meiner geliebten "Homezone" versorgen will, geschweige denn den diversen Flatrates in die jeweiligen deutschen Netze. :P

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Aber nicht einmal ansatzweise zum selben Preis und damit greift das dennoch.

Falsch.



quote:
Denn die Vertragsbedingungen müssen die gleichen bleiben.

Das bleiben sie ja auch, denn zweifellos finden sich in den Vertragbedingungen auch regelmäßig die Kosten welche im Ausland anfallen.
Man wusste also bereits bei Vertragsschluss, welche Kosten im Ausland entstehen.



quote:
Bin mal gespannt, wie mich mein Anbieter in Schweden mit meiner geliebten "Homezone" versorgen will, geschweige denn den diversen Flatrates in die jeweiligen deutschen Netze.

Ein lesen der vertraglichen Vereinbarungen würde vermutlich die Erkenntnis bringen, das die Homezone nur innerhalb Deutschlands gilt und die Flatrates nur von Deutschland nach Deutschland gelten.
Eine Zurverfügungstellung außerhalb Deutschlands somit nicht Vertragsbestandteil ist, niemals war und somit auch künftig nicht geschuldet ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Das sehe ich hier genauso wie Harry van Sell, den Vertrag einfach so mal kündigen... Fehlanzeige.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal sind seit mindestens 2012 gerade einige große Anbieter bei Umzügen ins Ausland durchaus gesprächsbereit (und explizit bei Handys). Telekom zum Beispiel: https://feedback.telekom-hilft.de/questions/sonderkundigungsrecht-bei-umzug-ins-ausland
Ob nun Kulanz oder gefühlter Zwang sei dahin gestellt.

O2 und Vodafone verhalten sich nach einigen Beiträgen des Supports in deren Foren teilweise ähnlich.

Es wurde noch nicht geurteilt. Aber ich würde einmal behaupten, dass das TKG dies abdeckt, solange bis ein Richter einmal gegenteilig urteilt :-)
Den Grund sehe ich recht einfach. Es ist nicht nur Vertragsbestandteil, irgendwie einen Handyzugang anzubieten zu irgendwelchen kosten. Es klingt nun nach Haarspalterei, aber die Telekom hat beispielsweise auf der Homepage in den Tarifen das Roaming für Urlaub im Ausland deklariert. Bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel ändert sich damit etwas, denn das ist kein Urlaub mehr.

quote:
Sonst würden Herscharen von Leuten mal zeitweise zur Oma nach Nizza oder Athen umziehen.

Dieses Argument halte ich derweil für sinnbefreit. Ich glaube ich miete irgendwo in einem Dorf eine Billig-Wohnung an, wo es keinen Strom gibt und keine Telefonleitung. Dann biete ich die interessierten Leuten an, um sich 2 Tage melden zu lassen und damit das TKG auszulösen, danach dann an der neuen Wohnung melden zu lassen mit völlig neuem Vertrag. Lohnt sich bestimmt unterm Strich :-)
Also ich denke schon, dass wir es bei wirklich dauerhaften Umzügen belassen sollten, Missbrauch ist auch bei Umzügen innerhalb Deutschlands nicht ausgeschlossen.

Wir müssen ja am Ende nicht alle einer Meinung sein. Sobald ein Gericht das mal aburteilt, werden wir sehen, wer Recht hat :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
aber die Telekom hat beispielsweise auf der Homepage in den Tarifen das Roaming für Urlaub im Ausland deklariert

Das zeigt mal wieder wie wichtig das prüfen der Bedingungen ist.

In meinem Vertrag steht nur z.B. nur "Nutzung im Ausland" ...



Aber eventuell ist das ab 2014/2015 auch egal, die EU plant eine Verordnung das im Ausland die gleichen Gebühren/Leistungen gelten sollen wie in Inland.





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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
kann ich ein Handyvertrag sofort Kündigen wen ich nach Frankrecih ziehe?Ausland


Was fuer eine tolle Idee.

Ich wohne in Rosenheim und schliesse zwei Iphone-5 Vertraege ab - fuer jeweils EUR 1 fuer die Handies. Monatsgebuehr sind EUR 129.
Dann melde ich mich schnell bei meinem Kumpel in Salzburg an und sage dem Mobilfunkanbieter: Aetsche Baetsche - Du hast mir zwei Iphone 5 fuer lau gegeben.

Denkst Du, die Mobilfunkanbieter sind bloed?

Ein Verzug ins Ausland ist kein Grund fuer eine fristlose Kuendigung des Vertrags.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Steffen, die Idee ist leider sinnbefreit, denn bei subventionierten Handys steht dem Anbieter auch zusätzlich zum TKG ein Schadensersatz, bezogen auf den anteiligen Kauf der Handys zu. Selbiges ist auch nach wie vor in den AGB der Anbieter festgehalten ;-)

Es geht um die reguläre Grundgebühr, ggf. nach Abzug der Hardware-Pauschale. So ist denke ich auch das TKG zu verstehen.

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